Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 371

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 371 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 371); Gesetzblatt Teil I Nr. 47 Ausgabetag: 13. Juli 1957 371 c Staatshaushaltsplanes sowie nach den vom Minister der Finanzen herausgegebenen Erläuterungen zum Finanzplan und den dazu durch die zuständigen Minister bzw. Räte der Bezirke erlassenen Brancherichtlinien zu erfolgen. § 12 Die Finanzierung von Beständen, die zeitweilig über den Richtsatzplan hinausgehen (Ubernormativvorräte außer Saisonbeständen) (1) Zeitweilige Übernormatiworräte sind grundsätzlich nicht aus eigenen Umlaufmitteln bzw. Darlehen für Richtsatzplanbestände zu finanzieren. Eine Ausnahme bilden .Übernormativvorräte, die gemäß § 8 Absätzen 4 und 5 mit entsprechenden Unter Planbeständen saldiert werden dürfen. (2) Übernormatiworräte werden durch Sonderdarlehen des für den Betrieb zuständigen Kreditinstituts nach den geltenden Kreditrichtlinien der Deutschen Notenbank finanziert. III. Abrechnung, Berichterstattung und Kontrolle § 13 Abrechnung und Berichterstattung Für die Abrechnung und Berichterstattung über die Umlaufmittel sowie über den Umschlag der Bestände gegenüber dem übergeordneten Verwaltungsorgan sowie gegenüber den Kreditinstituten haben die Betriebe die Vordrucke dei Deutschen Notenbank E 286 monatlicher Umlaufmittelnachweis zu verwenden. In einer besonderen Spalte dieses Nachweises sind neben den Richtsatzplanbeständen auch die bei der Planung ermittelten Höchstvorräte anzugeben. § 14 Kontrolle (1) An Hand der Nachweise und durch Kontrollen in den Betrieben verschaffen sich die übergeordneten Verwaltungsorgane eine Übersicht über die Material-und Finanzlage in den Betrieben. Durch Betriebsvergleiche und durch Auswertung der Hinweise der Kreditorgane sind die rationellsten Methoden zur Ausnutzung der Umlaufmittelfonds festzustellen, um die Anwendung solcher Methoden auch in anderen Betrieben zu sichern. (2) Die Betriebe sind verpflichtet, den Kreditinstituten zur Durchführung der Bankenkontrollen die bestätigten Finanzplanunterlagen entsprechend den Bestimmungen der Direktive für die Aufstellung des Staatshaushaltsplanes einzureichen. (3) Die Kreditinstitute sind berechtigt, unabhängig von einer Kreditinanspruchnahme die Kontrolle auch über solche Bestände auszuüben, de planmäßig durch eigene Umlaufmittel der Betriebe finanziert werden. (4) Die zuständigen Minister sind verpflichtet, die durch die Kontroll- und Revisionsorgane getroffenen Feststellungen über laufende finanzielle Uberdeckungen in den Betrieben zu überprüfen, die entsprechenden freien Umlaufmittel abzuziehen und an den Staatshaushalt abzuführen. (5) Die Leiter der zuständigen Fachabteilungen der Räte der Bezirke bzw. Räte der Kreise sind verpflichtet, die durch die Kontroll- und Revisionsorgane getroffenen Feststellungen über laufende finanzielle Uberdeckungen in den Betrieben zu überprüfen, die entsprechenden freien Umlaufmittel abzuziehen und an den zuständigen örtlichen Haushalt abzuführen. § 15 Umschlagszahl (1) Eine staatliche Aufgabe für eine zu planende Umschlagszahl wird nicht erteilt. (2) Die Umschlagszahlen werden entsprechend der Systematik in den Vordrucken für die Aufstellupg des Finanzplanes (Richtsatzplan Teil II Umschlagszahl) ermittelt und der Abrechnung gegenüber den übergeordneten Verwaltungsorganen und der Zentralverwaltung für Statistik zugrunde gelegt. Die analog ermittelten Ist-Umschlagszahlen sind diesen geplanten Umschlagszahlen gegenüberzustellen. (3) Die Fachministerien und Fachabteilungen bei den Räten der Bezirke sind berechtigt, in ihren Branche-richtliriien zusätzlich die besondere Ermittlung und Abrechnung der Umschlagszahlen für einzelne volkswirtschaftlich wichtige Bestandspositionen von den ihnen unterstellten Betrieben zu fordern. 4 IV. Schlußbestimmungen § 16 Anwendungsbereich Diese Anordnung gilt für folgende Bereiche der volkseigenen Wirtschaft a) zentralgeleitete und örtliche volkseigene Industrie einschließlich Bau- und Baustoffindustrie, b) volkseigene Reparatur- und Baubetriebe des zentralgeleiteten, örtlichen Verkehrs, c) Betriebe der kommunalen Wirtschaft einschließlich der Betriebe des Städtischen Nahverkehrs (soweit Umlaufmittel von diesen Betrieben benötigt werden, verfahren die zuständigen örtlichen Räte entsprechend dieser Anordnung), d) volkseigene Betriebe der Hauptverwaltungen Schiffahrt, Wasserstraßen und Straßen wesen, e) alle übrigen finanzgeplanten Industriebetriebe, soweit sie anderen Ministerien unterstellt sind bzw. vom Ministerium der Finanzen direkt verwaltet werden. . § 17 Brancherichtlinien (1) Die zuständigen Minister geben für die ihnen unterstellten Betriebe auf der Grundlage dieser Anordnung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen die erforderlichen Brancherichtlinien heraus. (2) Diese Brancherichtlinien werden von den zuständigen Ministern jeweils auch den Fach ab teil ungen bei den Räten der Bezirke zur Auswertung für den örtlichen und kommunalen Bereich übermittelt. § 18 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1957 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Direktive für die Aufstellung des Staatshaushaltsplanes 1957 über die Planung und Finanzierung der Umlaufmittel (Ausgabe Finanzplanung volkseigene Wirtschaft und Planung der Staats- und Steuereinnahmen Abschnitt. Ill E Planung der Umlaufmittel Ziff. 1) außer Kraft Berlin, den 19. Juni 1957 Der Minister der Finanzen I.V.: Dr. M. Schmidt Erster Stellvertreter des Ministers;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der dazu von mir erlassenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen; Gewährleistung der erforderlichen medizinischen Betreuung sowie der notwendigen materiell-technischen Sicherstellung für den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden.

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