Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 211

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 211 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 211); Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag: 30. März 1957 211 zu Ausweisserie DA III, Buchst, b v „b) alle staatlichen Einrichtungen sowie Betriebe der volkseigenen Wirtschaft in der Stadt bzw. Gemeinde“; zu Ausweisserie DA III, Buchst, d ,,d) alle Organe der staatlichen Verwaltung, staatlichen Einrichtungen sowie Betriebe der volkseigenen Wirtschaft im Stadtbezirk“. § 2 (1) Anlage 2 Ziff. 3 gilt nicht für a) Leiter von Hauptabteilungen der Industrieministerien, die unter den Beschluß vom 8. Dezember 1955 über die Erweiterung der Befugnisse der Minister, der Leiter der Hauptverwaltungen und der Werkleiter der Betriebe der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie (GBl. I S. 933) fallen; b) die Leiter der Hauptabteilungen zentraler staatlicher Einrichtungen, die zentralen Organen der staatlichen Verwaltung nachgeordnet sind. (2) Die im Abs. 1 Buchst, a genannten Mitarbeiter erhalten den Dienstsaus weis DA I, die unter Buchst, b genannten Mitarbeiter den Dienstausweis DA V. § 3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Februar 1957 Der Minister des Innern M aron Anordnung zur Änderung der Anordnung über Stundung und Erlaß von Kosten im Bereich der Justiz. Vom 12. März 1957 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wird gemäß § 43 des Gesetzes vom 17. Februar 1954 über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 20?) angeordnet: § 1 Der § 7 der Anordnung vom 25. März 1954 über Stundung und Erlaß von Kosten im Bereich der Justiz (GBl. S. 315) erhält folgende Fassung: „§ 7 Löschung des Kostensolls (1) Kosten, die erlassen sind, sind zu löschen. (2) Kosten können auch, ohne daß ein Antrag des Kostenschuldners vorliegt, gelöscht werden, wenn feststeht, daß sie infolge des Todes des Kosten-schttldners oder wegen dessen unbekannten Aufenthalts nicht beigetrieben werden können und ein anderer, für dieselben Kosten haftender Kostenschuldner nicht vorhanden ist. (3) Die Anordnung der Löschung erfolgt auf Vorschlag des Haushaltsbearbeiters gemäß § 4 Absätze 2 oder 4.“ § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 12, März 1957 Der Minister der Justiz I. V.: Dr. Toeplitz Staatssekretär Anordnung über den Austausch von Zuchtstämmen und Sorten sowie von Saat- und Pflanzgut für den Vermehrungsanbau im Ausland. Vom 14. März 1957 Zur Förderung des Im- und Exportes von Saat- und Pflanzgut sind internationale Prüfungen von Zuchtstämmen und Sorten für die Beurteilung ihrer Qualität und Ertragsfähigkeit notwendig. Um die Wahrung aller Rechte an Zuchtstämmen und Sorten während ihrer Prüfung und Vermehrung zu gewährleisten, wird im Einvernehmen mit dem Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel folgendes angeordnet: § 1 Austausch von Zuchtstämmen und Sorten zu Prüfungszwecken (1) An allen westdeutschen und ausländischen Zuchtstämmen und Sorten, die in die Deutsche Demokratische Republik eingeführt werden und in das Sortenregister des Exportlandes eingetragen bzw. zum Handel im Exportland zugelassen sind, hat das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Zentralstelle für Sortenwesen Wert- und Selbständigkeitsprüfungen durchzuführen. (2) Der Versand von Zuchtstämmen und zum Handel zugelassenen Sorten, die in der Deutschen Demokratischen Republik gezüchtet wurden, zu Prüfungszwecken in die Deutsche Bundesrepublik und in das Ausland unterliegt der Genehmigungspflicht durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Zentralstelle für Sortenwesen . Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn diese Zuchtstämme und Sorten in das vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Zentralstelle für Sortenwesen geführte Sorten register eingetragen sind. (3) Der Versand des Saat- und Pflanzgutes von Zuchtstämmen und zum Handel zugelassenen Sorten im Sinne des Abs. 2 ist nur auf Grund .eines schriftlichen Vertrages zulässig. Der Vertrag hat zu gewährleisten, daß a) alle Rechte an den Zuchtstämmen und Sorten gewahrt werden sowie die Eintragung in das Sortenregister des Empfangslandes soweit ein solches im Empfangsland besteht erfolgt; b) jede mißbräuchliche Nutzung der Zuchtstämme und Sorten verhindert wird; c) die Zuchtstämme oder Sorten an Dritte nicht weitergegeben oder veräußert werden; d) der Vertragspartner über das Ergebnis der Versuche laufend unterrichtet wird; e) Besichtigungen der Aufwüchse auf den Prüfungsflächen durch den Vertragspartner oder seinen bevollmächtigten Vertreter jederzeit vorgenommen werden dürfen. (4) Der Versand von Zuchtstämmen und zum Handel zugelassenen Sorten, die gemäß Abs. 2 in das Sortenregister einzutragen sind, zu Prüfungszwecken in die Länder, die dem Rat der gegenseitigen Wirtschaftshilfe angehören, unterliegt nicht der Genehmigungspflicht durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Zentralstelle für Sortenwesen , soweit dieser Austausch im Rahmen gegenseitiger Abkommen durch die Deutsche Akademie der Land Wirtschaftswissenschaften zu Berlin erfolgt. Die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin hat solche Zuchtstämme und Sorten vor dem Versand;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der gesetzmäßigen Entwicklung des Sozialismus systematisch zurückzudrän-gen und zu zersetzen. Die wissenschaftliche Planung und Leitung des Prozesses der Vorbeuf gung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; der sozialistische Staat leitet und organisiert auf der Grundlage des sozialistischen Rechts im gesamtgesellschaffliehen und gesamtstaatlichen Maßstab den Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung; mittels der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie muß und wird dieser Prozeß den Charakter einer Massenbewegung annehmen. Die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen entstehen in allen wesentlichen Entwicklungsprozessen der sozialistischen Gesellschaft immer günstigere Bedingungen und Möglichkeiten. Die sozialistische Gesellschaft verfügt damit über die grundlegenden Voraussetzungen, daß die Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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