Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 306

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 306 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 306); 306 Gesetzblatt Teil I Nr. 39 Ausgabetag: 29. Mai 1957 (4) Dreschsatzführer, die bereits in den Jahren 1955 oder 1956 an Prüfungen teilgenommen haben, sind von der Ablegung erneuter Prüfungen befreit. Die in diesen Jahren ausgestellten Dreschberechtigungsausweise sind umzutauschen. § 2 (1) Die Dresch satzführer aus weise gelten zeitlich unbegrenzt. (2) Eine Wiederholung der Prüfung kann durch das Volkspolizei-Kreisamt, Abteilung Feuerwehr, gefordert werden, wenn der Dreschsatzführer die Brandschutz-maßnahmen beim Drusch ungenügend durchführt. § 3 (1) Die Termine und Orte für die Durchführung von Dreschsatzführerprüfungen sind von den Brandschutzbeauftragten der Räte der Kreise in Zusammenarbeit mit dem Volkspolizei-Kreisamt, Abteilung Feuerwehr, festzulegen. (2) Die Dreschsatzführer sind mindestens 14 Tage vorher von der Durchführung der Prüfungen durch beauftragte Mitarbeiter der Räte der Städte und Gemeinden in Kenntnis zu setzen. § 4 Die Volkspolizei-Kreisämter, Abteilung Feuerwehr, haben in Verbindung mit den Räten der Städte und Gemeinden und den Freiwilligen Feuerwehren entsprechend den Erfordernissen Beratungsstunden zu organisieren, in denen Dreschsatzführer und andere Bürger Auskünfte über Brandschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft und auf Druschplätzen erhalten. § 5 Diese Brandschutzanordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 10. Mai 1957 Der Minister des Innern M aro n Vierte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über das Verbot von Anzahlungen und über die Abrechnung langfristiger Einzelfertigungen. Vom 30. April 1957 Auf Grund des § 9 der Verordnung vom 17. Juli 1952 über das Verbot von Anzahlungen und über die Abrechnung langfristiger Einzelfertigungen (GBl. S. 617) wird im Einvernehmen mit den zuständigen Ministern sowie dem Präsidenten der Deutschen Notenbank folgendes bestimmt: I. Zentralverwaltete volkseigene Wirtschaft § 1 Die Leiter der Hauptverwaltungen legen im Produktionsplan fest, welche Fertigung im Sinne der Verordnung als langfristige Einzelfertigung abzurechnen ist. Dabei muß die Fertigung ihrem Charakter nach langfristiger Art sein und darf in keinem Falle einen geringeren planmäßigen Produktionsdurchlauf als 90 Tage haben, sie muß aber auch den Charakter einer Einzelfertigung tragen. Dabei kann es sich in der Produktionsauflage um einige Stücke des gleichen Erzeugnisses handeln. Eine langfristige Serienproduktion ist von dieser Regelung ausgeschlossen. § 2 (1) Die langfristige Einzelfertigung ist im Richtsatzplan in der „unvollendeten Produktion“ gesondert auszuweisen. Sie wird gesondert und in Baugruppen unterteilt geplant. Die Untergliederung des Erzeugnisses in die einzelnen Baugruppen richtet sich nach dem technologischen Prozeß. (2) Die Baugruppenabrechnung muß in den Lieferverträgen vereinbart sein. (3) Die fertiggestellte und vom Auftraggeber durch eine technische Kontrolle abnehmbare Baugruppe ist Warenproduktion und zum Industrieabgabepreis abrechnungspflichtig. Die Summe der Teilrechnungen darf den jeweiligen Preis des Gesamterzeugnisses der langfristigen Einzelfertigung nicht überschreiten. Nach Auslieferung des in langfristiger Einzelfertigung fertiggestellten Erzeugnisses sind auf der Endabrechnung die bereits in Teilrechnung abgerechneten Beträge vom Lieferer in Abzug zu bringen und als solche kenntlich zu machen. Die fertiggestellte Baugruppe muß objektmäßig nachprüfbar vorhanden sein und darf nicht nur einen Fertigungsgrad am Gesamterzeugnis darstellen. (4) Was als Baugruppe bei langfristiger Einzelfertigung branchenbedingt zu gelten hat, bestimmt der Leiter der Hauptverwaltung des Lieferbetriebes. § 3 (1) Die Abrechnung nach Zeitabschnitten mit Zwischenrechnung bedarf der besonderen Genehmigung des Leiters der Hauptverwaltung des Lieferbetriebes. (2) Einzelheiten über die Finanzplanung der langfristigen Einzelfertigung legen die zuständigen Minister in ihren speziellen Vorschriften bzw. Einzelbestimmungen mit Zustimmung des Ministers der Finanzen fest § 4 Großmaterial für die Errichtung elektrotechnischer Anlagen wird entsprechend den planmethodischen Anweisungen nicht über den Richtsatzplan, sondern vom Auftraggeber finanziert.** II. übrige Wirtschaft § 5 Für alle übrigen Betriebe, die einen Finanzplan aufzustellen haben, gelten die in dieser Durchführungsbestimmung für die zentralverwaltete volkseigene Wirtschaft getroffenen Regelungen entsprechend. § 6 Betriebe, die keinen Finanzplan aufstellen, und die der privaten Wirtschaft verfahren gemäß § 6 der Verordnung vom 17. Juli 1952 (GBl. S. 617). Die Abrechnung einzelner Baugruppen muß in den Lieferverträgen vereinbart sein. Die technische Beurteilung von Baugruppen liegt im Zweifelsfalle beim zuständigen Minister. ** Anlage 1 zur 2. Anordnung zur Vorbereitung des Volkswirtschaftsplanes 1956 Ordnung der Materialplanung (Sonderdruck Nr. 90 des Gesetzblattes), * 3. DB (GBl. I 1955 S. 606);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

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