Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 337

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 337 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 337); Gesetzblatt Teil I Nr. 43 Ausgabetag: 20. Juni 1957 337 Anordnung über die kurzfristige Kreditierung und Kontrolle der Produktionsgenossenschaften des Handwerks. Vom 29. Mai 1957 Zur Förderung der Produktionsgenossenschaften des Handwerks wird auf Grund des § 4 des Gesetzes vom 31. Oktober 1951 über die Deutsche Notenbank (GBl. S. 991) im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Staatssekretär für örtliche Wirtschaft folgendes angeordnet: § 1 Allgemeine Grundsätze (1) Die Niederlassungen der Deutschen Notenbank und die Banken für Handwerk und Gewerbe gewähren den Produktionsgenossenschaften des Handwerks nach §§ 1 und 2 Abs. 1 der Anordnung vom 24. Mai 1957 über die Zuständigkeit der Kreditinstitute für die Kontenführung und Kreditierung der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer (GBl. I S. 336) kurzfristige Kredite unter der Voraussetzung, daß sie a) rechtsfähig sind, b) rentabel wirtschaften, \ c) sich an der Finanzierung der im Plan festgelegten Aufgaben mit eigenen Mitteln beteiligen, d) die jeweils festgelegten Plandokumente und Berichtsunterlagen über ihre Planaufgaben und deren Erfüllung der Bank fristgerecht einreichen. (2) Kurzfristige Kredite werden als direkte Bankkredite nach folgenden Hauptprinzipien gewährt: a) Die Kredite müssen der Finanzierung der Warenproduktion und des Warenumschlages dienen. b) Die Kredite müssen durch entsprechende Sachwerte gesichert sein Als Sicherungsobjekte dienen: Material- und Warenbestände, die sich kurzfristig Umschlagen in Ausnahmefällen unvollendete Erzeugnisse , Geldforderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen. Sicherungsobjekte können nicht sein: Material- und Warenbestände, die sich nicht kurzfristig Umschlagen, die für den betrieblichen Bedarf nicht benötigt werden, nicht gängig, veraltet, nicht ordnungsgemäß gelagert oder noch nicht bezahlt sind, sowie überfällige Geldforderungen auf Grund von. Warenlieferungen und Leistungen. c) Die Kredite für Material- und Warenbestände in Ausnahmefällen für unvollendete Erzeugnisse 6ind übereinstimmend mit den plan- oder vertragsmäßigen Umschlagsfristen, die Kredite für Geldforderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen übereinstimmend mit den Verrechnungsfristen zurückzuzahlen. (3) Werden die unter Abs. 2 Buchstaben a bis c genannten Hauptprinzipien der Kreditgewährung verletzt, so ist der nicht ordnungsgemäß verwendete oder nicht ordnungsgemäß gesicherte bzw. nicht fristgerecht zurückgezahlte Kredit oder Kreddtteil auf ein Sohder-konto „überfälliger Kredit“ zu übertragen, mit einem höheren Satz zu verzinsen und zwangsweise abzudecken. § 2 Kredite für die planmäßige Bestandshaltung (1) Kurzfristige Kredite für die planmäßige Bestandshaltung können nach vollem Einsatz der eigenen Mittel der Produktionsgenossenschaften des Handwerks zur Finanzierung der Bestände im Rahmen der planmäßigen Produktion und des Warenumschlages unter Berücksichtigung der abgeschlossenen Absatzverträge bzw. der vorliegenden Aufträge gewährt werden. Die Kreditgewährung erfolgt auf Grund von nachgewiesenen, bezahlten und beleihbaren Objekten an Einsatzmaterialien, Fertigerzeugnissen und Handelswaren. Das gilt auch für unvollendete Erzeugnisse, soweit in besonderen Fällen eine Kreditierung notwendig wird. Noch nicht fertiggestellte oder noch nicht abgerechnete Leistungen dürfen nicht mit Kredit finanziert werden. (2) Die Produktionsgenossenschaften des Handwerks haben bei Einsatzmaterialien, Fertigerzeugnissen und Handelswaren mindestens 25 Vo, bei unvollendeten Erzeugnissen und halbfertigen Leistungen 100 “/ des Wertes der planmäßigen Bestände bewertet nach den jeweils gültigen Vorschriften durch eigene Mittel zu finanzieren. Zur Unterstützung der Produktionsgenossenschaften des Handwerks in der Anlaufzeit kann auf die Beteiligung mit eigenen Mitteln auch bei unvollendeten Erzeugnissen ganz oder teilweise verzichtet werden. Die Entscheidung hierüber trifft das kreditgebende Kreditinstitut. Bis zur Erreichung der Mindestbeteiligung mit eigenen Mitteln ist mit der Produktionsgenossenschaft des Handwerks ein Vertrag über die Ansammlung dieser fehlenden Mittel abzuschließen. (3) Der planmäßige Kreditbedarf ist an Hand des Planes der Bestandshaltung oder, sofern ein solcher noch nicht aufgestellt wird, auf der Grundlage von Berechnungen durch das Kreditinstitut in Zusammenarbeit mit der Produktionsgenossenschaft des Handwerks zu ermitteln. (4) Die Kredite für die planmäßige Bestandshaltung sind jji der Regel auf ein Quartal zu befristen. § 3 Saisonkredite (1) Saisonkredite können zur Finanzierung zeitweilig über den Plan der Bestandshaltung hinausgehender jahreszeitlich bedingter Bestände an Einsatzmaterialien, unvollendeten Erzeugnissen und Fertigerzeugnissen einschließlich hierunter fallender Einsatzmaterialien aus Importen gewährt werden. (2) Saisonkredite können ohne Beteiligung mit eigenen Mitteln über ein Saisonkreditkonto ausgereicht werden. (3) Für Saisonkredite hat die Produktionsgenossenschaft des Handwerks der Bank einen Finanzierungsplan mit genauen Terminen über den Ablauf der Saisonbewegungen einzureichen. (4) Die Rückzahlung der Saisonkredite hat übereinstimmend mit dem Ablauf der Saisonbewegung, spätestens bis zum Beginn der nächsten Saison, zu erfolgen,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der und anderer sozialistischer Staaten unter Heraus arbeitung der Schwerpunktbereiche und Tendenzen sowie der Pläne und spezifischen Besonderheiten einzelner Banden Verbindungssystem, Methoden wind Mittel seiner Tarnung, Merlanale zur Erkennung derselben Mittel und Methoden der kriminellen Mens chenhändlerbanden, die Entwicklung neuer in Schwerpunktbereichen, die Entwicklung von zur Absicherung von Schwerpunkten vor Angriffen der Banden, das.

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