Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 340

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 340 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 340); 340 Gesetzblatt Teil I Nr. 43 Ausgabetag: 20. Juni 1957 b) Direktoren und deren Stellvertreter an Berufsschulen mit mehr als 10 Klassen erhalten ab 11. Klasse wöchentlich Vs Abminderungsstunde zusätzlich. Der Direktor und der Stellvertreter des Direktors einer Berufsschule haben mindestens je Woche 6 Stunden Unterricht zu erteilen. 3. Leitende Lehrer in Betriebsberufsschulen. Leitende Lehrer in Betriebsberufsschulen erhalten wöchentlich 4 Abminderungsstunden. 4. Berufsschullehrer als Verantwortliche in Außenstellen der Berufsschulen. Berufsschullehrer als Verantwortliche in Außenstellen der Berufsschulen sind einzusetzen, wenn die Außenstellen mindestens 3 km von der Stammberufsschule entfernt sind. Sie erhalten a) in Außenstellen der Berufsschulen mit 3 bis 5 Klassen wöchentlich 2 Abminderungsstunden; b) in Außenstellen der Berufsschulen mit 6 und mehr Klassen wöchentlich 3 Abminderungsstunden. 5. Wanderlehrer. Wanderlehrern werden Abminderungsstunden gewährt, sofern sie mehr als 2 Stunden Wegezeit (Fuß- oder Fahrweg) innerhalb einer Woche über die Wegezeit von ihrer Wohnung zur Stammberufsschule hinaus benötigen. Sie erhalten ab 2 Stunden zusätzlicher Wegezeit 50 % dieser Zeit als Abminderungsstunden, höchstens jedoch bis zu 5 Abminderungsstunden je Woche. Von der Wegezeit, die der Wanderlehrer in einer Woche insgesamt benötigt, ist die Zeit abzusetzen, die er wöchentlich aufwenden müßte, um von seiner Wohnung in die Stammberufsschule und zurück zu gelangen. 6. Weibliche Lehrkräfte. Weibliche Lehrkräfte, denen nach der Verordnung vom 20. Mai 1952 über d:e Wahrung der Rechte der Werktätigen und über die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten (GBl. S. 377) ein Hausarbeitstag zusteht, erhalten monatlich 4 Abminderungsstunden. 7. Lehrkräfte als Sektionsleiter in Methodischen Kabinetten. Lehrkräfte, die als Sektionsleiter in Methodischen Kabinetten eingesetzt sind, erhalten je nach Um- ! fang der von ihnen zu leistenden Arbeiten wöchent- ! lieh bis zu 4 Abminderungsstunden. Für mehr als ! 4 Abminderungsstunden ist ein Antrag an das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung über den Rat des Bezirkes, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, bei Betriebsberufsschulen über den Werkleiter und das zuständige Ministerium einzureichen. 8. Lehrkräfte als Leiter oder stellvertretende Leiter einer Bezirks- oder Kreisbildstelle. Lehrkräfte, die als Leiter oder stellvertretende Leiter einer Bezirks- oder Kreisbildstelle tätig sind, erhalten wöchentlich 12 Abminderungsstunden. 9. Fachvorsteher. Fachvorsteher erhalten wöchentlich 2 Abminderungsstunden, wenn die Schule mehr als 2000 Schüler umfaßt und im Verantwortungsbereich des Fach Vorstehers mindestens 500 Schüler beschult werden. 10. Lehrkräfte als Fachberater für Körpererziehung. a) Fachberater für Körpererziehung bei den Räten der Bezirke, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, erhalten wöchentlich 12 Abminderungsstunden; b) Fachvorsteher für Körpererziehung bei den Räten der Kreise, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, erhalten wöchentlich bei 3 bis 5 Schulen im Kreisgebiet 2 Abminderungsstunden, 6 bis 10 Schulen im Kreisgebiet 4 Abminderungsstunden, ab 11 Schulen im Kreisgebiet 8 Abminderungsstunden. (2) Diese Differenzierung der zu leistenden Pflichtstundenzahl ist jeweils für die Dauer eines halben Unterrichtsjahres festzulegen. Darüber hinaus geleistete Stunden werden als Überstunden vergütet und sind innerhalb der Lohnabrechnungsperiode zu verrechnen. § 4 Abminderungsstunden sind an die jeweilige Funktion und an die damit beauftragte Person gebunden. Sie dürfen nicht übertragen und müssen im vorgesehenen Zeitraum genommen werden. Übt eine Lehrkraft mehrere Funktionen aus, für die Abminderungsstunden gewährt werden, dann sind sie nur für eine Funktion zu erteilen. Für alle nicht im § 3 aufgeführten Funktionen dürfen Abminderungsstunden nicht gewährt werden. § 5 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1957 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Anordnung vom 16. Oktober 1954 zur Regelung der Tätigkeit von Lehrern an Berufsschulen während eines Lehrjahres (GBl. S. 851) und die dazu erlassene Erste Anweisung (GBl. S. 852) außer Kraft. Berlin, den 5. Juni 1957 Der Ministe/ für Arbeit und Berufsausbildung Macher Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2. Klosterstraße 47 Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug; Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil l 3. DM Teil II 2,10 DM. Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 DM. über 32 Seiten 0,50 DM ie Exemplar (zu beziehen direkt vom Buchhaus Leipzig. Leipzig CI, Querstraße 4 6. Telefon: 66 147. durch den Buchhandel sowie gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2. Roßstraße 6) Druck: (140) Neues Deutschland. Berlin Ag 134/57/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Referate Auswertung der der erreichte Stand bei der Unterstützung der Vorgangsbear-beitung analysiert und auf dieser sowie auf der Grundlage der objektiven Erfordernisse Empfehlungen für die weitere Gestaltung der politisch-operativen Arbeit insgesamt, vor allem für die weitere Erhöhung der Qualität und politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit von entscheidender Bedeutung sind. Für die konsequente Durchsetzung der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle forderte -,sie darf nicht losgelöst von der politisch-operativen Lage, von den politisch-operativen Schwe?-punktbereichen und politisch-operativen Schwerpunkten, von, der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge und konkret widerspiegeln. Auch die zur Erhöhung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit notwendigen Erfordernisse der Erziehung und Befähigung der sind mit der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung, vor allem hinsichtlich ihrer Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit gegenüber dem Staatssicherheit , die ständige Vervollkommnung und Aufrechterhaltung eines unter allen politisch-operativen Lagebedingungen funktionierenden Verbindungssystems.

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