Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 319

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 319 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 319); Gesetzblatt Teil I Nr. 40 Ausgabetag: 1. Juni 1957 319 (4) Die Lehrabschlußprüfung ist für den Prüfling kostenfrei. § 3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 13. Mai 1957 Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung I. V.: Wießner Stellvertreter des Ministers Anordnung über Steuervergünstigungen für private Betriebe der Natursteiniiidustrie. Vom 15. Mai 1957 Auf Grund des § 13 der Abgabenordhühg vom 22. Mai 1931 (RGBl. I S. 161) wird folgendes angeordnet: § 1 Steuerbefreiung für Mehrproduktion (1) Mehrumsätze, die private Betriebe der Natursteinindustrie durch Steigerung der Produktion von Natursteinen im Jahre 1957 gegenüber 1956 erzielen, sind umsatzsteuerfrei, wenn, die Bedingungen des § 56 Abs. 1 der Veranlagungsrichtlinien 1956 (Sonderdruck Nr. 235 des Gesetzblattes) erfüllt sind. Nicht umsatzsteuerfrei sind Mehrumsätze, die auf Preisanderungen zurückzuführen sind. (2) Mehrgewinne aus der Steigerung der Produktion im Jahre 1957 gegenüber i956 bleiben für Zwecke der Berechnung der Einkommensteuer bzw. Körper-Schaftsteuer und Gewerbesteuer 1957 steuerfrei, wenn dieser steuerfreie Gewinnteil entsprechend den Bedingungen des § 56 Abs. 1 der Veranlagungsrichtlinien 1956 verwendet wird; (3) Der Höchstbetrag des steuerfreien Mehrgewinnes (Abs. 2) wird wie folgt berechnet: a) Es wird der prozentuale Anteil des steuerfreien Mehrumsatzes (Abs. 1) am Gesamtumsatz des Natursteinbetriebes ermittelt. b) Der Prozentsatz nach Buchst, a wird auf den um außerordentliche Erträge geminderten Gesamtgewinn des Natursteinbetriebes bezogen. Der so errechnete Höchstbetrag ist entsprechend den Bestimmungen des § 56 der Veranlagungsrichtlinien 1956 zu verwenden, § 2 Sonstige Vergünstigungen (1) Die Bestimmungen des § 57 der Veranlagungs-Richtlinien 1956 über die Weitergewährung von Sonderabschreibungen in Höhe von 25 °/o des Jahresgewinnes in den Jahren 1957 und 1958 gelten auch für die Betriebe der Natursteinindustrie. (2) Außerordentliche Abschreibungen gemäß § 58 der Veranlagungsrichtlinien 1956 können von den Betrieben der Natursteinindustrie für Neuanschaffungen und Generalreparaturen vorgenommen werden, die im Kalenderjahr 1957 durchgeführt werden. (3) Die Bestimmungen der §§ 59 bis 61 der Veranlagungsrichtlinien 1956 sind für Natursteinbetriebe entsprechend anzuwenden. § 3 Erhöhung der Zuführungen zum Kultur- und Sozialfonds (1) In den Betrieben der Natursteinindustrie können ab 1. Januar 1957 3,5% der Bruttolohn- und -gehalts- sümme dem Kultur- und Söziälfohds zügeführt werden. Voraussetzung ist, daß davon 1 % der Bruttolohn- und -gehaltssumme entsprechend der Entscheidung der BGL für eine zusätzliche Entlohnung verwandt wird. (2) Die zusätzliche Entlohnung unterliegt nicht der Steuer vom Arbeitseinkommen. §4 Geltungsbereich (1) Die Vergünstigungen gemäß §§ 1 bis 3 gelten nur für Natursteinbetriebe, deren Umsätze an Schottet, Splitt, Pflaster, Packlage und Bordsteinen mindestens 50 % des Gesamtumsatzes betragen. (2) Zum Gesamtumsatz des Natursteinbetriebes gehören nicht Umsätze von Erzeugnissen und sonstige!* Leistungen, die nicht zur Natursteinproduktion gehören, Wie z. B. Umsätze aus der Steinbildhauerei und Steinmetzerei. (3) Läßt sich der Gewinn für die andere Produktion. (Abs. 2) nicht an Hand der gesondert geführten Buchführung ermitteln, so ist er in Höhe des Prozentsatzes auszuscheiden, der sich für den Umsatz aus der anderen. Produktion am Gesamtumsatz des Betriebes ergibt. Als Gesamtumsatz gemäß § 1 Abs. 3 Buchst a gilt in diesem Falle der um den Umsatz aus der anderen Produktion gekürzte Betrag. § 5 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1957 in Kraft. Berlin, den 15. Mai 1957' Der Minister der Finanzen I.V.: M. Schmidt Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung Nr. 2* über die Erfassung, den Aufkauf und die Abnahme von tierischen Erzeugnissen (Schlachtvieh, Milch, Eiern, Geflügel, Honig). Vom 27. Mai 1957 Zur Änderung der Anordnung vom 31 Mai 1956 über die Erfassung, den Aufkauf und die Abnahme von tierischen Erzeugnissen (Schlachtvieh, Milch, Eiern, Geflügel, Honig) (GBl. I S. 437) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Lebensmittelindustrie, dem Minister der Finanzen, dem Minister für Land- und Forstwirtschaft und dem Staatssekretär für örtliche Wirtschaft sowie nach Anhören des Präsidenten des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften folgendes an geordnet: . i . * ’ / § 1 Der § 32 der Anordnung vom 31. Mai 1956 wird gestrichen. § 2 Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1957 in Kraft Berlin, den 27. Mai 1957 Der Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Streit * Anordnung (Nr. 1) (GBl. I 1956 S. 437);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ooeos Realisierung des sucherve kehr im Besuchergebäude Alfred-straße. Aus den persönlichen Kontakten der Verhafteten ergeben sich erhöhte Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft, insbesondere zur Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, unumgäng- lieh und hat folgende grundsätzliche Zielstellungen zu erfüllen: Vorbeugende Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung bereits zu Beginn des Untersuchungshaf tvollzuges Akzente gesetzt, die sich sowohl positiv -als auch negativ auf das Verhalten des Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt entgegenwirken sowie von Reaktionen im Ergebnis erzieherischer Einwirkung durch die Sicherungs- und Kontrollkräfte, um die zweckmäßigsten Methoden der individuellen Einflußnahme auf den Verhafteten zu erarbeiten.

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