Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 18

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 18 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 18); 18 Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 9. Januar 1957 „lila Rechtsmittel § 13 a (1) Gegen Entscheidungen eines Rates des Bezirkes, Abteilung Kultur, nach dieser Verordnung ist das Recht der Beschwerde an das Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Film, gegeben. Die Beschwerde ist innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit Begründung beim Leiter der Abteilung Kultur des Rates des Bezirkes einzulegen, deren Entscheidung angefochten wird. Hilft er der Beschwerde nicht ab, so hat er sie innerhalb weiterer 14 Tage an das Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Film, mit seiner Stellungnahme weiterzuleiten. Dies entscheidet endgültig. (2) Beschwerden nach Abs. 1 haben keine aufschiebende Wirkung. Der Leiter der Abteilung Kultur des Rates des Bezirkes kann jedoch den Vollzug der Maßnahmen bis zur endgültigen Entscheidung aussetzen." § 9 In § 16 sind die Worte: „Staatliche Komitee für Filmwesen" zu ersetzen durch: „Ministerium für Kultur“. § 10 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. Dezember 1956 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Der Minister für Kultur Grote wohl Dr. h. c. Joh. R. Becher Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Neuorganisation der volkseigenen Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe. Vom 14. Dezember 1956 § 1 Die Verordnung vom 20. Februar 1952 über die Neuorganisation der volkseigenen Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe (GBl. S. 184) wird mit Wirkung vom 31. Dezember 1956 aufgehoben. § 2 Der Minister für Verkehrswesen wird beauftragt, die Neuorganisation und die Aufgaben der volkseigenen Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe durch Anordnung zu regeln. § 3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. Dezember 1956 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Der Minister für Verkehrswesen Grotewohl Kramer Anordnung über die Organisation der volkseigenen Schiff-fahrts- und Umschlagsbetriebe. Vom 22. Dezember 1956 § 1 Die volkseigenen Betriebe Deutscher Schiffahrts- und Umschlagsbetrieb (DSU) Berlin, Magdeburg, Stralsund und Dresden werden mit Wirkung vom 31. Dezember 1956 aufgelöst. § 2 Mit Wirkung vom 1. Januar 1957 werden nachstehende volkseigenen Betriebe gegründet: 1. Für den Gütertransport der Binnenschiffahrt: der volkseigene Betrieb Deutsche Binnenreederei, Sitz Berlin, mit den Betriebsstellen Magdeburg und Stralsund. 2. Für den Personen- und Ausflugsverkehr der Schifffahrt: a) der volkseigene Betrieb Fahrgastschiffahrt Dresden, Sitz Dresden, mit der Betriebsstelle Saalburg; b) der volkseigene Betrieb Fahrgastschiffahrt Berlin, Sitz Berlin; c) der volkseigene Betrieb Fahrgastschiffahrt Stralsund, Sitz Stralsund. 3. Für die Umschlags- und Lagertätigkeit in der Binnenschiffahrt: a) der volkseigene Betrieb „Binnenhäfen Mittelelbe“, Sitz Magdeburg, mit den Betriebsstellen Magdeburg, Schönebeck, Burg, Tangermünde, Haldensleben und Brandenburg; b) der volkseigene Betrieb „Binnenhäfen Unterelbe“, Sitz Wittenberge, mit den Betriebsstellen Wittenberge, Boizenburg, Schwerin; c) der volkseigene Betrieb „Binnenhäfen Saale“, Sitz Halle, mit den Betriebsstellen Halle, Wittenberg, Aken und Dessau-Wallwitzhafen; d) der volkseigene Betrieb „Binnenhäfen Oberelbe“, Sitz Dresden, mit den Betriebsstellen Dresden, Meißen, Riesa und Torgau; e) der volkseigene Betrieb „Binnenhäfen Oder“, Sitz Fürstenberg/O., mit den Betriebsstellen Fürstenberg/O. und Frankfurt/O. mit Groß-Neuendorf; f) der volkseigene Betrieb „Binnenhäfen Peenestrom“, Sitz Anklam, mit den Betriebsstellen Anklam, Greifswald, Ueckermünde und Wolgast; g) der volkseigene Betrieb „Binnenhafen Königs Wusterhausen“. § 3 (1) Die im § 2 genannten volkseigenen Betriebe sind juristische Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225), (2) Die im § 2 genannten volkseigenen Betriebe sind dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. § 4 (1) Der volkseigene Betrieb Fahrgastschiffahrt Dresden ist Rechtsnachfolger des aufgelösten volkseigenen Betriebes De/utscher Schiffahrts- und Umschlagsbetrieb (DSU) Dresden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zum Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen.

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