Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 201

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 201 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 201); Gesetzblatt Teil I Nr. 24 Ausgabetag: 28. März 1957 201 § 3 Wegfall des Erbbauzinses, Umwandlung von Erbbaurechten (1) Für umgebildete gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften entfällt die Zahlung von Erbbauzinsen u. ä. Nutzungsentgelten an Organe der staatlichen Verwaltung oder sonstige Rechtsträger von ' Volkseigentum. ,(2) An dem Grund und Boden, für den bisher die Leistungen gemäß Abs. 1 zu zahlen waren, wird den umgebildeten gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften ein unentgeltliches und unbefristetes Nutzungsrecht verliehen. § 4 ' Zinsfreiheit für volkseigene Darlehen (1) Für Kredite, die von Kreditinstituten der Deutschen Demokratischen Republik ausgereicht worden sind, oder Forderungen, die zugunsten des Staatshaushalts, der Deutschen Versieherungs-Anstalt und der Zentralverwaltung der Sozialversicherung verwaltet werden, sind Zinsen nicht mehr zu entrichten. Die für die Bedienung dieser Kredite bisher festgelegten jährlichen Leistungen verringern sich entsprechend. (2) Aufgelaufene Zinsrückstände sind zu kapitalisieren. * (3) Die den Kreditinstituten im Eigengeschäft entstehenden Ausfälle an Zinsen sind jährlich aus dem Staatshaushalt zu erstatten. § 5 Vermögensbereinigung durch Herabsetzung der Verpflichtungen aus Altforderungen der Kreditinstitute (1) Den umgebüdeten gemeinnützigen Wohungsbau-genossenschaften sind zur Auflösung des Aktiv-Wertausgleichpostens und des Verlustvortrages die von den Kreditinstituten zugunsten des Staatshaushalts, der Deutschen Versicherungs-Anstalt und der Zentralverwaltung der Sozialversicherung verwalteten oder im Eigengeschäft geführten Altforderungen insoweit zu erlassen, als durch die Auflösung der Rücklagen, Reserven und Rückstellungen die Bilanzgleichheit noch nicht erreicht wird. (2) Bei der Bestätigung der Vermögensbereinigung durch den Prüfungsverband für Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften ist der Betrag festzulegen, der durch die Maßnahmen der §§ 2 bis 4 jährlich freigesetzt wird und bisher Bestandteil der Mietverwendung war und nunmehr laufend dem unteilbaren Fonds zuzuführen ist. (3) Die den Kreditinstituten, der Deutschen Versicherungs-Anstalt und der Sozialversicherung aus der Herabsetzung von Artforderungen des Eigengeschäftes entstehenden Einnahmeausfälle sind aus dem Staatshaushalt zu erstatten. § 6 Bildung unteilbarer Fonds (1) Die gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften bilden einen unteilbaren Fonds, der in drei getrennten Konten zu führen und nachzuweisen ist. (2) Dem Konto I ist das bei der Umbildung einer Genossenschaft vorhandene Rein vermögen zuzuführen. Das Reinvermögen errechnet sich, indem das Aktivvermögen um die Geschäftsguthaben sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten vermindert wird. (3) Dem Konto II ist der nach der Umbildung jährlich erwirtschaftete Gewinn zuzuführen. (4) Dem Konto III sind die aus den Vergünstigungen nach dieser Verordnung (§§ 2 bis 5) ständig frei werdenden Mittel zuzuführen. (5) Die im Konto I und II angesammelten Mittel sind für Generalreparaturen und für den Wiederaufbau von Wohnungen zu verwenden. (6) Die im Konto I angesammelten Mittel können darüber hinaus für den Neubau von Wohnungen zur Finanzierung der Eigenleistungen solcher Genossenschafter eingesetzt werden, die bereits vor dem 9. Mai 1945 Mitglied der Genossenschaft waren, aber noch keine Genossenschaftswohnungen erhalten haben (§ 7 Abs. 6). (7) Die im Konto III angesammelten Mittel sind für Instandsetzungen,'■für Generalreparaturen, deren Kosten nicht aus dem Konto I und II gedeckt werden können, und für den Wiederaufbau von Wohnungen zu verwenden. Sie sind darüber hinaus emzusetzen für den Neubau von Wohnungen zur Finanzierung der 10 °/oigen Eigenleistungen der Genossenschaft (§ 7 Abs. 4 Buchst, b). (8) Die Verwendung der im Konto III angesammelten Mittel erfolgt nach einem von der umgebildeten gemeinnützigen Genossenschaft zu beschließenden Plan, der zur Abstimmung mit dem Volkswirtschaftsplan der Bestätigung durch die Örtlichen Organ® der Staatsgewalt bedarf. § 7 Zinslose Darlehen und Eigenleistungen für den Bau von Wohnungen (1) Die umgebildeten gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften erhalten für den Bau von Wohnungen ein zinsloses Darlehen bis zu 75 °/o der im Finanzierungsplan vorgesehenen Baukosten, jedoch höchstens 21 000, DM je Wohnung. Der Minister der Finanzen kann jährlich bis zum 31. Oktober diesen Höchstbetrag für das nächste Jahr neu festsetzen. (2) Das zinslose Darlehen wird aufgeteilt in ein erstes und ein zweites Darlehen. a) Das erste Darlehen beträgt 5000, DM je Wohnungseinheit; es ist tilgungsfrei. b) Das zweite Darlehen umfaßt den Rest des Gesamtdarlehens. Es ist mit 2 °/o jährlich zu tilgen. (3) Das zinslose Darlehen wird durch die örtlich zuständigen Stadt- und Kreissparkassen ausgereicht. (4) Der durch das zinslose Darlehen noch nicht gedeckte Teil der Baukosten ist a) in Höhe von mindestens 15 % der Baukosten durch Eigenleistungen der Genossenschafter und b) in Höhe von mindestens 10 °/o der Baukosten durch Eigenleistungen der Genossenschaft aus dem Konto III (§ 6 Abs. 7) zu finanzieren;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher eine wesentliche Rolle spielt und daß in ihnen oftmals eindeutig vorgetragene Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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