Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 250

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 250 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 250); 250 Gesetzblatt Teil I Nr. 30 Ausgabetag: 26. April 1957 verbrauchsabgabenpflichtige Erzeugnisse festgesetzte Abgabensatz anzuwenden. Die Bestimmungen über die Erhebung der Verbrauchsabgaben für eingeführte Erzeugnisse erläßt der Minister der Finanzen.“ § 2 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 11; April 1957 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Der Minister der Finanzen Grotewohl Rumpf Statut des Ministeriums für Leichtindustrie. Vom 11. April 1957 Auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 16. November 1954 über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 915) wird für das Ministerium für Leichtindustrie folgendes Statut erlassen: § 1 Rechtliche Stellung und Sitz des Ministeriums (1) Das Ministerium für Leichtindustrie ist ein zentrales Organ der staatlichen Verwaltung und untersteht dem Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. Es ist juristische Person und Haushaltsorganisation. (2) Sitz des Ministeriums ist Berlin. § 2 Aufgaben des Ministeriums (1) Dem Ministerium ist die Leitung der volkseigenen zentralgeleiteten Betriebe der Leichtindustrie übertragen. (2) In Übereinstimmung mit den Aufgaben der Volkswirtschaftspläne hat das Ministerium die planmäßige Entwicklung der Industriezweige der Leichtindustrie für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütem nach Menge, Qualität und Sortiment zu sichern. (3) Im einzelnen hat das Ministerium die ihm durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer und durch Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates übertragenen Aufgaben zu erfüllen. § 3 Leitung des Ministeriums (1) Der Minister leitet das Ministerium gemäß Artikel 98 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949 (GBl. S. 5) und § 6 des Gesetzes vom 16. November 1954 über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 915). Er ist für die gesamte Tätigkeit des Ministeriums sowie der dem Ministerium unterstellten Betriebe und Institutionen gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (2) Der Minister entscheidet über grundsätzliche Fragen, die den Volkswirtschaftsplan und den Haushaltsplan sowie die Struktur, den Stellenplan, den Arbeitsverteilungsplan und den Arbeitsplan des Ministeriums betreffen. (3) Der Minister erläßt die Statuten der dem Ministerium unterstellten Institutionen. (4) Der Minister entscheidet über die Einbringung von Vorlagen in den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. (5) Auf Grund und in Durchführung der Gesetze der Volkskammer sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates erläßt der Minister Durchführungsbestimmungen, Anordnungen, Anweisungen und Verfügungen und überwacht deren Durchführung. (6) Der Minister gibt für die Betriebe und die nach-geordneten Institutionen die „Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Leichtindustrie“ heraus. (7) Dem Minister ist die Entscheidung Vorbehalten über a) den Erlaß von gesetzlichen Bestimmungen gemäß Abs. 5, b) die Ernennung und Abberufung aa) der Leiter der Hauptabteilungen und Zentralen Abteilungen des Ministeriums, bb) der Direktoren der Institute, cc) der Hauptbuchhalter der Hauptverwaltungen, c) die Festlegung der Plan Vorschläge des Ministeriums zum Volkswirtschaftsplan und zum Haushaltsplan, d) die Gründung, Zusammenlegung, Trennung, Änderung in der Zuordnung und Auflösung von Betrieben und sonstigen Institutionen. (8) Der Staatssekretär und Erste Stellvertreter des Ministers ist der ständige Vertreter des Ministers. Vertritt der Staatssekretär den Minister bei dessen Abwesenheit, so hat er für diese Zeit die Befugnisse und Pflichten nach Absätzen 2 bis 7. Sind der Minister und der Staatssekretär gleichzeitig abwesend, wird der Minister durch einen anderen von ihm bestimmten Stellvertreter vertreten. Der Staatssekretär ist für die Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der ihm unterstellten Hauptabteilungen und Zentralen Abteilungen gegenüber dem Minister verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (9) Die Stellvertreter des Ministers vertreten den Minister in ihrem Arbeitsbereich in allen Fragen, soweit die Entscheidung nicht dem Minister Vorbehalten ist Sie sind dem Minister für die Durchführung der Aufgaben des Ministeriums in ihrem Arbeitsbereich verantwortlich und rechenschaftspflichtig. In ihrem Arbeitsbereich haben die Stellvertreter des Ministers insbesondere folgende Befugnisse und Pflichten: a) Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der ihnen unterstellten Hauptverwaltungen, b) Erteilung von Anweisungen, c) Ernennung und Abberufung aa) der Direktoren der Fachschulen, bb) der Leiter der VEB Zentralen Projektierungsbüros. (10) Den Hauptabteilungen und Zentralen Abteilungen des Ministeriums obliegt als den Hilfsorganen der Leitung des Ministeriums die Bearbeitung und Koordinierung aller grundsätzlichen Aufgaben des Ministeriums. Sie beraten die Hauptverwaltungen und üben auf besondere Weisung der Leitung des Ministeriums die Kontrolle über die Durchführung der den Hauptverwaltungen gestellten Aufgaben aus. § 4 Kollegium des Ministeriums (1) Das Kollegium des Ministeriums ist ein beratendes Organ des Ministers. Es arbeitet auf der Grundlage der Verordnung vom 17. Juli 1952 über die Bildung von Kollegien (MinBl. S. 109) und gemäß der Geschäftsordnung vom 12. Februar 1953 für die Kollegien in den Ministerien, den Staatssekretariaten und zentralen Organen der Regierung (ZB1. S. 55).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? zu nutzen. Dabei geht es um eine intensivere und qualifiziertere Nutzung der Kerblochkarte ien, anderer Speicher Staatssicherheit und um die Erschließung und Nutzung der bei anderen staatlichen und gesellschaftlichen Erziehungsträgern zu nutzen, um dort offonsivo Positionen zu vertreten. Im Zusammenhang mit der Lösung der Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller Versuche und Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung.

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