Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 129

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1957, Seite 129 (GBl. DDR I 1957, S. 129); ?Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 22. Februar 1957 129 (3) Die Grundsaetze fuer die Arbeitsweise der Mitarbeiter des Ministeriums ergeben sich aus der Verordnung vom 10. Maerz 1955 ueber die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter der staatlichen Verwaltungsorgane Disziplinarordnung (GBl. I S. 217) sowie aus der Arbeitsordnung des Ministeriums. ? 8 Die Hauptverwaltungen des Ministeriums (1) Die Hauptverwaltungen sind die Organe des Ministeriums, denen die unmittelbare Leitung der ihnen unterstellten Zweige des Aussenhandels obliegt. (2) Die Leiter der Hauptverwaltungen haben in ihren Aufgabenbereichen die politischen, oekonomischen und administrativen Aufgaben des Ministeriums im Rahmen der Aussenhandelspolitik und der Handelspolitik im Innerdeutschen Handel der Regierung sowie nach den Weisungen des Ministers durchzufuehren. Sie tragen damit zugleich die Verantwortung fuer die gesamte Taetigkeit und die weitere Entwicklung der ihren Hauptverwaltungen unterstellten Aussenhandelsunternehmen gegenueber dem Minister bzw. seinem fuer den betreffenden Aufgabenbereich zustaendigen Stellvertreter. (3) Im Rahmen ihrer Zustaendigkeit haben die Leiter der Hauptverwaltungen das Recht, den ihnen unterstellten Aussenhandelsunternehmen schriftliche und muendliche Anweisungen zu geben. ? 9 Die Hauptabteilungen fuer Handelspolitik (1) Die Hauptabteilungen fuer Handelspolitik des Ministeriums sind die Organe des Ministers fuer die Realisierung der Aussenhandelspolitik bzw. der Handelspolitik im Innerdeutschen Handel der Regierung in den Handelsbeziehungen mit den einzelnen Staaten. (2) Sie beraten die Hauptverwaltungen in handelspolitischer Hinsicht bei der Durdifuehrung ihrer Aufgaben gemaess ? 8, haben diesen gegenueber jedoch keine Weisungsbefugnis. Sie sind jedoch berechtigt, die zur Erfuellung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen von den Hauptverwaltungen, selbstaendigen Hauptabteilungen, Gruppen und Abteilungen anzufordern. (3) Die Leiter der Hauptabteilungen fuer Handelspolitik haben die handelspolitischen Aufgaben des Ministeriums im Rahmen der von der Volkskammer und dem Ministerrat festgelegten Grundsaetze der Aussenhandelspolitik bzw. der Handelspolitik im Innerdeutschen Handel sowie nach den Weisungen des Ministers durchzufuehren. Sie tragen die Verantwortung fuer eine richtige Festlegung der handelspolitischen Zielsetzung fuer die Handelsbeziehungen mit den einzelnen Staaten. ? 10 Vertretungen des Ministeriums ausserhalb der Deutschen Demokratischen Republik (1) Die Vertretungen des Ministeriums ausserhalb der Deutschen Demokratischen Republik sind die Organe des Ministers zur Realisierung der Aussenhandelspolitik bzw. Handelspolitik im Innerdeutschen Handel der Regierung im Verhaeltnis zu Behoerden, Handelsorganen und sonstigen Institutionen der jeweiligen Staaten, in denen sie ihren Sitz haben. (2) Sie haben insbesondere die Aufgabe, die Aussenhandelsunternehmen sowie sonstigen dem Ministerium unterstellten Betriebe und Institutionen bei der Durch- fuehrung ihrer Handelstaetigkeit .gegenueber den Behoerden, Handelsorganen und sonstigen Institutionen des jeweiligen Staates zu unterstuetzen. (3) Die Leiter der Vertretungen des Ministeriums ausserhalb der Deutschen Demokratischen Republik tragen die Verantwortung, dass die Aufgaben der jeweiligen Vertretung im Rahmen der von der Volkskammer und dem Ministerrat festgelegten Grundsaetze der Aussenhandelspolitik bzw. der Handelspolitik im Innerdeutschen Handel sowie nach den Weisungen des Ministers durchgefuehrt werden. ? 11 Die selbstaendigen Hauptabteilungen, Gruppen und Abteilungen des Ministeriums (1) Die selbstaendigen Hauptabteilungen, Gruppen und Abteilungen des Ministeriums sind die Organe des Ministers zur Bearbeitung der im Bereich des Ministeriums allgemein zu loesenden Fragen der Leitung. (2) Sie beraten die Hauptverwaltungen und Hauptabteilungen fuer Handelspolitik bei der Durchfuehrung der Aufgaben gemaess Abs. 1, haben diesen gegenueber jedoch keine Weisungsbefugnis. Sie sind jedoch berechtigt, die zur Erfuellung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen von den Hauptverwaltungen und Hauptabteilungen fuer Handelspolitik anzufordem. ? 12 Die Aktivistenkommissionen (1) Zur bestmoeglichen Auswertung der Kenntnisse und Erfahrungen der Aktivisten, Bestarbeiter und Neuerer in den Aussenhandelsunternehmen, sonstigen Betrieben und Institutionen sowie in der Verwaltung bestehen bei den Leitern der Hauptverwaltungen Aktivistenkommissionen. (2) In diesen Kommissionen ist die Durchfuehrung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, der Beschluesse des Kollegiums des Ministeriums sowie der Weisungen des Ministers zu behandeln. Die Kommissionen sollen sich ferner mit besonderen Fragen des Aussenhandels und innerdeutschen Handels befassen und die Leiter der Hauptverwaltungen durch Vorschlaege und kritische Hinweise in ihrer Arbeit unterstuetzen. ? 13 Das Amt fuer Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (1) Das Amt fuer Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs ist eine dem Ministerium unterstellte Haushaltsorganisation. Es uebt seine Taetigkeit auf der Grundlage der Verordnung vom 28. August 1952 ueber die Errichtung eines Amtes fuer Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (GBl. S. 817) aus. (2) Fuer die uniformierten und bewaffneten Mitarbeiter des Amtes gelten die Dienstordnung, die Disziplinarordnung sowie die Bekleidungsordnung, die durch Befehle des Ministers bestaetigt wurden. (3) Der Leiter des Amtes vertritt den Minister in seinem Aufgabenbereich in allen Fragen, soweit die Entscheidung hierueber nicht nach ?? 3 und 4 dem Minister oder dem Staatssekretaer Vorbehalten ist. (4) Der Leiter des Amtes hat in seinem Aufgabenbereich insbesondere folgende Befugnisse und Pflichten: a) Entscheidung in Kaderfragen, soweit hierdurch nicht die Zustaendigkeit des Ministers gemaess ? 3 Abs. 7 Buchstaben a und b beruehrt wird;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden bearbeitet. Die Funktion der entspricht in bezug auf die einzelnen Banden der Funktion des für die Bandenbekämpfung insgesamt. Mit der Bearbeitung der sind vor allem die aufgabenbezogene Bestimmung, Vorgabe Übermittlung des Informationsbedarfs, insbesondere auf der Grundlage analytischer Arbeit bei der Realisierung operativer Prozesse, die Schaffung, Qualifizierung und der konkrete Einsatz operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte sowie in Verbrechen gegen die welche im Besonderen Teil des Strafgesetzbuch Kapitel und beschrieben werden.

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