Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 374

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 374 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 374); 374 Gesetzblatt Teil I Nr. 48 Ausgabetag: 20. Juli 1957 (5) Erforderlichenfalls sind die zur' klaren Feststellung des Sachverhaltes notwendigen Erhebungen zu treffen. Besondere ärztliche Untersuchungen können verlangt werden, wenn dies zur Feststellung der Eignung aus gesundheitlichen Gründen oder der sonstigen körperlichen Beschaffenheit notwendig ist (6) Die staatliche Anerkennung wird erteilt in Form einer Urkunde nach dem vom Ministerium für Gesundheitswesen festgelegten Muster. (7) Der Geltungsbereich der staatlichen Anerkennung ist nicht auf den Bereich des Rates des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, der sie erteilt, beschränkt. (8) Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung wird eine Gebühr erhoben. Im übrigen gelten für diese Gebühr die Bestimmungen der Verordnung vom 28. Oktober 1955 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. I S. 787). § 2 (1) Für die Erteilung oder Versagung der staatlichen Anerkennung ist der Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, zuständig, in dessen Bereich der Bewerber die staatliche Prüfung abgelegt hat. (2) Für die Entscheidungen über Zurücknahme der staatlichen Anerkennung, ein vorläufiges Berufsverbot, Wieder er teilung der staatlichen Anerkennung, das Ruhen der Befugnis zur Berufsausübung, für die Entgegennahme des Verzichts auf die staatliche Anerkennung oder auf die Berufsausübung und für die Zustimmung zum Widerruf dieses Verzichts ist der Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, zuständig, in dessen Bereich der Betroffene tätig ist oder, sofern er eine solche Tätigkeit nicht aüsübt, ansässig ist. (3) Für die Erteilung oder Versagung der staatlichen Anerkennung gemäß § 1 Abs. 2 und für die Erteilung oder Versagung der staatlichen Anerkennung bei Bewerbern, die die Ausbildung außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik beendet haben, ist der Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, zuständig, in dessen Bereich der Bewerber die Tätigkeit aufnimmt. (4) Für die Untersagung der Berufstätigkeit wegen Ungültigkeit der staatlichen Anerkennung gemäß § 3 Abs. 2 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 4. Mai 1955 zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren mediznischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen Staatliche Anerkennung für mittlere medizinische Berufe (GBl. I S. 331) ist der Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, zuständig, in dessen Bereich der Betroffene beruflich tätig ist oder zuletzt tätig war. § 3 (1) Der Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, führt eine Übersicht über seine die staatliche Anerkennung und andere Berufsberechtigungen betreffenden Entscheidungen. Ebenso ist über die Entgegennahme eines Verzichts und über die Zustimmungen zum Widerruf von Verzichten auf die staatliche Anerkennung oder Berufsausübung eine Übersicht zu führen. (2) Der Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, der eine der Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 getroffen hat, gibt diese, sobald sie rechtskräftig geworden ist, dem Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, der die staatliche Anerkennung erteilt hat, bekannt. Diesem ist auch die Entgegennahme eines Ver- zichts auf die staatliche Anerkennung oder Berufsausübung und die Zustimmung zum Widerruf des Verzichts mitzuteilen. (3) Der Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, der eine der Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 getroffen hat, teilt diese, sobald sie rechtskräftig geworden ist, allen Räten der Bezirke, Abteilung Gesundheitswesen, und dem Ministerium für Gesundheitswesen mit. Desgleichen sind endgültig nicht bestandene Abschlußexamen den genannten Organen mitzuteilen. § 4 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die §§ 2, 4 und 6 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 4. Mai 1955 zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen Staatliche Anerkennung für mittlere medizinische Berufe (GBl. I S. 331) außer Kraft. Berlin, den 20. Juni 1957 Der Minister für Gesundheitswesen Steidle Sechste Durchführungsbestimmung2 * zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen. Berufstätigkeit der Arzthelfer Vom 27. Juni 1957 Auf Grund des § 21 der Verordnung vom 17. Februar 1955 über die Berufserlaubnis und Beraufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen söwie medizinischen Hilfsberufen (GBl. I S. 149) wird folgendes bestimmt: § 1 Der § 6 Abs. 1 der Vierten Durchführungsbestimmung vom 28. März 1956 zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen Berufstätigkeit als Arzthelfer (GBl. I S. 317) erhält folgende Fassung: „Die in den Einrichtungen de9 staatlichen Gesundheitswesens gemäß § 1 beschäftigten Arzthelfer können- mit schriftlicher Genehmigung des Rates des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, Arbeitsbefreiungen vornehmen, wenn die Vornahme von Arbeitsbefreiungen durch den Arzthelfer für die Einrichtung dringend notwendig ist und der Arzthelfer die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit hat. Die Zustimmung zur Vornahme von Arbeitsbefreiungen ist nur befristet für die Dauer bis zu je sechs Monaten zu erteilen. Im übrigen gilt § 5 Abs. 1 entsprechend.“ § 2 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 27. Juni 1957 Der Minister für Gesundheitswesen Ste id 1 e * 5. DB (GBl. I 1957 S. 373);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaft oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten - Ausländern vorhanden sein. Die Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft Einsicht in die Vollzugsakten nehmen und Befragungen von Inhaftierten durchführen. Die im Rahmen der Überprüfung durch den. aufsichts-führenden. Staatsanwalt, erteilten Auflagen sind durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Dresden, Magdeburg und Potsdam bereits und in der Abteilung der Berlin erfahrene Mitarbeiter für zentrale -Leitung der Arbeit mit eingesetzt.

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