Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 358

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 358 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 358); 358 Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 6. Juli 1957 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über den Betriebsprämienfonds sowie den Kultur- und Sozialfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben. Vom 25. Juni 1957 Auf Grund des § 28 der Verordnung vom 11. Mai 1957 über den Betriebsprämienfonds sowie den Kultur- und Sozialfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. X S. 289) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und nach Anhören des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: § 1 Zu den §§ 4, 5, 10 und 12 der Verordnung (1) Als Berechnungsgrundlage für die Zuführung zum Betriebsprämienfonds sowie den Kultur- und Sozialfonds dient die im Arbeitskräfteplan für das industrielle und nichtindustrielle Personal geplante Lohnsumme in der Aufgliederung auf die nachstehend genannten Kontengruppen: 34 Grundlohn 35 ‘ Hilfslohn 36 Zuschläge 37 Zusatzlohn (2) Für die hauptamtlichen Funktionäre der gesellschaftlichen Organisationen des Betriebes, die nicht aus dem Lohnfonds des Betriebes entlohnt werden, ist der geplanten Lohnsumme ein Pauschalbetrag pro Kopf in Höhe des geplanten Jahresdurchschnittslohnes des Betreuungspersonals lt. Arbeitskräfteplan zuzurechnen, (3) Für die in den Betrieben als Assistenten beschäftigten Absolventen von Hoch- und Fachschulen ist der geplanten Lohnsumme die an diese Beschäftigten effektiv gezahlte Lohnsumme zuzurechnen, sofern die Entlohnung nicht aus dem geplanten Lohnfonds des Betriebes erfolgt. (4) Die im Lohnfonds geplanten Beträge für die Zahlung von Prämien und Zuschlägen für ununterbrochene Beschäftigun'gsdauer auf Grund der Verordnung vom 31. Januar 1952 über die Entlohnung und Prämiierung von Lehrausbildern, Lehrmeistern und Lehrobermeistern in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. S. 105), der Verordnung vom 17. Februar 1955 über die Prämienzahlung für das ingenieurtechnische Personal, für die Meister und für das leitende kaufmännische Personal in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. I S. 135), der Fünften Durchführungsbestimmung vom 24. Januar 1956 zur Verordnung zur Entwicklung einer fortschrittlichen demokratischen Kultur des deutschen Volkes und zur weiteren Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen der Intelligenz Zuschläge für ununterbrochene Beschäftigungsdauer (GBl. I S. 163) sowie die geplanten Löhne für Investitionsaufbauleitungen, soweit diese aus Mitteln der Deutschen Investitionsbank bereitgestellt werden, sind in Abzug zu bringen.- Das gleiche gilt für die im Lohnfonds geplanten Sach- und Naturalleistungen. § 2 Zu § 5 Abs. 2 der Verordnung (1) Für die Ermittlung des überplanmäßigen Gewinns bzw. der Unterschreitung des geplanten Verlustes ist das Ergebnis aus Absatz zugrunde zu legen. Als überplanmäßiger Gewinn bzw. Unterschreitung des geplanten Verlustes gilt die Differenz zwischen dem geplanten Ergebnis aus Absatz und dem tatsächlich erreichten Ergebnis aus Absatz, sofern bei Erfüllung bzw. Übererfüllung der geplanten Warenproduktion die Ist- Kosten der Ist- Produktion nich t höher 6ind als die Plankosten der Ist-Produktion. (2) Von dem gemäß Abs. 1 ermittelten Betrag ist eine eventuelle Unterschreitung des geplanten Gewinns bzw. Überschreitung des geplanten Verlustes des übrigen Ergebnisses abzusetzen. Bei Betrieben, die kein übriges Ergebnis geplant haben, ist ein hier ausgewiesener Verlustsaldo vom ermittelten Betrag in Abzug zu bringen. (3) Bei der Berechnung des überplanmäßigen Gewinns bzw. der Unterschreitung des geplanten Verlustes sind die sich aus der Änderung gesetzlicher Bestimmungen ergebenden Abweichungen durch Hinzurechnung bzw. Abzug zu berücksichtigen. (4) Gewinne aus der Abrechnung des Materialein-kaufs-Kontos sind, soweit sie nicht auf eigene Initiative des Betriebes zurückzuführen sind, für die Beurteilung der Erfüllung und Übererfüllung des Gewinnplanes vom effektiv erreichten Betriebsgewinn in Abzug zu bringen. Entsprechend ist bei verlustgeplanten Betrieben zu verfahren, § 3 Zu § 7 der Verordnung (1) Die Erfüllung der der Betriebsberufsschule bzw, Ausbildungsstätte übertragenen Aufgaben ist gegeben, wenn 1. - die Lehrpläne erfüllt sind, 2. Erfolge in der sozialistischen Erziehung der Lehrlinge zu politisch bewußten und fachlich qualifizierten Arbeitern sichtbar sind (sozialistische Arbeitsmoral, Disziplin, Ordnung, Pünktlichkeit, Beteiligung ' an außerschulischer und gesellschaftlicher Arbeit usw.), 3. die Ergebnisse der Zwischen- und Facharbeiterprüfungen für die Lohngruppe V sowie der Lehrabschlußprüfungen für die Lohngruppen III und IV nicht unter dem Durchschnitt der Prüfungsergebnisse der letzten drei Jahre liegen, 4. der Produktionsplan der Betriebsberufsschule bzw, der Ausbildungsstätte erfüllt ist, 5. der Stellen- bzw. Arbeitskräfteplan eingehalten wurde und 6. die geplanten Durchschnittskosten je Lehrling, Schüler oder Lehrling im Heim nicht überschritten sind. Ist eine der vorgenannten Teilaufgaben nicht erfüllt, entscheidet der Werkleiter nach gutachtlicher Stellungnahme des zuständigen Inspektors, ob die Aufgaben als insgesamt erfüllt anzusehen sind. Bei Nichterfüllung von mehr als einer Teilaufgabe gilt die Gesamtaufgabe als nicht erfüllt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß sie eine nachhaltige und länger wirkende erzieherische Wirkung beim Täter selbst oder auch anderen VgI. Andropow, Rede auf dem Plenum des der Partei , Neues Deutschland., Sowjetunion verfolgt konsequent den Leninschen Kurs des Friedens, Rede auf dem April-Plenum des der Partei , Neues Deutschland.

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