Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 282

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 282 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 282); 282 Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 11. Mai 1957 c) In Städten und Gemeinden über 10 000 Einwohner aus: dem Vorsitzenden des Rates, einem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Sekretär des Rates, vier bis sieben weiteren Mitgliedern des Rates. d) In Städten und Gemeinden über 2000 Einwohner aus: dem Vorsitzenden des Rates, einem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Sekretär des Rates, zwei bis vier weiteren Mitgliedern des Rates. e) In Gemeinden über 1000 Einwohner aus: dem Vorsitzenden des Rates, einem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Sekretär des Rates, drei weiteren Mitgliedern des Rates. f) In Gemeinden unter 1000 Einwohner aus: dem Vorsitzenden des Rates, einem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Sekretär des Rates, ein bis zwei weiteren Mitgliedern des Rates. 6. In den Bezirken, Stadtkreisen, Kreisen, Stadtbezirken, kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind’die Vorsitzenden der Räte, ihre Stellvertreter sowie die Sekretäre der Räte hauptamtlich tätig, soweit die Ziffern 7 und 8 nichts anderes bestimmen. 7. In den Städten und Gemeinden bis 10 000 Einwohner sind die Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates ehrenamtlich tätig. Ausnahmen sind nur zulässig: a) in Städten und Gemeinden über 2000 bis 10 000 Einwohner sowie in Gemeinden unter 2000 Einwohner mit mehr als drei Ortsteilen (siehe Anlage), wenn die Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung die Einsetzung eines hauptamtlichen Stellvertreters des Vorsitzenden des Rates beschließt; b) in Gemeinden über 1000 bis 2000 Einwohner, wenn diese vom zuständigen Kreistag als besondere politische und wirtschaftliche Schwerpunkte erklärt worden sind und die Gemeindevertretung die Einsetzung eines hauptamtlichen Stellvertreters beschließt. 8. In den Städten und Gemeinden bis 10 000 Einwohner sind die Sekretäre des Rates ehrenamtlich tätig. 9. Uber die genaue Zahl der Mitglieder des Rates und die Verteilung der Funktionen innerhalb der Räte beschließen gemäß § 7 Buchst, a und § 29 Abs. 1 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht die örtlichen Volksvertretungen im Rahmen der Bestimmungen der Ziffern 1 bis 8. 10. Die bei der Verhinderung des Vorsitzenden des Rates gemäß § 39 Abs. 6 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht mit dessen Stellver- tretung beauftragten Mitglieder des Rates aus dem Kreise der Stellvertreter der Vorsitzenden führen für die Dauer der Stellvertretung die Bezeichnung „Amtierender Vorsitzender“, „Amtierender Oberbürgermeister“ usw. II. Schlußbestimmungen 1. Der Staatssekretär für Angelegenheiten der örtlichen Räte wird ermächtigt, in Ausnahmefällen die Einsetzung eines hauptamtlichen Ratsmitgliedes (Stellvertreter, Sekretär) über die im Abschnitt I der Ziffern 1 bis 8 festgelegte Zahl hinaus zu genehmigen. 2. Dieser Beschluß tritt am 24. Juni 1957 in Kraft. Berlin, den 2. Mai 1957 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Staatssekretär für Angelegenheiten Der Ministerpräsident der örtlichen Räte Grotewohl Peplinski Anlage zu vorstehendem Beschluß Als Ortsteile im Sinne dieses Beschlusses sind zu verstehen a) ehemals selbständige Gemeinden; b) ein Wohn- bzw. Siedlungsgebiet der Gemeinde, welches über 100 Einwohner hat und etwa 800m und mehr vom Sitz des Rates der Gemeinde entfernt ist und dessen territoriale Lage besondere Arbeit für den Rat der Gemeinde bzw. der kreisangehörigen Stadt erforderlich macht. Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Errichtung der Deutschen Versicherungs-Anstalt Vom 2. Mai 1957 § 1 (1) Die Verordnung vom 6. November 1952 über die Errichtung der Deutschen Versieherungs-Anstalt (GBL S. 1185) sowie die dazu ergangene Erste Durchführungsbestimmung vom f4. November 1952 (GBl. S. 1212) werden aufgehoben. (2) Die Tätigkeit und die Aufgaben der Deutschen Versicherungs-Anstalt regelt das Statut (GBl. I S. 283). § 2 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. Mai 1957 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Der Minister der Finanzen Grotewohl Rumpf;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit beizutragen. V: Hauptinhalt und Maßstab für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen.

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