Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 17

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 17 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 17); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1957 Berlin, den 9. Januar 1957 Nr. 2 Tag Inhalt Seite 14.12.56 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Lichtspielwesen 17 14. 12.56 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Neuorganisation der volks- eigenen Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe 18 22. 12. 56 Anordnung über die Organisation der volkseigenen Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe 18 21. 12.56 Anordnung über die Befreiung der Fischwirtschaftsgenossenschaften von der Umsatzsteuer für Lieferungen an die Produktionsgenossenschaften der werktätigen Fischer 19 15. 12. 56 Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ausgabe von Schwerbeschädigten- ausweisen 19 Berichtigung 20 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Lichtspielwesen. Vom 14. Dezember 1956 Zur Änderung der Verordnung vom 2. April 1953 über das Lichtspielwesen (GBl. S. 524) wird folgendes verordnet: § 1 (1) In § 1 Abs. 1 sind die Worte: „Staatlichen Komitee für Filmwesen" zu ersetzen durch: „Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Film". (2) In § 1 Abs. 2 sind die Worte: „Staatlichen w/ Komitee für Filmwesen" zu ersetzen durch: „Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur, in dessen Bereich sie sich befindet“. Als Satz 2 ist in diesem Absatz anzufügen: „Wird die Filmvorführapparatur in einen anderen Bezirk gebracht, so ist gleichzeitig der Abteilung Kultur des dortigen Rates Mitteilung zu machen." § 2 , (1) In §2 Absätze 1 und 2 sind die Worte: „Staatliche bzw. Staatlichen Komitee für Filmwesen“ zu ersetzen durch: „Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Film". 2 (2) Es wird folgender Absatz dem § 2 angefügt: „(3) Auflagen nach Abs. 1 können auch von dem Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur, erteilt werden, in dessen Bereich sich die Filmvorführapparatur befindet." § 3 In §3 sind die Worte: „Staatliche Komitee für Filmwesen“ zu ersetzen durch: „Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Film bzw. der Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur". § 4 (1) In § 4 Absätze 1 bis 3 sind die Worte: „Staatlichen bzw. Staatliche Komitee für Filmwesen“ zu ersetzen durch: „Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Film“; in Abs. 2 die Worte: „Abteilung Kunst und kulturelle Massenarbeit“ durch: „Abteilung Kultur“. (2) Es wird folgender Absatz dem § 4 angefügt: „(5) Lizenzen nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen werden von dem Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur, erteilt', wenn sich die öffentliche Filmvorführung auf den Bereich des Bezirkes beschränkt.“ § 5 In § 8 sind die Worte: „Staatlichen Komitees für Filmwesen“ zu ersetzen durch: „Ministeriums für Kultur, Hauptverwaltung Film bzw. Rates des Bezirkes, Abteilung Kultur“. § 6 In § 10 sind die Worte: „Staatlichen Komitees bzw. Komitee für Filmwesen“ zu ersetzen durch: „Ministeriums für Kultur, Hauptverwaltung Film bzw. Rates des Bezirkes, Abteilung Kultur". § 7 In § 11 sind die Worte: „Staatlichen Komitee für Filmwesen“ zu ersetzen durch: „Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Film“, Anschließend an § 13 wird ein Abschnitt III a mit dem § 13 a wie folgt angefügt:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und Verhindern des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie.

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