Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 151

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 151 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 151); Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 25. Februar 1957 151 d) die Ausrüstungs- und Inventarlisten mit Angaben über Stückzahl und Wert; e) der zum Projekt gehörende Erläuterungsbericht; f) eine Aufstellung über das Verbrauchsmaterial. (3) Abweichungen von den unter Abs. 2 aufgeführten Projektierungsunterlagen sind in einem besonderen Erläuterungsbericht zu begründen. Dabei ist anzugeben, wer die Zustimmung zu diesen Veränderungen des Projektes erteilt hat und welche Kosten dadurch eingespart bzw. zusätzlich gebraucht wurden. (4) Die unter Absätzen 1, 2 und 3 genannten Unterlagen sind dem Leiter des Organs der staatlichen Verwaltung bzw. der staatlichen Einrichtung mindestens vier Tage vor dem Tag der Übergabe des fertiggestellten Investitionsvorhabens zuzuleiten. § 14 Die Organe der staatlichen Verwaltung und die staatlichen Einrichtungen sind verpflichtet, vor Übernahme eines fertiggestellten Investitionsvorhabens eine gegenständliche Kontrolle des zu übernehmenden Sachvermögens einschließlich Verbrauchsmaterial vorzunehmen. § 15 Die Erfassung der aus Investitionsmitteln fertiggestellten Objekte hat gemäß den Bestimmungen dieser Anordnung zu erfolgen. B. Forderungen und Verbindlichkeiten § 16 (1) Forderungen und Verbindlichkeiten müssen sowohl dem Rechtsgrunde als auch der Höhe nach feststehen, bevor sie in einem Nachweis gemäß Abs. 2 erfaßt werden. (2) Bestände an Forderungen und ausgewiesene Verbindlichkeiten sowie Einnahmen und Ausgaben, die die Höhe der Forderungen und Verbindlichkeiten Sachkontenklasse 1 verändern (Tilgungen), sind im Nachweis über Forderungen und Verbindlichkeiten (Muster Anlage 5) zu erfassen* § 17 Forderungen und Verbindlichkeiten sind mit Stichtag per 31. Dezember eines jeden Jahres nach Weisungen des Ministeriums der Finanzen in einer vereinfachten Vermögensübersicht (Muster Anlage 6) zusammenzufassen. C. Verwaltung und Kontrolle des Vermögensbestandes § 18 Von den Leitern der Organe der staatlichen Verwaltung und der staatlichen Einrichtungen ist festzulegen, welche Stelle für die a) Führung der Anlagenkartei bzw. Vermögensbücher für das unbewegliche und bewegliche Sachvermögen; b) Verwaltung des Sachvermögens; c) Führung des Nachweises über Forderungen und Verbindlichkeiten; d) Verwaltung der Forderungen und Verbindlichkeiten verantwortlich ist. § 19 Die gemäß § 18 bestimmten Stellen sind für die vollständige Erfassung des Sachvermögens und der Forderungen und Verbindlichkeiten verantwortlich. § 20 (1) Die Organe der staatlichen Verwaltung und die staatlichen Einrichtungen werden verpflichtet, Inventuren durchzuführen, sofern mit Stichtag per 1. Januar 1957 eine ordnungsgemäße Erfassung des Vermögensbestandes nicht nachgewiesen werden kann. Die Inventuren sind bis zum 31. Juli 1957 abzuschließen. (2) Für die Durchführung der Inventuren ergehen seitens des Ministeriums der Finanzen besondere Richtlinien. § 21 (1) In den einzelnen Verantwortungsbereichen der Organe der staatlichen Verwaltung und staatlichen Einrichtungen (Abteilungen, Stationen, Schulklassen usw.) sind jeweils Mitarbeiter zu bestimmen, die für die Vollzähligkeit und pflegliche Behandlung der Vermögensgegenstände verantwortlich sind (materiell Verantwortliche). (2) Den Verantwortlichen gemäß Abs. 1 sind die Anlagegegenstände mittels Inventar (Muster Anlage 7) gegen Quittung zu übergeben. Die 1. Ausfertigung des Inventars dient als Verzeichnis je Verantwortungsbereich, die 2. Ausfertigung verbleibt bei der für die Verwaltung des Sachvermögens zuständigen Stelle. (3) Zu- und Abgänge sind auf dem Inventar gemäß Abs. 2 zu quittieren. Berichtigungen des Inventars dürfen nur von der für die Verwaltung des Sachvermögens zuständigen Stelle vorgenommen werden; sie sind durch Unterschrift zu bestätigen. § 22 (1) Im Laufe eines Jahres ist mindestens einmal eine stückzahlmäßige Kontrolle über die Vollzähligkeit aller Anlagegegenstände durchzuführen. (2) Als Grundlage für die Durchführung der Stückzahlkontrolle dienen die Anlagenkartei und das Inventar gemäß § 21 Abs. 2. (3) Für die richtige Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Stückzahlkontrollen ist der Leiter des Organs der staatlichen Verwaltung bzw. der staatlichen Einrichtung verantwortlich. (4) Beim Verbrauchsmaterial ist ebenfalls mindestens einmal im Jahr eine Bestandskontrolle vorzunehmen. Als Grundlage dient der Bestandsnachweis für Verbrauchsmaterial. (5) Das Ergebnis der durchgeführten Kontrollen ist in Protokollen festzulegen. Festgestellte Differenzen sind aufzuklären. Bei schuldhaftem Verhalten sind die Verantwortlichen regreßpflichtig zu machen. D. Schlußbestimmungen § 23 Die Leiter der Organe der staatlichen Verwaltung und der staatlichen Einrichtungen sind für die ordnungsgemäße Erfassung, Verwaltung und Kontrolle sowie für die ökonomische Nutzung des staatlichen Eigentums in ihren Bereichen verantwortlich. § 24 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1957 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Die Buchungsanweisungen vom 7. Februar 1953 gemäß der Vierten Durchführungsbestimmung vom 1. Dezember 1952 zum Gesetz über die Reform des;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der operativen Aktion oder dem operativen Sicherungs eins atz, die qualifizierte Erarbeitung der erforderlichen Leitungsdokumente wie Einsatzpläne, Inforraations-ordnung sowie weiterer dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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