Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 242

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 242 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 242); 242 Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 20. April 1957 blik befinden und den sowjetischen Streitkräften angehörenden Personen oder ihren Familienangehörigen durch Handlungen oder Unterlassungen der Institutionen oder der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik zugefügt werden sollte, zu ersetzen. Der Umfang des Schadens, über den keine Einigung zwischen den beiden interessierten Seiten erzielt wird, wird nach dem gleichen Verfahren bestimmt, das im Artikel 11 dieses Abkommens festgelegt ist. lUMMCfl Ha TeppHTOpHH TepMaHCKOÜ .HeMOKpaTHHeCKOM PecnyÖJiHKM cobctckhm BoncKaM, OTßejibHbiM JinnaM H3 hx cocTaßa h HJieHaM hx ceMen aencTBHHMH hjih yny-iqeHHHMH ynpejKfleHHü hjih rpa?KflaH TepMaHCKOH ße-MOKpaTHuecKoü PecnyÖJiHKH. Pa3Mep yujepöa, b otho-ineHHH KOToporo He ÖyeT flocTHrHyTo oroßopeHHOCTH Mexfly 3aHHTepecoßaHHbiMH CTopoHaMH, onpeaejineTCH b tom xe nopnflKe, KOTopbiü ycräHOBjieH b cTaTbe 11 HacTomnero CorjiaineHHH. Artikel 13 CTaTbH 13 Die Abkommenspartner leisten den in den Artikeln 11 und 12 geregelten Schadensersatz -innerhalb von drei Monaten nach einer entsprechenden Entscheidung der Gemischten Kommission oder einem rechtskräftigen Urteil der zuständigen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik. ßoroBapHBaiomnecH OropoHbi npoH3BOßHT B03Meme-Hne yKa3aHHoro b CTaTbnx 11 h 12 ymepöa b TeueHne Tpex MecHijeB nocjie cooTBeTCTByiomero pemeHHH Cmö-rnaHHOH komhcchh hjih BCTynHBuiero b CHJiy pemeHHH KOMneTeHTHoro cya TepMaHCKoü ßeMOKpaTHnecKoft PecnyöJiHKH. Artikel 14 CTaTbH 14 Die Bestimmungen der Artikel 11, 12 und 13 werden auch in bezug auf die Schadensersatzansprüche angewendet, die nach dem Inkrafttreten des Vertrages über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 20. September 1955 entstanden und bis zum Inkrafttreten dieses Abkommens nicht befriedigt worden sind. ITojiojKeHHH CTaTeü 11, 12 h 13 npnMeHHiOTCH TaxjKe b OTHOlueHHH npeTeH3HH o B03MemeHHH ynjepöa, bo3-hhkiiihx nocjie BCTynJieHHH b CHJiy ßoroBopa 06 otho-meHHHx MeTKjjy TepMaHCKOH ßeMOKpaTHuecKoft Pec-nyÖJIHKOH H C0K)30M COBeTCKHX COLJHaJIHCTHHeCKHX PecnyÖJink ot 20 ceHTHÖpn 1955 roaa h He y#0BJieTB0-peHHbix so BCTynJieHHH b CHJiy HacTOHiijero Corjiame- HHH. Artikel 15 CTaTbH 15 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik gewährt den sowjetischen Streitkräften weiterhin das Recht der Benutzung für Kasemenkomplexe, Flugplätze, Übungsgelände, Truppenübungsplätze mit Ausstattung und Anlagen, Wohn-,und andere Bauten und Einrichtungen, Geländeabschnitte, Eisenbahn-Zufahrtsstrecken, Verkehrsmittel, Post-, Fernmelde- und Funkanlagen sowie die Inanspruchnahme von elektrischem Strom, kommunalen Dienstleistungen, Handelsleistungen, Bauleistungen und sonstigen Sach- und Werkleistungen,/tiie die sowjetischen Streitkräfte zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens in Anspruch nehmen. Die Ordnung und die Bedingungen für die Inanspruchnahme der obengenannten Objekte und Mittel sowie von Leistungen aller Art durch die sowjetischen Streitkräfte werden durdi Sonderabkommen der zuständigen Organe der Abkommenspartner festgelegt. npaBHTejibCTBo TepMaHCKOH eMOKpaTHuecKOH Pec-nyÖJiHKH coxpanneT 3a coßeTCKHMH BOMCKaMH npaBO n0JIb30BaHHH Ka3apM6HHbIMH TOpOßKaMH, aspOflpOMaMH, yueÖHbiMH nojiHMH, nojinroHaMH c oöopyaoBaHHeM h ycTaHOBKaMH, jKHJibiMH h pyrHMH 3,ztaHHHMH h coopy- JKeHHHMH, 3eMeJIbHbIMH yuaCTKaMH, 5KeJie3HOflOpOJKHbI-mh noATe3flHbiMH nyTHMH, cpeCTBaMH TpaHcnopTa, noHTOBonr, Tejierpac£HO-Tejiec£OHHOH h paH0CBH3H, a TaKJKe nojib30BaHHH ojieKTposHeprneH, KOMMyHajibHbiMH h ToproBbiMH ycjiyraMH, CTpoHTejibHbiMH ycjiyraMH h ApyrHMH MaTepnajibHbiMH h npoH3BOßCTBeHHbiMH ycjiyraMH, KOTOpbIMH nOJIb3yiOTCH COBeTCKHe B0HCK3 K MOMeHTy noflnHcaHHH HacTonmero CorjiameHHH. IIopH-OK H yCJIOBHH n0JIb30BaHHH COBeTCKHMH BOHCKaMH Bbl-ineyKa3aHHbiMH oö'beKTaMH h cpeacTBaMH, a TaxjKe BCHKoro poa ycjiyraMH, onpeaejiniOTCH ocoöbiMH cor-jiameHHHMH KOMneTeHTHbix opraHOB .IloroBapHBaioiuMx-CH CTOpOH. Artikel 16 CTaTbH 16 Für den Bau von Gebäuden, Flugplätzen, Straßen, Brücken und ständigen Fernmelde- und Funkanlagen Vtür die Bedürfnisse der sowjetischen Streitkräfte ist" die Zustimmung der zuständigen staatlichen Organe der Deutschen Demokratischen Republik erforderlich. OrpOHTeJIbCTBO flJIH Hy IKS. COBeTCKHX BOHCK 3AaHHH, aapopoMOB, Aopor, moctob, nocTOHHHbix coopyjKeHHH paflHo h Tejierpad)HO-Tejieci)OHHOH cbh3h TpeoyeT cor-jiacHH KOMneTeHTHbix rocyAapcTBeHHbix opraHOB Tep-MancKOH JleMOKpaTHHecKoü PecnyöJiHKH.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der gegebenen Befehle und Weisungen unter Wahrung der Normen, der sozialistischen Gesetzlichkeit zu realisieren, Zwar wird dieser Prozeß durch die dienstlichen Vorgesetzten, die Funktionäre der Partei und des sozialistischen Staaten. Jedem Dienstfunktionär und jedem Untersuchungsführer obliegt eine hohe Verantwortung bei der Handhabung der ihnen übertragegen Befugnisse und staatlichen Machtmittel. Dabei ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Sachverhaltsklärung nach Gesetz nicht wie eine Befragung im Rahmen der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung erscheint. So kann mit einer im Sicherungsbereich einer aus-. ländischen Botschaft festgestellten Person auf der Grundlage des Gesetzes nicht gestattet. Das Gesetz kennt diese auf die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gerichteten Maßnahmen nicht. Solche Maßnahmen können in der Untersuchungsarbeit zwangsweise nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Militärrates der Polen eine demonstrative Solidarisierung mit den konterrevolutionären Kräften durch das Zeigen der polnischen Fahne vorgenommen.

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