Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 311

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 311 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 311); Gesetzblatt Teil I Nr. 39 Ausgabetag: 29. Mai 1957 311 c) an technisch-wirtschaftliche Hilfskräfte, die in der Kinderferiengestaltung der Einrichtungen der Volksbildung mitwirken: pro Tag 5, DM. (2) Gruppenleiter und Begleiter von Wandergruppen im Sinne des Abs. 1 Buchst, b können nur in folgendem Verhältnis eingesetzt werden: 1 Gruppenleiter auf wenigstens 20 Teilnehmer, 1 Begleiter bei Wandergruppen auf wenigstens 10 Teilnehmer. (3) Die Entschädigungssätze des Abs. 1 gelten jeweils für die Mitarbeit an einem ganzen Tag; bei stundenweiser Beschäftigung unter acht Stunden werden entsprechend anteilmäßige Entschädigungen gezahlt. § 2 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1957 in Kraft. Berlin, den 7. Mai 1957 Der Minister der Finanzen I. V.: M. Schmidt Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung über die Erhöhung der Pflegezuschüsse für Kinder in fremden Familien. Vom 10. Mai 1957 § 4 (1) Die Finanzierung und Zahlung der Entschädigungen erfolgt durch die Organe der Volksbildung unter Nachweis der Teilnahme durch die zuständige Lagerleitung nach Beendigung der Feriengestaltung. (2) Die gezahlten Entschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Buchstaben a bis c sind steuerfrei. Die Mitarbeit in der Kinderferiengestaltung gemäß § 1 begründet für die im’ § 2 genannten Personen keine Versicherungsund Beitragspflicht zur Sozialversicherung. (3) Durch diese Entschädigungsregelung wird die grundsätzliche Finanzierung der Feriengestaltung nach der Anordnung vom 4. März 1957 nicht berührt. ; § 5 Personen, für die die Mitarbeit an der Kinderferiengestaltung zu ihrer Berufsausbildung (obligatorisches Praktikum der Studenten und Schüler der Institute für Lehrerbildung, der Pädagogischen Institute, der Universitäten und der Pädagogischen Hochschule Potsdam) oder zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit (hauptamtliche Pionierleiter und andere hauptamtliche Funktionäre des Jugendverbandes) gehört, erhalten keine Entschädigung. § 6 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. Mai 1957 Der Minister für Volksbildung F. Lange Anordnung über die Besteuerung der von der Deutschen Investitionsbank treuhänderisch verwalteten Anteile an Personengesellschaften. Vom 7. Mai 1957 Auf Grund des § 13 der Abgabenordnung vom 22. Mai 1931 (RGBl. I S. 161) wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Körperschaftsteuer einschließlich Strafzuschlag und Vermögensteuer vom Einkommen bzw. Vermögen der von der Deutschen Investitionsbank treuhänderisch als Zweckvermögen zu verwaltenden Beteiligungen an Personengesellschaften § 93 Abs. 1 Zift 2 Buchst d der Veranlagungsrichtlinien 1956 (Sonderdruck Nr. 235 des Gesetzblattes) dürfen zusammen 95 % der Einkünfte (Einkommen) aus dem Zweckvermögen nicht übersteigen. (2) Unbeschadet der Regelung in Aba 1 ist jedoch mindestens die Vermögensteuer zu erheben. In Anlehnung an das Gesetz vom 16. November 1956 über die Erhöhung der Renten und der Sozialfürsorgeunterstützung (GBl. I S. 1279) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 (1) Für alle Pflegekinder, die im Rahmen der Be- stimmungen der Verordnung vom 26. Juli 1951 über den Schutz und die Förderung der Pflegekinder (GBL S. 707) erfaßt sind und einen Pflegezuschuß erhalten, ist . der Pflegezuschußsatz einheitlich auf 50, DM monatlich, zu erhöhen. (2) Von diesem Betrag entfallen 40, DM auf den Pflegezuschuß, der monatlich auszuzahlen ist, und 10, DM auf eventuelle Sozialversicherungsbeiträge sowie sonstige Leistungen (z. B. Bekleidungsbeihilfen und Fahrgelder), die auf Antrag an die Pflegeeltern auszuzahlen sind. § 2 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Pflegezuschusses besteht nicht. Die Pflegezuschüsse dürfen nur nach individueller Prüfung des Einzelfalles gewährt werden, wobei die gesamten häuslichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Pflegeeltern zu berücksichtigen sind. Waisenrenten. Kinderzuschläge sowie Unterhaltszahlungen der leiblichen Eltern oder der sonstigen unterhaltsverpflichteten Angehörigen des Pflegekindes sind hierbei in Anrechnung zu bringen. § 3 (1) Die Zahlungen für Pflegekinder auf Grund des § 5 Abs. 3 der Verordnung vom 22. Dezember 1950 über die weitere Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ab 1. Januar 1951 (GBL S. 1225) werden durch diese Anordnung nicht berührt (2) Es sind also für Kinder in fremder Familienpflege, sofern eine Notwendigkeit hierfür besteht, folgende Pflegezuschüsse zu gewähren: a) für Pflegekinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr monatlich je Pflegekind insgesamt bis zu 56, DM (40, DM Pflegezuschuß und 10, DM für sonstige Leistungen sowie 6, DM auf Grund der Verordnung über die weitere Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ab 1. Januar 1951);;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen nicht erfaßt worden, exakt zu fixieren. Alle Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist die genaue Kenntnis der innergesellschaftlichen Situation der von erstrangiger Bedeutung für die Be-Stimmung der Schwerpunkte, Aufgaben und Maßnahmen der vorbeugenden Tätigkeit. Aus der innergesellschaftlichen Situation und unter Beachtung der mit dem Vorgang zu erreichenden politisch-operativen Zielstellung wird in der abschließenden Einschätzung der Linie die Abschlußvariante des operativen Ausgongsmaterials in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht.

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