Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 373

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 373 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 373); 373 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1957 Berlin, den 20. Juli 1957 Np. 48 Tas Inhalt Seite 20. 6. 57 Fünfte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen. Staatliche Anerkennung für mittlere medizinische Berufe 373 27. 6. 57 Sechste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen. Berufetätigkeit der Arzthelfer 374 24. 6. 57 Anordnung über die Finanzierung der Preisdifferenzen für Schwarzmetalle in den Genossenschaften und den Betrieben der privaten Wirtschaft für 1957 375 26. 0. 57 Anordnung über die Zustimmung zu übertariflichen Gehaltsvereinbarungen für leitende Angestellte in der privaten Wirtschaft und des Handwerks 375 1. 7. 57 Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Durchführung der Kontrolle der Inanspruchnahme des Lohnfonds in der volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Wirtschaft 375 Berichtigung . * 375 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck und P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 376 Fünfte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen. Staatliche Anerkennung für mittlere medizinische Berufe Vom 20. Juni 1957 Auf Grund der §§ 14 und 21 der Verordnung vom 17. Februar 1955 über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen (GBl. I S. 149) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Die staatliche Anerkennung für einen bestimmten mittleren medizinischen Beruf wird durch den zuständigen Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, auf Antrag demjenigen erteilt, der nach den geltenden Ausbildungsvorschriften die staatliche Abschlußprüfung bestanden und, falls vor geschrieben, das Berufspraktikum richtig abgeleistet hat. (2) Der zuständige Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, kann auf Antrag die staatliche Anerkennung oder eine befristete oder widerrufliche Erlaubnis zur Ausübung eines bestimmten mittleren medizinischen Berufes demjenigen erteilen, der nicht eine anerkannte staatliche Abschlußprüfung abgelegt oder em vorgeschriebenes Berufspraktikum abgeleistet hat. Der Antragsteller muß eine Ausbildung und praktische Erfolge nachweisen, die den verlangten Leistungen nach der normalen staatlichen Ausbildung gleichwertig sind. Der Nachweis der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ist in diesen Fällen durch eine besondere theoretische und praktische Überprüfung zu erbringen. (3) Dem Antrag auf Erteilung dler staatlichen Anerkennung sind beizufügen: a) handschriftlich selbstgeschriebener Lebenslauf und ausgefüllter Personalbogen mit Lichtbild; b) polizeiliches Führungszeugnis; c) Zeugnisse über die staatliche Abschlußprüfung und das abgeleistete Berufspraktikum; d) ärztliches Zeugnis einer staatlichen Behandlungseinrichtung. (4) Für die an den medizinischen Fachschulen in Ausbildung stehenden Bewerber hat die Leitung der medizinischen Fachschule den Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung entgegenzunehmen und die notwendigen Vorbereitungen für die Ausstellung der staatlichen Anerkennung zu treffen. Haben die Bewerber die Unterlagen gemäß Abs. 3 bereits anläßlich der Aufnahme in die Fachschule oder während der Ausbildung eingereicht und liegen Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit der Unterlagen nicht vor, entfällt die Beibringung neuer Unterlagen. Die Leitung der Fachschule reicht nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung den Antrag und eine Bestätigung, ob nach ihrer Ansicht keine Gründe für die Versagung der staatlichen Anerkennung vorliegen, bei dem zuständigen Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, ein und legt d’ie unter Abs. 3 Buchstaben a bis d aufgeführten Unterlagen zur Einsichtnahme vor. Fachschüler, die auf Grund der Ausbildungsvorschriften die staatliche Anerkennung nach erfolgreicher Absolvierung des Berufspraktikums erhalten, reichen den Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung nach Erfüllung des Praktikums bei der medizinischen Fachschule ein, an der sie ausgebildet wurden. Die medizinischen Fachschulen können im Aufträge des zuständigen Rates des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, die entsprechenden Verwaltungsgebühren erheben, . 4. DB (GBl. I 1956 S. 317);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herauszuarbeiten. Möglich!:eiten der politisch-operativ effektiven Nutzung der Regelungen des für die Ingangsetzung eines Prüfunnsverfahrens durch die Untersuchunosoroane Staatssicherheit. Die Durchführung eines strafprozessuslen Prüfuncisverfahrar. durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung und bringt den spezifischen antisozialen Charakter der Verbrechen zum Ausdruck. Die kann im Einzelfall ein unterschiedliches Ausmaß annehmen. Das findet seinen Niederschlag bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei kennen müssen, da gemäß dieses Gesetzes, Angehörige des Miß ermächtigt, die Befugnisse der Deutschen Volkspolizei wahrzun ehmen.

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