Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 369

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 369 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 369); Gesetzblatt Teil I Nr. 47 Ausgabetag: 13. Juli 1957 369 (6) Die Bildung der Sicherungsreserve muß als Bestandteil der Produktionsauflage im Produktionsplan geplant werden* IL Finanzierung der planmäßigen Umlaufmittel § 6 Die Struktur des Richtsatzplanes (1) Im Richtsatzplan sind folgende Arten der materiellen Bestandshaltung für den Produktion*- und Zirkulationsprozeß zu planen a) Materialvorräte einschließlich bezogener, nicht zweckgebundener Ersatzteile und geringwertiger und schnell verschleißender Arbeitsmittel (Werkzeuge), Handelsware und Verpackung, b) Störreserven, c) unvollendete Erzeugnisse, d) aktivierte Vorleistungen sowie Ausgaben für künftige Abrechnungszeiträumei e) Fertigerzeugnisse, Die zuständigen Minister, die zuständigen Organe der Räte der Bezirke haben branchebedingte Untergliederungen dieser Hauptpositionen festzulegen. Innerhalb des Richtsatzplanes ist ferner der Mittelbedarf für f) Kassenlimit zu planen, (2) Der Finanzbedarf für die Finanzierung der Richt-satzplanbestände an Material, unvollendeten Erzeugnissen und Fertigerzeugnissen ist auf der Grundlage der gemäß §§ 2, 4 und 5 berechneten Durchschnittsvorräte bzw. -bestände zu planen. Für die Ermittlung des Finanzbedarfes zur Finanzierung der Störreserven gelten die Bestimmungen des § 3 der Anordnung vom 7. Januar 1957 über die Abgrenzung der Umlaufmittel-und Grundmittelsphäre (GBL II S. 37). Der Höchstvorrat an Material, der der Errechnung des Durchschnittsvorrates dient, ist nicht in den Richtsatzplan, sondern nur in die Bestandsnachweise (Bericht über die Materialbewegung M 46, Umlaufmittelnachweis E 286) aufzunehmen. Der Finanzbedarf für aktivierte Vorleistungen sowie Ausgaben für künftige Abrechnungszeiträume darf nicht im Richtsatzplan geplant werden, wenn andere Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen. § 7 Methodik der Richtsatzplanung (1) Die ermittelten Durchschnittsvorräte bzw. -bestände sind in den Richtsatzplan aufzunejjmen. Dabei sind die wertmäßigen Bestände durch die durchschnittlichen Tageskosten bzw. -beträge zu dividieren und die sich daraus ergebende Anzahl von Tagen für die durchschnittliche Bevorratung (Richttage) auszuweisen. Die Betriebe sind verpflichtet, unter Anleitung ihres zuständigen übergeordneten Verwaltungsorgans ständig an der Verbesserung der Normierung der Vorräte bzw. Bestände auf Grund von technisch-ökonomischen Berechnungen zu arbeiten. (2) Die Richtsatzplanbestände sind nach Quartalen, unter Berücksichtigung des notwendigen Vorlaufes für das folgende Quartal, zu differenzieren. Dabei können die Betriebe a) die für das Planjahr ermittelten Richttage, bezogen auf die für das jeweilige Quartal geplanten durchschnittlichen Tageskosten bzw. -beträge, verwenden, b) die Richtsatzplanbestände durch Anwendung quartalsweise differenzierter Richttage berechnen* (3) Die ermittelten Richtsatzplanbestände und daraus abgeleitete Richttage gelten jeweils höchstens für ein Planjahr. Die den Betrieben übergeordneten Verwaltungsorgane haben die Pflicht, bei den volkswirtschaftlich wichtigsten Positionen Überprüfungen vorzunehmen und in begründeten Fällen Änderungen der Normen und der Richttage zu veranlassen. Für die Überprüfung der Vorratsnormen für Material und der daraus abgeleiteten Richttage gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 14. Juli 1955 über die Ermittlung und Anwendung von Vorratsnormen für Material in der volkseigenen Wirtschaft (außer Handel) (GBl, 1 S. 541), (4) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission und der Minister der Finanzen sind berechtigt, nach Überprüfung der zusammengefaßten Richtsatzpläne der Ministerien bzw. Räte der Bezirke, im Einvernehmen mit den zuständigen Ministem bzw. Räten der Bezirke, Reduzierungen der Richtsatzplanbestände vorzunehmen, wenn a) die Richtsatzplanbestände abweichend von den Bestimmungen dieser Anordnung überhöht berechnet wurden, b) durch gegebene Möglichkeiten einer zentralen Lagerhaltung oder aus Gründen einer Verkürzung der Produktionsdurchlaufzeiten und sonstiger Umlaufbeschleunigungen, aus Gründen der Erhöhung , der Produktion oder der Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern eine höhere Bestandshaltung von Materialien volkswirtschaftlich nicht vertretbar ist. Die zuständigen Minister bzw. Räte der Bezirke sind verpflichtet, die in den zusammengefaßten Richtsatzplänen erfolgten Reduzierungen der Richtsatzplan-bestände in dem gleichen Ausmaß in den Richtsatzplänen der ihnen unterstellten Betriebe zu veranlassen § 8 Die Finanzierung der Richtsatzplanbestände (1) Betriebe, bei denen die ökonomischen Bedingungen vorhanden sind, sind grundsätzlich in Höhe der Richtsatzplanbestände (Durchschnittsvorratsnormen) mit eigenen Umlaufmitteln auszustatten. Das Ministerium der Finanzen bzw. die Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke legen im Einvernehmen mit der Deutschen Notenbank und den Fachministerien bzw. den zuständigen Fachabteilungen bei den Räten der Bezirke fest, welche Industriezweige in voller Höhe der geplanten Richtsatzplanbestände mit eigenen Umlaufmitteln auszustatten sind. (2) Die eigenen Umlaufmittel bestehen aus dem Umlaufmittelfonds und den „Ständigen Passiva“. (3) Die Betriebe, die zur Finanzierung ihrer Richtsatzplanbestände nicht in voller Höhe der Richtsatzplanbestände mit eigenen Umlaufmitteln ausgestattet werden, erhalten neben den eigenen Umlaufmitteln, noch Darlehen für Richtsatzplanbestände. Die Darlehen für Richtsatzplanbestände werden von dem zuständigen Kreditinstitut nach den geltenden Kreditrichtlinien der Deutschen Notenbank ausgereicht. (4) Die Betriebe sind berechtigt, die eigenen Umlaufmittel, die durch zeitweilige Unterplanbestände in einzelnen Positionen frei werden, zur Finanzierung aller übrigen Richtsatzplanpositionen mit Ausnahme der Position „Kassenlimit" einzusetzen, deren Höhe die Richtsatzplanbestände übersteigt. Dabei kann die Position Materialvorräte bis zur Summe der Höchst* Vorräte aller Materialpositionen ausgenutzt werden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen nicht erfaßt worden, exakt zu fixieren. Alle Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist die genaue Kenntnis der innergesellschaftlichen Situation der von erstrangiger Bedeutung für die Be-Stimmung der Schwerpunkte, Aufgaben und Maßnahmen der vorbeugenden Tätigkeit. Aus der innergesellschaftlichen Situation und unter Beachtung der mit dem Vorgang zu erreichenden politisch-operativen Zielstellung wird in der abschließenden Einschätzung der Linie die Abschlußvariante des operativen Ausgongsmaterials in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht.

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