Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 271

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 271 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 271); Gesetzblatt Teil I Nr. 32 Ausgabetag: 6. Mai 1957 271 Neunten Durchführungsbestimmung vom 1. Juli 1956 zur Verordnung zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen Abschluß von Arbeitsvertragen mit ehemaligen Lehrern (GBl. I S. 591) Arbeitsverträge abgeschlossen werden, sind in die Gruppe 4 einzustufen. Sofern diese Lehrkräfte in ihrem Fach eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzen und in Ausnahmefällen in den Klassen 9 und 10 der Mittelschule eingesetzt werden, sind sie in Gruppe 6 einzustufen. Ein Aufsteigen nach Dienstjahren innerhalb der Gruppe 4 und der Gruppe 6 erfolgt für diese Lehrkräfte nicht. Sie erhalten die Sätze der Gruppe 4, Stufe 1, bzw. Gruppe 6, Stufe 1, bis zur Ablegung der pädagogischen Prüfung. (2) Lehrkräfte ohne abgeschlossene pädagogische Grundausbildung, die auch kerne fachliche Qualifikation in den im Abs. 1 genannten Fächern besitzen, werden in der Unterstufe und Mittelstufe weiterhin nach Gruppe 2 vergütet. (3) Lehrkräfte ohne abgeschlossene Ausbildung, die nach den vorstehenden Bestimmungen und auf Grund des § 2 Abs. 1 der Fünften Durchführungsbestimmung vom 11. Juli 1956 zur Verordnung über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrkräfte und der Pionierleiter an allgemeinbildenden Schulen sowie der Lehrkräfte für die Lehrer- und Erzieherbildung (GBl. I S. 594) nach Gruppe 4, Stufe 1, bzw. Gruppe 6, Stufe 1, vergütet werden, haben wie alle übrigen hauptamtlichen Lehrkräfte Anspruch auf Kinderbeihilfe. 1 § 7 Berechnung der Jahrespausch Vergütung Unabhängig von der in der vom Ministerium für Volksbildung jeweils erlassenen Anweisung zur'Durchführung des neuen Schuljahres festgesetzten Anzahl der Wochenstunden des Jahres ist für die Jahrespauschvergütung der nebenamtlichen und nebenberuflichen Lehrkräfte die als Durchschnitt ermittelte Anzahl von 39 Wochen zuzüglich drei Wochen Urlaubsvergütung maßgeblich. § 8 Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt, mit Ausnahme des § 2, mit Wirkung vom 1. Januar 1957 in Kraft 2 3 (2) Der § 2 dieser Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1956 in Kraft. (3) Gleichzeitig treten außer Kraft: Der § 1 der Fünften Durchführungsbestimmung vom 11. Juli 1956 zur Verordnung über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrkräfte und der Pionierleiter an allgemeinbildenden Schulen sowie der Lehrkräfte für die Lehrer- und Erzieherbildung (GBl. I S. 594). Der § 5 Abs. 2 der Neunten Durchführungsbestimmung vom 1. Juli 1956 zur Verordnung zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen Abschluß von Arbeitsverträgen mit ehemaligen Lehrern (GBl. I S. 591). Berlinj-den 18. April 1957 Der Minister für Volksbildung F. Lange Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Einführung der Meisterausbildungs- und Prüfungsordnung für Küchen- und Serviermeister. Vom 20. April 1957 Zur Änderung der Anordnung vom 30. Januar 1956 zur Einführung der Meisterausbildungs- und Prüfungsordnung für Küchen- und Serviermeister (Sonderdruck Nr. 152 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: § 1 Der § 1 Abs. 1 der Meisterausbildungs- und Prüfungsordnung für Küchen- und Serviermeister (Anlage zur Anordnung vom 30. Januar 1956) erhält folgende Fassung: „Die Meisterausbildungs- und Prüfungsordnung gilt für die Prüfungen von Küchen- und Serviermeistern der Gaststätten und Beherbergungsbetriebe in der Deutschen Demokratischen Republik.“ § 2 Der § 3 Abs. 1 dritter Satz der Meisterausbildungs-und Prüfungsordnung für Küchen- und Serviermeister erhält folgende Fassung: „Die Mitglieder der Prüfungskommission müssen mindestens 26 Jahre alt und im Besitz eines Meisterbriefes sein sowie mindestens eine dreijährige Tätigkeit als Meister ausgeübt haben (außer den Vertretern vom Rat des Bezirkes). Ferner müssen die Mitglieder der Prüfungskommission dem FDGB an-gehören, mit Ausnahme des Vertreters der privaten Gaststätten.“ § 3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. April 1957 Der Minister für Handel und Versorgung Wach Anordnung über die Versicherung gegen Unfall oder Erkrankung bei Auslandsreisen im staatlichen . Aufträge. Vom 18. April 1957 Um den Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Groß-Berlins bei Auslands-Dienstreisen Versicherungsschutz zu bieten, wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Bürger, die im Aufträge eines staatlichen Organs, einer diesem nachgeordneten Dienststelle oder eines volkseigenen Betriebes der Deutschen Demokratischen Republik oder des Magistrats von Groß-Berlin ins Ausland reisen oder sich dort aufhalten, sind bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt versichert für den Fall, daß ein Uni all während einer solchen Reise oder während eines solchen Aufenthaltes zum Tod oder zur dauernden, teilweisen oder gänzlichen Beeinträchtigung ihrer Arbeitsfähigkeit führt. 1;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dor gerichteten Formierung Jugendlicher Ausdruck dessen unter anderem die vom Gegner bereits seit Bahren verbreitete feindliche These Bleib daheim und wehr dich täglich.

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