Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 190

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 190 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 190); 190 Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 22. März 1957 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestätigung und Registrierung von landwirtschaftlichen Produk-. tionsgenossenschaften. Vom 14. März 1957 Zur Änderung der Verordnung vom 7. August 1952 über die Bestätigung und Registrierung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (GBl. S. 713) wird folgendes verordnet: §1 § 4 der Verordnung erhält folgende Fassung: „Nach der Registrierung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft ist das Statut durch Beschluß des Rates des Kreises zu bestätigen. Der Rat kann dieses Recht dem Vorsitzenden des Rates des Kreises übertragen.“ §2 § 5 der Verordnung erhält folgende Fassung: „Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Land- und Forstwirtschaft.“ § 3 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt § 5 Absätze 2 und 5 der Durchführungsbestimmung vom 7. August 1952 für die Bestätigung und Registrierung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (GBl. S. 716) außer Kraft. Berlin, den 14. März 1957 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister Der Ministerpräsident für Land- und Forstwirtschaft Grotewohl Reichelt Zweite Verordnung* zur Änderung der Besteuerung des Arbeitseinkommens (3. AStVO). Vom 14. März 1957 Um die wirtschaftliche Lage der berufstätigen unverheirateten Frauen, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, zu verbessern, wird zur Änderung der Verord- ♦(Erste) Verordnung (GBl. 1953 S. 1031) nung vom 15. Oktober 1953 zur Änderung der Besteuerung des Arbeitseinkommens 2. AStVO (GBl. S, 1031) folgendes verordnet: § 1 § 5 Ziff. 2 der 2. AStVO erhält folgende Fassung: „2. Steuerklasse II: a) verheiratete Männer und Frauen, b) unverheiratete Männer, wenn sie das 60. Lebensjahr und C) unverheiratete Frauen (ledige, verwitwete, geschiedene), wenn sie das 40. Lebensjahr vollendet haben und nicht in die Steuerklasse III einzustufen sind.“ § 2 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1957 in Kraft. Berlin, den 14. März 1957 t , Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Der Minister der Finanzen Grotewohl Rumpf Anordnung Nr. 3* über die Gültigkeit von Ausweisen im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 4. März 1957 Zur Ergänzung der Anordnung vom 20. April 1956 über die Gültigkeit von Ausweisen im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 382) wird folgendes angeordnet: § 1 Der § 1 Abs. 1 wird durch folgenden Buchst, h ergänzt: „Dienstausweise des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs.“ § 2 Diese Anordnung tritt am 1. April 1957 in Kraft. Berlin, den 4. März 1957 Der Minister des Innern M a r o n Anordnung (Nr, 2) (GBl. I 1956 S. 754) Berichtigung Das Büro des Präsidiums des Ministerrates weist darauf hin, daß der Beschluß vom 7. Februar 1957 über das Statut des Ministeriums für Kohle und Energie (GBl. I S. 130) wie folgt zu berichtigen ist. Im § 2 Abs. 3 Ziff. 1 muß es richtig heißen: „1. Festlegung der Ökonomik der Industriezweige und Aufstellung von Perspektivplänen.“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaft oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten - Ausländern vorhanden sein. Die Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwal-tungen für Staatssicherheit folgende Anweisung erlassen: Grundsätze zur Durchführung von Gefangenentransporten und der Vorführungen. Mit der Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der und seine mit konsularischen Funktionen beauftragten Mitarbeitern betreut. Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der entwickelte die Ständige Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen.

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