Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 141

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 141 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 141); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 23. Februar 1957 141 II. Wegfall bisheriger Abgaben § 21 Soweit die Produktionsabgabe und die Dienstleistungsabgabe eingeführt worden sind, entfällt die Erhebung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben sowie für volkseigene Lichtspielbetriebe der Kinosteuer. III. Erlaß von Durchführungsbestimmungen und sonstigen Bestimmungen § 22 (1) Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister der Finanzen im Einvernehmen mit dem für den einzelnen Zweig der volkseigenen Wirtschaft zuständigen Minister oder Staatssekretär m. e. G. (2) Der Minister der Finanzen wird außerdem beauftragt: 1. die Erhebung der bisherigen Abgaben in den Fällen in vereinfachter Form zu regeln, in denen ein Zahlungspflichtiger Produkte verkauft, die er erworben und nicht bearbeitet oder verarbeitet hat (Handelsware), und für die Einzelhandelsumsätze des Industrieladens oder der sonstigen Verkaufsstellen des Zahlungspflichtigen; 2. die für die Dienstleistungsabgabe erforderlichen Vorschriften zu bestimmen; 3. sonstige Maßnahmen zur Sicherung der Einnahmen des Staatshaushaltes zu treffen. Achte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie, der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (8. PDADB). Vom 8. Februar 1957 Auf Grund des § 22 der Verordnung über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie, der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe PDAVO in der Fassung vom 8. Februar 1957 (GBl. I S. 138) wird folgendes bestimmt: I. Zu den einzelnen Bestimmungen der Verordnung A. Produktionsabgabe Zu § 1 Abs. 2 der Verordnung: § 1 (1) Als Industrieabgabepreis gilt der Herstellerabgabepreis eines Produktes in der volkseigenen Industrie oder soweit nach dem bisherigen Recht Verbrauchsabgaben erhoben worden sind der Herstellerabgabepreis eines Produktes zuzüglich der bisherigen Verbrauchsabgaben mit Ausnahme der HO-Akzisen. (2) Als Erzeugerpreis gilt der Abgabepreis eines Produktes in der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft oder soweit nach dem bisherigen Recht Verbrauchs- * 7. DB (GBl. I 1956 S. 25'' abgaben erhoben worden sind der Abgabepreis eines Produktes zuzüglich der bisherigen Verbrauchsabgaben mit Ausnahme der HO-Akzisen. Zu § 1 Abs. 3 der Verordnung: § 2 (1) Eine Bearbeitung oder Verarbeitung liegt vor, wenn durch die Behandlung eines Produktes ein neues Produkt (mit anderen Eigenschaften) entsteht. Das bloße Kennzeichnen, Umpacken und Umfüllen gelten nicht als Bearbeitung oder Verarbeitung. (2) Wird Mineralöl, das durch eine vorangegangene Verwendung verschmutzt oder aus anderen Gründen nicht mehr zur weiteren Verwendung geeignet ist, regeneriert, so gilt das Produkt, das durch diese Bearbeitung gewonnen wird, als neues Produkt im Sinne des § 1 Abs. 3 der Verordnung.- Die Produktionsabgabe wird für den Umsatz dieses Produktes erneut erhoben. Zu § 3 Abs. 2 der Verordnung: § 3 Wird beim Umsatz eines Produktes durch den Zahlungspflichtigen Verpackungsmaterial beigegeben, das er selbst hergestellt hat, so gilt die Beigabe des Verpackungsmaterials als Umsatz, wenn das Verpackungsmaterial neben dem Industrieabgabepreis oder dem Erzeugerpreis des Produktes gesondert in Rechnung gestellt wird. Zu § 3 Abs. 4 der Verordnung: § 4 (1) Werden in der volkseigenen Spiritus- und Spirituosenindustrie 1. Primasprit, \ 2. Branntwein aus Korn, Obst, Beeren, Wein, Weinhefe, Most, Wurzeln oder Rückständen daraus, die der Zahlungspflichtige gewonnen hat, vom Zahlungspflichtigen oder von einem anderen Betrieb im Lohnauftrag für den Zahlungspflichtigen verwendet (z. B. für die Herstellung von Spirituosen), so gilt die Verwendung als Umsatz. (2) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten entsprechend, wenn innerhalb einer mehrstufigen Produktion 1. Mühlenprodukte (z. B. Mehl), die ein Zahlungspflichtiger der volkseigenen Mühlen- und Nährmittelindustrie hergestellt, erzeugt oder gewonnen hat, oder 2. Produkte der Fleischindustrie, die ein Zahlungspflichtiger der Fleisch- und fleischverarbeitenden Industrie (z. B. Schlachthof und Fleischverarbeitung) hergestellt, erzeugt oder gewonnen hat, vom Zahlungspflichtigen oder von einem anderen Betrieb im Lohnauftrag für den Zahlungspflichtigen verwendet werden (z. B. zu 1: Herstellung von Nährmitteln in der Abteilung „Nährmittelherstellung“, Herstellung von Backwaren in der Abteilung „Bäckerei“; zu 2: Herstellung von Wurstwaren in der Abteilung „Fleischverarbeitung“). (3) Werden Produkte der Lebensmittel- und Genußmittelindustrie, die ein Zahlungspflichtiger dieses Industriezweiges hergestellt, erzeugt oder gewonnen hat, zur Herstellung von Werkküchenessen vom Zahlungspflichtigen oder von einem anderen Betrieb im Lohnauftrag für den Zahlungspflichtigen verwendet, so gilt die Verwendung als Umsatz.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens alle Beweisgegenstände und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht worden sind, im Rahmen der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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