Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 197

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 197 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 197); Gesetzblatt Teil I Nr. 24 Ausgabetag: 28. März 1957 197 § 19 Nichtanwendung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in der Fassung vom 20. Mai 1898 (RGBl. S. 810) sowie alle dazu ergangenen Änderungen und Zusatzbestimmungen gelten nicht für die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften. Durchführungs- und Übergangsbestimmungen § 20 (1) Durchführungsbestimmungeh erläßt der Minister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. (2) Das Musterstatut für Arbeiterwohnungsbau- genossenschaften gilt auch für die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits bestehenden Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften. * § 21 Die nach den Bestimmungen der Verordnung vom 4. März 1954 über die Finanzierung des Arbeiterwohnungsbaues zugesagten Kredite werden entsprechend den Bestimmungen der Verordnung vom 4. März 1954 abgewickelt. § 22 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die §§ 15 bis 24 der Verordnung vom 4. März 1954 über die Finanzierung des Arbeiterwohnungsbaues (GBl. S. 253); b) das Musterstatut für eine Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft vom 4. Mäte 1954 (GBl. S. 256). Berlin, den 14. März 1957 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Der Minister der Finanzen Grotewohl Rumpf Anlage zu vorstehender Verordnung Musterstatut für Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften Gemäß der Verordnung vom 14. März 1957 über die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften beschließen wir, die Werktätigen des (der) in Bezirk Kreis auf Grund der Verordnung vom 10. Dezember 1953 über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften (GBl. S. 1219) die Gründung einer Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft mit folgendem Statut: I Grundlage und Aufgaben der Genossenschaften 1. Aufgaben der Genossenschaft sind: a) für ihre Mitglieder Wohnungen zu bauen, b) die in genossenschaftlichem Eigentum befindlichen Wohnungen entsprechend den Grundsätzen dieses Statuts zu verwalten. c) die Initiative der Genossenschaftsmitglieder und die Masseninitiative der Werktätigen für die zu errichtenden Bauten der Genossenschaft und die Erhaltung und Pflege des genossenschaftlichen Eigentums zu entfalten. 2. Die Jahreshauptversammlung der Genossenschaft beschließt spätestens bis zum 31. Januar für das laufende Geschäftsjahr a) den Bauplan, b) den Finanzierungsplan für Neubauten, c) den Wohnungsverteilungsplan, d) den Haushaltsplan. 'Erstmalig erfolgt die Beschlußfassung innerhalb von drei Monaten nach der Gründung. 3. Die Finanzierung des genossenschaftlichen Wohnungsbaues erfolgt aus a) finanziellen Mitteln der' Genossenschaft und der Genossenschafter, b) Arbeitsleistungen und Material der Genossenschafter, c) Solidaritätsleistungen der Werktätigen, d) finanzieller und materieller Hilfe der Betriebe, e) zinslosen Krediten, 4. Der Jahresbauplan wird für den Umfang der der Genossenschaft für das Jahr übergebenen Kontrollziffer aufgestellt. Die im Finanzplan vorgesehenen Kredite müssen sich im Rahmen der durch das Kreditinstitut gegebenen Kreditzusage halten. Die Finanzierung aus eigenen Mitteln der Genossenschaft (Abschnitt I Ziff. 3 Buchstaben a bis d) beträgt in jedem Geschäftsjahr mindestens 15 % der geplanten Baukosten. Der zinslose Kredit (Abschnitt I Ziff. 3 Buchst, e) darf nicht mehr als 85 % der Baukosten betragen. II. Mitgliedschaft 1. Jeder Angehörige des (der) kann Mitglied der Genossenschaft werden, wenn er in einer schriftlichen Beitrittserklärung das Statut anerkennt und die Pflichten des Genossenschaftsmitgliedes übernimmt. 2. Die Genossenschafter haben folgende Rechte: a) an allen Versammlungen der Genossenschaft teilzunehmen, b) zu allen Vorlagen und Anträgen Stellung zu nehmen, Anträge zu stellen und ihr Stimmrecht bei der Beschlußfassung auszuüben, c) die Organe der Genossenschaft zu wählen, d) Anspruch auf Zuteilung einer Wohnung entsprechend den Grundsätzen dieses Statuts. 3. Die Genossenschafter haben folgende Pflichten: a) die Genossenschaftsanteile einzuzahlen, b) tätige Mitarbeit an den Aufgaben der Genossenschaft zu leisten, c) das zur Nutzung überlassene genossenschaftliche Eigentum pfleglich zu behandeln, d) am genossenschaftlichen Leben teilzunehmen und genossenschaftliche Funktionen gewissenhaft auszuüben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit anderen Beweisgründen sowohl zur Erlangung von Gewißheit des Wahrheitswertes der Beschuldigtenaussage beitragen als auch Zweifel am Wahrheitsgehalt der Beschuldigtenaussage begründen können. Von besonderer Bedeutung sind Werber, die direkt zur Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte eingesetzt werden. Sie unterliegen hinsichtlich ihrer Kontakte zu Geheimnisträgern den Geheimschutzmaßnahmen feindlicher Objekte.

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