Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 325

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 325 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 325); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1957 Berlin, den 17. Juni 1957 Nr. 42 Tag * Inhalt Seite 6.6.57 Verordnung über die Neuregelung verfahrensrechtlicher und bautechnischer Be- stimmungen im Bauwesen 325 6. 6. 57 Verordnung über das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sport 325 6.6.57 Verordnung zur Aufhebung von Bestimmungen über die Deutsche Investitionsbank 326 6. 6 57 Beschluß über das Statut der Deutschen Investitionsbank 326 6. 6. 57 Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen 329 Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik y 332 Verordnung über die Neuregelung verfahrensrechtlicher und bautechnischer Bestimmungen im Bauwesen. Vom 6. Juni 1957 Zur einheitlichen Regelung der Tätigkeit der Organe der Staatlichen Bauaufsicht und zur Einführung und Anwendung einheitlicher bautechnischer Bestimmungen in der Deutschen Demokratischen Republik wird folgendes verordnet: § 1 Der Minister für Aufbau wird beauftragt, verfahrensrechtliche und bautechnische Bestimmungen durch Anordnung zu erlassen.* § 2 (1) Diese Verordnung tritt am 1. August 1957 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten für den Geltungsbereich der vom Minister für Aufbau gemäß § 1 zu erlassenden Anordnung alle vor dem 1. August 1957 erlassenen verfahrensrechtlichen und bautechnischen Bestimmungen im Bauwesen außer Kraft. Berlin, den 6. Juni 1957 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Der Minister für Aufbau Grote wo hl Winkler * Diese verfahrensrechtlichen und bautechnischen Bestimmungen (Deutsche Bauordnung DBO) werden bis zum 1. August 1957 als Sonderdruck Nr. 254 des Gesetzblattes erscheinen. Verordnung über das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sport. Vom 6. Juni 1957 § 1 (1) Beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik besteht zur Förderung und Unterstützung des Sportes und zur Wahrnehmung der staatlichen Belange auf dem Gebiet von Körperkultur und Sport, insbeson- dere zur Planung und Koordinierung der sportlichen Entwicklung, das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sport. (2) Das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sport ist das für alle Fragen der Körperkultur zuständige zentrale staatliche Organ. § 2 Dem Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport gehören an: a) der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport; b) die Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport; c) der Präsident des Deutschen Turn- und Sportbundes; d) ein Stellvertreter des Ministers für Volksbildung; e) ein Stellvertreter des Ministers für Arbeit und Berufeausbildung; f) ein Stellvertreter des Ministers für Gesundheitswesen; g) ein Stellvertreter des Ministers des Innern; h) ein Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung; i) ein Stellvertreter des Staatssekretärs für Hochschulwesen; j) der Rektor der Deutschen Hochschule für Körperkultur; k) der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Rates des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport; l) ein Sekretär des Zentralrates der Freien Deutschen Jugend; m) ein Sekretär des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der ZAIG. Schließlich ist im Halbjahr mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Themen zentraler, Linien- und Territorialprognosen zu beginnen und sind die entsprechenden vorbereitungsarbeiten für die Erarbeitung von - Zielen, Inhalterf uclMethoden der Erziehung und Selbsterziehung sJcfer Befähigung des Untersuchungsführers im Prozeß der Leitungstätigkeit. An anderer Stelle wurde bereits zum Ausdruck gebracht, daß die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung begründet. Die besonderen Anforderungen, die an den Untersuchungsführer zu stellen sind, werden im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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