Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 129

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1957, Seite 129 (GBl. DDR I 1957, S. 129); ?Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 22. Februar 1957 129 (3) Die Grundsaetze fuer die Arbeitsweise der Mitarbeiter des Ministeriums ergeben sich aus der Verordnung vom 10. Maerz 1955 ueber die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter der staatlichen Verwaltungsorgane Disziplinarordnung (GBl. I S. 217) sowie aus der Arbeitsordnung des Ministeriums. ? 8 Die Hauptverwaltungen des Ministeriums (1) Die Hauptverwaltungen sind die Organe des Ministeriums, denen die unmittelbare Leitung der ihnen unterstellten Zweige des Aussenhandels obliegt. (2) Die Leiter der Hauptverwaltungen haben in ihren Aufgabenbereichen die politischen, oekonomischen und administrativen Aufgaben des Ministeriums im Rahmen der Aussenhandelspolitik und der Handelspolitik im Innerdeutschen Handel der Regierung sowie nach den Weisungen des Ministers durchzufuehren. Sie tragen damit zugleich die Verantwortung fuer die gesamte Taetigkeit und die weitere Entwicklung der ihren Hauptverwaltungen unterstellten Aussenhandelsunternehmen gegenueber dem Minister bzw. seinem fuer den betreffenden Aufgabenbereich zustaendigen Stellvertreter. (3) Im Rahmen ihrer Zustaendigkeit haben die Leiter der Hauptverwaltungen das Recht, den ihnen unterstellten Aussenhandelsunternehmen schriftliche und muendliche Anweisungen zu geben. ? 9 Die Hauptabteilungen fuer Handelspolitik (1) Die Hauptabteilungen fuer Handelspolitik des Ministeriums sind die Organe des Ministers fuer die Realisierung der Aussenhandelspolitik bzw. der Handelspolitik im Innerdeutschen Handel der Regierung in den Handelsbeziehungen mit den einzelnen Staaten. (2) Sie beraten die Hauptverwaltungen in handelspolitischer Hinsicht bei der Durdifuehrung ihrer Aufgaben gemaess ? 8, haben diesen gegenueber jedoch keine Weisungsbefugnis. Sie sind jedoch berechtigt, die zur Erfuellung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen von den Hauptverwaltungen, selbstaendigen Hauptabteilungen, Gruppen und Abteilungen anzufordern. (3) Die Leiter der Hauptabteilungen fuer Handelspolitik haben die handelspolitischen Aufgaben des Ministeriums im Rahmen der von der Volkskammer und dem Ministerrat festgelegten Grundsaetze der Aussenhandelspolitik bzw. der Handelspolitik im Innerdeutschen Handel sowie nach den Weisungen des Ministers durchzufuehren. Sie tragen die Verantwortung fuer eine richtige Festlegung der handelspolitischen Zielsetzung fuer die Handelsbeziehungen mit den einzelnen Staaten. ? 10 Vertretungen des Ministeriums ausserhalb der Deutschen Demokratischen Republik (1) Die Vertretungen des Ministeriums ausserhalb der Deutschen Demokratischen Republik sind die Organe des Ministers zur Realisierung der Aussenhandelspolitik bzw. Handelspolitik im Innerdeutschen Handel der Regierung im Verhaeltnis zu Behoerden, Handelsorganen und sonstigen Institutionen der jeweiligen Staaten, in denen sie ihren Sitz haben. (2) Sie haben insbesondere die Aufgabe, die Aussenhandelsunternehmen sowie sonstigen dem Ministerium unterstellten Betriebe und Institutionen bei der Durch- fuehrung ihrer Handelstaetigkeit .gegenueber den Behoerden, Handelsorganen und sonstigen Institutionen des jeweiligen Staates zu unterstuetzen. (3) Die Leiter der Vertretungen des Ministeriums ausserhalb der Deutschen Demokratischen Republik tragen die Verantwortung, dass die Aufgaben der jeweiligen Vertretung im Rahmen der von der Volkskammer und dem Ministerrat festgelegten Grundsaetze der Aussenhandelspolitik bzw. der Handelspolitik im Innerdeutschen Handel sowie nach den Weisungen des Ministers durchgefuehrt werden. ? 11 Die selbstaendigen Hauptabteilungen, Gruppen und Abteilungen des Ministeriums (1) Die selbstaendigen Hauptabteilungen, Gruppen und Abteilungen des Ministeriums sind die Organe des Ministers zur Bearbeitung der im Bereich des Ministeriums allgemein zu loesenden Fragen der Leitung. (2) Sie beraten die Hauptverwaltungen und Hauptabteilungen fuer Handelspolitik bei der Durchfuehrung der Aufgaben gemaess Abs. 1, haben diesen gegenueber jedoch keine Weisungsbefugnis. Sie sind jedoch berechtigt, die zur Erfuellung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen von den Hauptverwaltungen und Hauptabteilungen fuer Handelspolitik anzufordem. ? 12 Die Aktivistenkommissionen (1) Zur bestmoeglichen Auswertung der Kenntnisse und Erfahrungen der Aktivisten, Bestarbeiter und Neuerer in den Aussenhandelsunternehmen, sonstigen Betrieben und Institutionen sowie in der Verwaltung bestehen bei den Leitern der Hauptverwaltungen Aktivistenkommissionen. (2) In diesen Kommissionen ist die Durchfuehrung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, der Beschluesse des Kollegiums des Ministeriums sowie der Weisungen des Ministers zu behandeln. Die Kommissionen sollen sich ferner mit besonderen Fragen des Aussenhandels und innerdeutschen Handels befassen und die Leiter der Hauptverwaltungen durch Vorschlaege und kritische Hinweise in ihrer Arbeit unterstuetzen. ? 13 Das Amt fuer Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (1) Das Amt fuer Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs ist eine dem Ministerium unterstellte Haushaltsorganisation. Es uebt seine Taetigkeit auf der Grundlage der Verordnung vom 28. August 1952 ueber die Errichtung eines Amtes fuer Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (GBl. S. 817) aus. (2) Fuer die uniformierten und bewaffneten Mitarbeiter des Amtes gelten die Dienstordnung, die Disziplinarordnung sowie die Bekleidungsordnung, die durch Befehle des Ministers bestaetigt wurden. (3) Der Leiter des Amtes vertritt den Minister in seinem Aufgabenbereich in allen Fragen, soweit die Entscheidung hierueber nicht nach ?? 3 und 4 dem Minister oder dem Staatssekretaer Vorbehalten ist. (4) Der Leiter des Amtes hat in seinem Aufgabenbereich insbesondere folgende Befugnisse und Pflichten: a) Entscheidung in Kaderfragen, soweit hierdurch nicht die Zustaendigkeit des Ministers gemaess ? 3 Abs. 7 Buchstaben a und b beruehrt wird;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit erprobter sein, der sich besonders durch solche Eigenschaften auszeichnet, wie Kontaktfreudigkeit, hohes Maß an Einfühlungs- und Anpassungsvermögen, Entscheidungs- und Handlungsfreudigkeit, selbstbewußtes und selbstsicheres Auftreten. Er muß in der Lage sein, das Anwerbungsgespräch logisch und überzeugend aufzubauen, dem Kandidaten die Notwendigkeit der Zusammenarbeit aufzuzeigen und ihn für die Arbeit zur Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik gibt es im wesentlichen vier Arten der Werbung von inoffiziellen Mitarbeitern. Werbung durch politische Überzeugung, Werbung durch allmähliches Heranziehen zur Mitarbeit, Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit oder zur Unterstützung poiäiÖsch-operativer Zersetzungs- maßnahmen gegenüber einem feindlich-negativen Personenzusammenschiuß - scliten grundsätzlich von der Untersuchungsabteilung durchgeferd.en. Der Verlaut und das Ergebnis solcher läßt sich in der Regel um: Angehörige und Bekannte von Inoffiziellen Mitarbeitern, die zur Sicherung der Konspiration politisch-operativer Maßnahmen beitragen; Personen, die ständig oder zeitweilig politisch-operative oder technische Aufgaben zur Sicherung der Konspiration politisch-operativer Maßnahmen beitragen; Personen, die ständig oder zeitweilig politisch-operative oder technische Aufgaben zur Sicherung der Konspiration zu lösen haben; Personen, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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