Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 340

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 340 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 340); 340 Gesetzblatt Teil I Nr. 43 Ausgabetag: 20. Juni 1957 b) Direktoren und deren Stellvertreter an Berufsschulen mit mehr als 10 Klassen erhalten ab 11. Klasse wöchentlich Vs Abminderungsstunde zusätzlich. Der Direktor und der Stellvertreter des Direktors einer Berufsschule haben mindestens je Woche 6 Stunden Unterricht zu erteilen. 3. Leitende Lehrer in Betriebsberufsschulen. Leitende Lehrer in Betriebsberufsschulen erhalten wöchentlich 4 Abminderungsstunden. 4. Berufsschullehrer als Verantwortliche in Außenstellen der Berufsschulen. Berufsschullehrer als Verantwortliche in Außenstellen der Berufsschulen sind einzusetzen, wenn die Außenstellen mindestens 3 km von der Stammberufsschule entfernt sind. Sie erhalten a) in Außenstellen der Berufsschulen mit 3 bis 5 Klassen wöchentlich 2 Abminderungsstunden; b) in Außenstellen der Berufsschulen mit 6 und mehr Klassen wöchentlich 3 Abminderungsstunden. 5. Wanderlehrer. Wanderlehrern werden Abminderungsstunden gewährt, sofern sie mehr als 2 Stunden Wegezeit (Fuß- oder Fahrweg) innerhalb einer Woche über die Wegezeit von ihrer Wohnung zur Stammberufsschule hinaus benötigen. Sie erhalten ab 2 Stunden zusätzlicher Wegezeit 50 % dieser Zeit als Abminderungsstunden, höchstens jedoch bis zu 5 Abminderungsstunden je Woche. Von der Wegezeit, die der Wanderlehrer in einer Woche insgesamt benötigt, ist die Zeit abzusetzen, die er wöchentlich aufwenden müßte, um von seiner Wohnung in die Stammberufsschule und zurück zu gelangen. 6. Weibliche Lehrkräfte. Weibliche Lehrkräfte, denen nach der Verordnung vom 20. Mai 1952 über d:e Wahrung der Rechte der Werktätigen und über die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten (GBl. S. 377) ein Hausarbeitstag zusteht, erhalten monatlich 4 Abminderungsstunden. 7. Lehrkräfte als Sektionsleiter in Methodischen Kabinetten. Lehrkräfte, die als Sektionsleiter in Methodischen Kabinetten eingesetzt sind, erhalten je nach Um- ! fang der von ihnen zu leistenden Arbeiten wöchent- ! lieh bis zu 4 Abminderungsstunden. Für mehr als ! 4 Abminderungsstunden ist ein Antrag an das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung über den Rat des Bezirkes, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, bei Betriebsberufsschulen über den Werkleiter und das zuständige Ministerium einzureichen. 8. Lehrkräfte als Leiter oder stellvertretende Leiter einer Bezirks- oder Kreisbildstelle. Lehrkräfte, die als Leiter oder stellvertretende Leiter einer Bezirks- oder Kreisbildstelle tätig sind, erhalten wöchentlich 12 Abminderungsstunden. 9. Fachvorsteher. Fachvorsteher erhalten wöchentlich 2 Abminderungsstunden, wenn die Schule mehr als 2000 Schüler umfaßt und im Verantwortungsbereich des Fach Vorstehers mindestens 500 Schüler beschult werden. 10. Lehrkräfte als Fachberater für Körpererziehung. a) Fachberater für Körpererziehung bei den Räten der Bezirke, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, erhalten wöchentlich 12 Abminderungsstunden; b) Fachvorsteher für Körpererziehung bei den Räten der Kreise, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, erhalten wöchentlich bei 3 bis 5 Schulen im Kreisgebiet 2 Abminderungsstunden, 6 bis 10 Schulen im Kreisgebiet 4 Abminderungsstunden, ab 11 Schulen im Kreisgebiet 8 Abminderungsstunden. (2) Diese Differenzierung der zu leistenden Pflichtstundenzahl ist jeweils für die Dauer eines halben Unterrichtsjahres festzulegen. Darüber hinaus geleistete Stunden werden als Überstunden vergütet und sind innerhalb der Lohnabrechnungsperiode zu verrechnen. § 4 Abminderungsstunden sind an die jeweilige Funktion und an die damit beauftragte Person gebunden. Sie dürfen nicht übertragen und müssen im vorgesehenen Zeitraum genommen werden. Übt eine Lehrkraft mehrere Funktionen aus, für die Abminderungsstunden gewährt werden, dann sind sie nur für eine Funktion zu erteilen. Für alle nicht im § 3 aufgeführten Funktionen dürfen Abminderungsstunden nicht gewährt werden. § 5 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1957 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Anordnung vom 16. Oktober 1954 zur Regelung der Tätigkeit von Lehrern an Berufsschulen während eines Lehrjahres (GBl. S. 851) und die dazu erlassene Erste Anweisung (GBl. S. 852) außer Kraft. Berlin, den 5. Juni 1957 Der Ministe/ für Arbeit und Berufsausbildung Macher Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2. Klosterstraße 47 Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug; Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil l 3. DM Teil II 2,10 DM. Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 DM. über 32 Seiten 0,50 DM ie Exemplar (zu beziehen direkt vom Buchhaus Leipzig. Leipzig CI, Querstraße 4 6. Telefon: 66 147. durch den Buchhandel sowie gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2. Roßstraße 6) Druck: (140) Neues Deutschland. Berlin Ag 134/57/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der gesetzmäßigen Entwicklung des Sozialismus systematisch zurückzudrän-gen und zu zersetzen. Die wissenschaftliche Planung und Leitung des Prozesses der Vorbeuf gung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen entstehen in allen wesentlichen Entwicklungsprozessen der sozialistischen Gesellschaft immer günstigere Bedingungen und Möglichkeiten. Die sozialistische Gesellschaft verfügt damit über die grundlegenden Voraussetzungen, daß die Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen können nur dann vollständig wirksam werden, wenn in der politisch-operativen Arbeit alle operativen Arbeitsprozessedarauf orientiert und ihr Zusammenwirken abgestimmt sind,Die unterschiedlichen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der GewahrsamsOrdnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen für und den Perspektivplanzeitraum sind deshalb konkrete und abrechenbare Maßnahmen besonders zur Durchsetzung und weiteren Qualifizierung dieser operativen Grundprozesse aufzunehmen.

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