Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 175

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 175 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 175); Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 8. März 1957 175 V. Die Bezirksorganisation der Gesellschaft für Sport und Technik § 22 (1) Das höchste Organ der Bezirksorganisation der Gesellschaft für Sport und Technik ist die Bezirksdelegiertenkonferenz. Sie tritt in der Regel einmal in zwei Jahren zusammen. Außerordentliche Bezirksdelegiertenkonferenzen können entweder auf Beschluß des Bezirksvorstandes oder auf Verlangen der Mehrheit der Mitglieder der Bezirksorganisation einberufen werden. Die Einberufung der Bezirksdelegiertenkonferenz bedarf der Bestätigung des Zentral Vorstandes. (2) Die Bezirksdelegiertenkonferenz ist mindestens sechs Wochen vor ihrer Durchführung mit Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Bezirksvorstand einzuberufen. § 23 (1) Die Delegierten zur Bezirksdelegiertenkonferenz werden auf ordnungsgemäß einberufenen Kreisdelegiertenkonferenzen entsprechend der Wahldirektive des Zentral Vorstandes der Gesellschaft für Sport und Technik gewählt. (2) Die Bezirksdelegiertenkonferenz nimmt die .Rechenschaftsberichte des Bezirksvorstandes und der Bezirksrevisionskommission entgegen. Sie wählt die Mitglieder und Kandidaten des Bezirksvorstandes und der Bezirksrevisionskommission sowie die Delegierten zum Kongreß. § 24 Der Bezirksvorstand der Gesellschaft für Sport und Technik leitet die gesamte Tätigkeit der Gesellschaft für Sport und Technik im Bezirk zwischen den Delegiertenkonferenzen, verwaltet und überwacht das Vermögen und die Finanzen der Bezirksorganisation auf der Grundlage der vom Zentralvorstand beschlossenen Direktive. § 25 (1) Der Bezirksvorstand tritt mindestens einmal in zwölf Wochen zusammen. (2) Der Bezirksvorstand der Gesellschaft für Sport und Technik wählt aus seiner Mitte zur Leitung der ständigen Arbeit den Vorsitzenden des Bezirksvorstandes, seine Stellvertreter und die Mitglieder des Sekretariats. Das Sekretariat ist dem Bezirksvorstand für seine Tätigkeit rechenschaftspflichtig. VI. Die Kreisorganisationen der Gesellschaft für Sport und Technik § 26 (1) Das höchste Organ der Kreisorganisation der Gesellschaft für Sport und Technik ist die Kreisdelegiertenkonferenz. Sie tagt in der Regel einmal ih zwei Jahren. Außerordentliche Kreisdelegiertenkonferenzen können auf Beschluß des Kreisvorstandes oder auf Grund der Forderung der Mehrheit der Mitglieder der Kreisorganisation einberufen werden. Die Einberufung der Kreisdelegiertenkonferenz bedarf der Bestätigung durch den Bezirksvorstand. (2) Die Kreisdelegiertenkonferenz ist mindestens sechs Wochen vor ihrer Durchführung mit Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Kreisvorstand einzuberufen. : ? § 27 :;Die Delegierten zur Kreisdelegiertenkonferenz werden auf ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederver- sammlungen der Grundorganisationen unter 300 Mitgliedern bzw. auf Delegiertenkonferenzen der Grundorganisationen über 300 Mitgliedern entsprechend der Wahldirektive gewählt. § 28 Die Kreisdelegiertenkonferenz nimmt die Rechenschaftsberichte des Kreisvorstandes und der Kreisrevisionskommission entgegen. Sie wählt die Mitglieder und Kandidaten des Kreisvorstandes und der Kreisrevisionskommission sowie die Delegierten zur Bezirksdelegiertenkonferenz. § 29 Der Kreisvorstand leitet die gesamte Tätigkeit der Gesellschaft für Sport und Technik im Kreis zwischen den Kreisdelegiertenkonferenzen. Er leitet und kontrolliert die Tätigkeit der in seinem Bereich bestehenden Grundorganisationen und Einrichtungen, mobilisiert die Mitglieder zur Verwirklichung der Aufgaben, überwacht und verwaltet das Vermögen, die Finanzen, Dokumente und sonstige Materialien. § 30 Der Kreisvorstand tritt mindestens einmal in zwölf Wochen zusammen. Der Kreisvorstand wählt aus seiner Mitte für die Leitung der Arbeit den Vorsitzenden des Kreisvorstandes, seinen Stellvertreter und die Mitglieder des Sekretariats. Das Sekretariat ist dem Kreisvorstand rechenschaftspflichtig. VII. Die Grundorganisation der Gesellschaft für Sport und Technik § 31 (1) Das Fundament der Gesellschaft für Sport und Technik sind die Grundorganisationen. Grundorganisationen der Gesellschaft für Sport und Technik können gebildet werden, wenn mindestens fünf Mitglieder vorhanden sind. Die Bildung der Grundorganisationen bedarf der Bestätigung durch den Kreisvor-stand. Die Bildung der Grundorganisationen kann in volkseigenen Betrieben, volkseigenen Gütern, Maschinen-Traktoren-Stationen, landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, in privaten Betrieben, in Universitäten, Hoch-, Fach-, Berufs-, Ober- und Mittelschulen, staatlichen und wirtschaftlichen Verwaltungen und Institutionen sowie in den Ortschaften erfolgen. (2) Grundorganisationen mit mehr als 5000 Mitgliedern können auf Beschluß des Sekretariats des Zentralvorstandes der Gesellschaft für Sport und Technik die Rechte von Kreisorganisationen erhalten. § 32 (1) Das höchste Organ der Grundorganisationen unter 300 Mitgliedern ist die Mitgliederversammlung, die in der Regel mindestens alle zwei Monate einmal einzuberufen ist. (2) Das höchste Organ der Grundorganisationen über 300 Mitgliedern ist die Delegiertenkonferenz, die in der Regel zweimal jährlich einzuberufen ist. Die Delegierten zur Teilnahme an der Delegiertenkonferenz sind in den Ausbildungseinheiten der betreffenden Grundorganisation zu wählen. (3) In der Mitgliederversammlung bzw. in der Delegiertenkonferenz sind alle Fragen der Tätigkeit der Grundorganisation vor der Mitgliedschaft bzw. den Delegierten zu behandeln. Die Mitgliederversammlung bzw. die Delegiertenkonferenz wählt zur Erledigung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Umstellung ist auf der Grundlage einer exakten Analyse des zu erwartenden operativen Nutzens sowie der konkreten Voraussetzungen für die Umstellung des Beziehungspartners zu treffen.

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