Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 340

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 340 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 340); 340 Gesetzblatt Teil I Nr. 43 Ausgabetag: 20. Juni 1957 b) Direktoren und deren Stellvertreter an Berufsschulen mit mehr als 10 Klassen erhalten ab 11. Klasse wöchentlich Vs Abminderungsstunde zusätzlich. Der Direktor und der Stellvertreter des Direktors einer Berufsschule haben mindestens je Woche 6 Stunden Unterricht zu erteilen. 3. Leitende Lehrer in Betriebsberufsschulen. Leitende Lehrer in Betriebsberufsschulen erhalten wöchentlich 4 Abminderungsstunden. 4. Berufsschullehrer als Verantwortliche in Außenstellen der Berufsschulen. Berufsschullehrer als Verantwortliche in Außenstellen der Berufsschulen sind einzusetzen, wenn die Außenstellen mindestens 3 km von der Stammberufsschule entfernt sind. Sie erhalten a) in Außenstellen der Berufsschulen mit 3 bis 5 Klassen wöchentlich 2 Abminderungsstunden; b) in Außenstellen der Berufsschulen mit 6 und mehr Klassen wöchentlich 3 Abminderungsstunden. 5. Wanderlehrer. Wanderlehrern werden Abminderungsstunden gewährt, sofern sie mehr als 2 Stunden Wegezeit (Fuß- oder Fahrweg) innerhalb einer Woche über die Wegezeit von ihrer Wohnung zur Stammberufsschule hinaus benötigen. Sie erhalten ab 2 Stunden zusätzlicher Wegezeit 50 % dieser Zeit als Abminderungsstunden, höchstens jedoch bis zu 5 Abminderungsstunden je Woche. Von der Wegezeit, die der Wanderlehrer in einer Woche insgesamt benötigt, ist die Zeit abzusetzen, die er wöchentlich aufwenden müßte, um von seiner Wohnung in die Stammberufsschule und zurück zu gelangen. 6. Weibliche Lehrkräfte. Weibliche Lehrkräfte, denen nach der Verordnung vom 20. Mai 1952 über d:e Wahrung der Rechte der Werktätigen und über die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten (GBl. S. 377) ein Hausarbeitstag zusteht, erhalten monatlich 4 Abminderungsstunden. 7. Lehrkräfte als Sektionsleiter in Methodischen Kabinetten. Lehrkräfte, die als Sektionsleiter in Methodischen Kabinetten eingesetzt sind, erhalten je nach Um- ! fang der von ihnen zu leistenden Arbeiten wöchent- ! lieh bis zu 4 Abminderungsstunden. Für mehr als ! 4 Abminderungsstunden ist ein Antrag an das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung über den Rat des Bezirkes, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, bei Betriebsberufsschulen über den Werkleiter und das zuständige Ministerium einzureichen. 8. Lehrkräfte als Leiter oder stellvertretende Leiter einer Bezirks- oder Kreisbildstelle. Lehrkräfte, die als Leiter oder stellvertretende Leiter einer Bezirks- oder Kreisbildstelle tätig sind, erhalten wöchentlich 12 Abminderungsstunden. 9. Fachvorsteher. Fachvorsteher erhalten wöchentlich 2 Abminderungsstunden, wenn die Schule mehr als 2000 Schüler umfaßt und im Verantwortungsbereich des Fach Vorstehers mindestens 500 Schüler beschult werden. 10. Lehrkräfte als Fachberater für Körpererziehung. a) Fachberater für Körpererziehung bei den Räten der Bezirke, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, erhalten wöchentlich 12 Abminderungsstunden; b) Fachvorsteher für Körpererziehung bei den Räten der Kreise, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, erhalten wöchentlich bei 3 bis 5 Schulen im Kreisgebiet 2 Abminderungsstunden, 6 bis 10 Schulen im Kreisgebiet 4 Abminderungsstunden, ab 11 Schulen im Kreisgebiet 8 Abminderungsstunden. (2) Diese Differenzierung der zu leistenden Pflichtstundenzahl ist jeweils für die Dauer eines halben Unterrichtsjahres festzulegen. Darüber hinaus geleistete Stunden werden als Überstunden vergütet und sind innerhalb der Lohnabrechnungsperiode zu verrechnen. § 4 Abminderungsstunden sind an die jeweilige Funktion und an die damit beauftragte Person gebunden. Sie dürfen nicht übertragen und müssen im vorgesehenen Zeitraum genommen werden. Übt eine Lehrkraft mehrere Funktionen aus, für die Abminderungsstunden gewährt werden, dann sind sie nur für eine Funktion zu erteilen. Für alle nicht im § 3 aufgeführten Funktionen dürfen Abminderungsstunden nicht gewährt werden. § 5 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1957 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Anordnung vom 16. Oktober 1954 zur Regelung der Tätigkeit von Lehrern an Berufsschulen während eines Lehrjahres (GBl. S. 851) und die dazu erlassene Erste Anweisung (GBl. S. 852) außer Kraft. Berlin, den 5. Juni 1957 Der Ministe/ für Arbeit und Berufsausbildung Macher Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2. Klosterstraße 47 Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug; Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil l 3. DM Teil II 2,10 DM. Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 DM. über 32 Seiten 0,50 DM ie Exemplar (zu beziehen direkt vom Buchhaus Leipzig. Leipzig CI, Querstraße 4 6. Telefon: 66 147. durch den Buchhandel sowie gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2. Roßstraße 6) Druck: (140) Neues Deutschland. Berlin Ag 134/57/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer den operativen Anforderungen entsprechenden Verbindung getroffenen Vereinbarungen jederzeit überblicken und die dafür erforderlichen Mittel und Methoden sicher anwenden können. Besondere Aufmerksamkeit ist der ständigen Qualifizierung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden.

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