Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 375

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 375 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 375); Gesetzblatt Teil I Nr. 48 Ausgabetag: 20. Juli 1957 375 Anordnung über die Finanzierung der Preisdifferenzen für Schwarzmetalle in den Genossenschaften und den Betrieben der privaten Wirtschaft für 1957. Vom 24. Juni 1957 Auf Grund des § 3 der Preisanordnung Nr. 405 vom 26. März 1955 Anordnung zur Änderung der Preisverordnung Nr. 336 Verordnung über die Preise für Eisen- und Stahlschrott, Gußbruch sowie Nutzeisen und legierten Schrott (GBl. I S. 233) und des § 3 der Preisanordnung Nr. 406 vom 26. März 1955 Anordnung über die Preise für Eisen und Stahl (GBl. X S. 235) wird für die Zahlung und Abrechnung der Preisdifferenzvergütungen für 1957 folgendes angeordnet: § 1 Weitergewährung von Preisdifferenzvergütungen im Jahre 1957 Die Anordnung vom 18. April 1956 über die Finanzierung der Preisdifferenzen für Schwarzmetalle in den Genossenschaften und den Betrieben der privaten Wirtschaft für 1956 (GBl. I S. 402) gilt auch für das Jahr 1957, sofern sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. § 2 Berechnung der Preisdifferenzvergütungen 1957 (1) Für die Berechnung des selbst zu tragenden Teiles der Preisdifferenzen entsprechend § 2 der Anordnung vom 18. April 1956 ist auch für 1957 von dem Umsatz und dem Gewinn des Wirtschaftsjahres 1955 (1954/55) auszugehen. (2) Die Verpflichtung des § 4 Abs. 6 der Anordnung vom 18. April 1956 bezieht sich auch auf die am Schluß des Wirtschaftsjahres 1957 (1956/57) vorhandenen Bestände. § 3 Endgültige Preisdifferenzvergütung (1) Anträge auf Gewährung einer endgültigen Preisdifferenzvergütung für das Wirtschaftsjahr 1957 (1956/57) sind spätestens am 20. März 1958 oder, wenn das Wirtschaftsjahr vor dem 20. November 1957 geendet hat, innerhalb von vier Monaten nach Abschluß des Wirtschaftsjahres zu stellen. Nach Ablauf dieser Ausschlußfrist, frühestens jedoch zwei Monate nach Veröffentlichung dieser Anordnung, erlischt der Anspruch auf Preisdifferenzvergütung auch dann, wenn vorläufige Preisdifferenzvergütungen gewährt worden sind. Im übrigen gilt die aus § 4 Abs. 7 der Anordnung vom 18. April 1956 sich ergebende Regelung. (2) Die bis zum 20. März 1958 beantragten Preisdiffe-renzvergütungen für das Wirtschaftsjahr 1957 (1956/57) sind in der steuerlichen Schlußbilanz dieses Wirtschaftsjahres auszuweisen. § 4 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1957 bzw. für Betriebe mit abweichendem Wirtschaftsjahr mit Beginn des Wirtschaftsjahres 1956/57 in Kraft. Berlin, den 24. Juni 1957 Der Minister der Finanzen I.V.: Dr. M. Schmidt Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung über die Zustimmung zu übertariflichen Gehaltsvereinbarungen für leitende Angestellte in der privaten Wirtschaft und des Handwerks. Vom 26. Juni 1957 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wird nach Anhören des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Industrie-und-Handels-Kammer und der Bezirkshandwerkskammern folgendes angeordnet: § 1 Die Räte der Bezirke, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, können die in den Tarifverträgen der privaten Wirtschaft und des Handwerks festgelegte Befugnis der Zustimmung zu übertariflichen Gehaltsvereinbarungen mit. leitenden Angestellten sowie hochqualifizierten Spezialkräften (technische und wissenschaftliche Intelligenz) auf die Räte der Kreise, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, übertragen. § 2 Diese Anordnung tritt am 1. August 1957 in Kraft. Berlin, den 26. Juni 1957 Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung I. V.: He in icke Stellvertreter des Ministers Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Durchführung der Kontrolle der Inanspruchnahme des Lohnfonds in der volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Wirtschaft. Vom 1. Juli 1957 Die Anordnung vom 2. Januar 1957 zur Durchführung der Kontrolle der Inanspruchnahme des Lohnfonds in der volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Wirtschaft (GBl. I 'S. 82) wird auf Grund der Verordnung vom 11. Mai 1957 über den Betriebsprämienfonds sowie den Kultur- und Sozialfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. I S. 289) wie folgt geändert: § 1 (1) In § 2 Abs. 2 Buchst, a sind in der ersten Klammer die Worte: „Prämien für Planerfüllung und“ zu streichen. (2) In § 2 Abs. 3 sind die Worte: „Prämien für Planerfüllung,“ zu streichen. (3) § 4 Abs. 2 ist zu streichen. § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. Juli 1957 Der Präsident der Deutschen Notenbank Kuckhoff Berichtigung Es wird darauf hingewiesen, daß die Anordnung Nr. 2 vom 3. Juni 1957 über die Behandlung wertgeminderter Waren im staatlichen und konsumgenossenschaftlichen Handel (GBl. I S. 363) die Anordnung Nr. 3 sein muß. Demzufolge muß die Fußnote richtig heißen: „ Anordnung Nr. 2 (GBl. I S. 168).“;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 375 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 375) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 375 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 375)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit anderen Beweisgründen sowohl zur Erlangung von Gewißheit des Wahrheitswertes der Beschuldigtenaussage beitragen als auch Zweifel am Wahrheitsgehalt der Beschuldigtenaussage begründen können. Von besonderer Bedeutung sind Werber, die direkt zur Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte eingesetzt werden. Sie unterliegen hinsichtlich ihrer Kontakte zu Geheimnisträgern den Geheimschutzmaßnahmen feindlicher Objekte.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X