Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 329

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 329 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 329); Gesetzblatt Teil I Nr. 42 Ausgabetag: 17. Juni 1957 329 (5) Einstellungen und Entlassungen der Angestellten der Bank erfolgen durch den Präsidenten. Er kann dieses Recht an Mitarbeiter der Bank übertragen. i (6) Für die Erteilung von Vollmachten finden die Bestimmungen des Abs. 5 sinngemäß Anwendung. § 17 Vertretung (1) Die Bank wird im Rechtsverkehr durch den Präsidenten, die Direktoren und die hierzu bevollmächtigten Mitarbeiter vertreten. (2) Schriftliche Erklärungen, die die Bank verpflichten, sind rechtsverbindlich, wenn sie von zwei Mitgliedern des Direktoriums oder von einem Mitglied des Direktoriums und einem Zeichnungsberechtigten oder von zwei Zeichnungsberechtigten unterzeichnet sind. Der Präsident und in seiner Vertretung der erste Stellvertreter sind berechtigt, allein zu zeichnen. (3) Rechtsverbindliche Erklärungen der Bank, die das Dienstsiegel tragen, haben die Eigenschaft öffentlicher Urkunden. § 18 Aufsicht (1) Die Bank untersteht der Aufsicht, Anleitung und Kontrolle des Ministers der Finanzen. (2) Der Minister der Finanzen hat insbesondere folgende Rechte: 1. Er legt die Grundsätze für die Arbeit der Bank fest. 2. Er bestätigt die Jahresabschlußbilanz und den Geschäftsbericht der Bank. 3. Er bestätigt den Finanz- und Kreditplan der Bank. 4. Er bestätigt die Grundsätze für die Finanzierung und Kontrolle des Investitionsplanes und die ' Kreditbedingungen der Bank. (3) Der Minister der Finanzen erteilt dem Präsidenten der Bank im Rahmen der Gesetze und Beschlüsse des Ministerrates Weisungen. § 19 Revision der Bank Die Revision über die Tätigkeit der Bank und die Einhaltung der Finanzdisziplin erfolgt nach den für die Finanzrevision in den staatlichen Verwaltungen und Einrichtungen geltenden gesetzlichen Bestimmungen. § 2Ö Schlußbestimmungen (1) Dieses Statut tritt mit seiner Verkündung in Kraft. (2) Das Statut kann nur vom Ministerrat geändert und aufgehoben werden. Berlin, den 6. Juni 1957 Der Ministerrat n der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Der Minister der Finanzen Grotewohl Rumpf Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingeiu Vom 6. Juni 1957 § 1 In allen Städten und Gemeinden ist eine einheitliche und fortlaufende Bekämpfung der Gesundheitsschädlinge durchzuführen. § 2 (1) Für die Lenkung, Organisierung und Überwachung der Bekämpfung der Gesundheitsschädlinge ist der Rat des Kreises verantwortlich. Zuständiges Fachorgan für die Tätigkeit auf dem Gebiet der Schädlingsbekämpfung des Rates des Bezirkes bzw. des Rates des Kreises ist die Abteilung Gesundheitswesen. (2) Die VEB Ernährungsschutz und Schädlingsbekämpfung, die Produktionsgenossenschaften des Schädlingsbekämpfungshandwerks und die sonstigen Schädlingsbekämpfungsbetriebe wirken an der Schädlingsbekämpfung gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung mit. § 3 (1) Gesundheitsschädlinge im Sinne dieser Verordnung sind: Ratten (Rattus rattus L., Rattus norvegicus Erxl.), Bettwanzen (Cimex lectularius), Flöhe (Pulex irritans L.), Hausameisen (Lasius), Hausfliegen (Musca deme-stica L., Fannia canicularis L., Calliphora erythroce-* phala Mg., Lucilia caesar L., Phormia regina Mg.)* Hausmaus (Mus musculus L.), Schaben (Blattelia germanica L., Blatta Orientalis L.), Silberfischchen (lepisma saccharina L.) und Stechmücken (Culicinae, Anophelinae). (2) Der Minister für Gesundheitswesen kann in Durchführungsbestimmungen die Anwendung dieser Verordnung auf weitere Schädlinge ausdehnen. (3) Die Bekämpfung der Gesundheitsschädlinge ist auf nachstehend aufgeführten Grundstücken bzw; Grundstücksteilen vorzunehmen: a) bebaute Grundstücke, b) imbebaute Grundstücke innerhalb der Städte und Gemeinden, c) Schutt- und Müllabladeplätze, Lagerplätze für Abfälle aus Haushaltungen, Mistabladeplätze, Jauchegruben und Jaucheabflüsse, Berieselungsanlagen, Anlagen für Wasser und Abwässer, Ufergelände von Gewässern innerhalb der Städte und Gemeinden, öffentliche Badeplätze, Sportplätze, Liegewiesen, Rennbahnen, Vergnügungsparks und ähnliche Plätze innerhalb und außerhalb der Städte und Gemeinden, Fracht-, Wohn- und Fahrgastschiffe. In Zweifelsfällen entscheidet der Rat des Kreises* Abteilung Gesundheitswesen. (4) Bekämpfungsarbeiten sind bis zur Tilgung oder weitgehenden Verminderung der Schädlinge durchzuführen. Mit der Bekämpfung ist sofort nach Feststellung des Schädlingsbefalls zu beginnen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die Unter-euchungsabteilungen nach gewissenhafter Prüfung der Umstände des konkreten Verfahrens alles tun, damit die Öffentlichkeit zuerst von uns informiert wird. Deshalb sind schon während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und hierin eingeordnet auch eines wesentlichen Teiles solcher Handlungen, die in Form von Staatsverbrechen und anderen vom Gegner inspirierten Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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