Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 216

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 216 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 216); 216 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 3. April 1957 (7) Auf Grund des § 6 Abs. 3 des Gesetzes wird der Verkauf von Gold-, Silber-, Platin- und Platin metallsalzen oder -lösungen in Kleinstmengen (bei Platin und Platinmetallen bis 3 gf, bei Gold bis zu 5 gf und bei Silber bis zu 636 gf Höchstgewicht) für die Durchführung von Forschungsaufträgen ohne Freigabe im Direktbezug der DHZ Chemie, Zentralniederlassung Laborchemikalien, übertragen. Die Bestellung muß die Forschungsauftragsnummer enthalten. § 4 Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Gesetzes sind bei Betriebsschließungen alle vorhandenen Edelmetalle gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes und alle betriebseigenen Edelmetallerzeugnisse gemäß § 5 Absätze 1 und 2 des Gesetzes dem Ministerium der Finanzen zu melden. Die Verfügung hierüber obliegt dem Minister der Finanzen. § 5 (1) Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes unterliegt der Handel mit Feinedelmetallen, Halbzeugen aus Edelmetallen, Edelmetallsalzen, Edelmetallösungen, Edelmetallfolien und die gesamte Edelmetallprothetik der vorherigen Genehmigung des Ministeriums der Finanzen. (2) Zürn Handel mit Edelmetallerzeugnissen, die für den unmittelbaren Absatz an den Endverbraucher bestimmt sind, wie etwa Schmuckwaren, Schreibgeräte, Bestecke und Tafelhilfsgeräte, sowie zum Handel mit Münzen und zur Umarbeitung von Edelmetallerzeugnissen und Münzen ohne Veränderung der gegebenen Legierung berechtigt allein bei Handwerks- und Industriebetrieben die Gewerbegenehmigung. § 6 (1) Der Deutschen Notenbank wird gemäß § 11 des Gesetzes die Verwaltung der Bestände der Deutschen Demokratischen Republik an Edelmetallen übertragen. (2) Die Deutsche Notenbank kauft und verkauft die Edelmetalle nach den vom Minister der Finanzen hierfür erlassenen Richtlinien. § 7 Auf Grund des § 11 des Gesetzes sind der VEB Freiberger Bleihütten und die Münze Berlin Labors für die Untersuchung der im Gesetz unter § 1 Abs. 1 genannten Edelmetalle. Für Schiedsanalysen ist das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung (DAMW) zuständig. § 8 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Zweite Durchführungsbestimmung vom 4. Januar 1956 zum Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, seltenen Metallen, Edelsteinen und echten Perlen sowie Erzeugnissen aus Edelmetallen, seltenen Metallen und Edelsteinen (GBl. I S. 54) außer Kraft. Berlin, den 4. März 1957 Der Minister der Finanzen I.V.: M. Schmidt „ Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung über die Anerkennung von bergbaulichen Versicherungszeiten für die Rentengewährung an Bergleute. Vom 15. März 1957 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes wird folgendes angeordnet: § 1 Bergleute, die ihre Tätigkeit im Bergbau auf Beschluß einer demokratischen Partei oder demokratischen Massenorganisation aufgegeben haben, um in der Industrie, der Landwirtschaft, der staatlichen Verwaltung, den demokratischen Parteien oder den demokratischen Massenorganisationen zu arbeiten, haben Anspruch auf die Bergmannsvollrente gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 4 der Verordnung vom 28. Juni 1951 über die Verbesserung der Renten der Bergleute (GBl. S. 645), wenn die Tätigkeit im Bergbau und in den genannten Stellen zusammen mindestens 25 Jahre ausgeübt wurde und wenn mindestens 15 Jahre Untertagetätigkeit nachgewiesen werden. § 2 Zeiten des Studiums an Universitäten (einschließlich ABF), Hoch- und Fachschulen sowie Industrieinstituten, Partei- und Gewerkschaftsschulen auf Grund einer Delegierung werden für die Gewährung der Bergmannsvollrente gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 4 der Verordnung vom 28. Jund 1951 über die Verbesserung der Renten der Bergleute als Beschäftigungszeiten im Bergbau gewertet. § 3 Für die Beschäftigungszeiten in der Industrie, der Landwirtschaft, der staatlichen Verwaltung, den demokratischen Parteien und in den demokratischen Massenorganisationen sowie für die Zeiten des Studiums wird ein Steigerungsbetrag von 1 % angerechnet. § 4 Diese Anordnung tritt am 1. April 1957 in Kraft. Berlin, den 15. März 1957 Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung Macher Anordnung zur Änderung der Richtlinien zur Verordnung über die Besteuerung des Arbeitseinkommens. Vom 14. März 1957 Auf Grund des § 35 der Verordnung vom 22. Dezember 1952 über die Besteuerung des Arbeitseinkommens („Steuer der Lohnempfänger und der freischaffenden Intelligenz“, VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952) wird zur Änderung der Richtlinien zur Verordnung über die Besteuerung des Arbeitsein-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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