Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 115

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 115 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 115); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 14. Februar 1957 115 Zu § 3 der Verordnung: § 5 Instandsetzung bestehender Abwasserreinigungsanlagen (1) Betriebe, deren vorhandene Abwasserreinigungsanlagen infolge unzureichender Unterhaltung oder aus sonstigen Gründen nicht oder nur teilweise betrieben werden, haben der zuständigen Staatlichen Bauaufsicht der Wasserwirtschaft bis zum 31. Mai 1957 den Instandsetzungstermin für die Reinigungsanlagen zu melden. (2) Die §§ 3 und 4 sind für Instandsetzungen entsprechend anzu wenden. (3) Die Instandsetzung von Abwasserreinigungsanlagen hat nach dem neuesten Stand der bei den Anlagen angewandten Technologie zu erfolgen. Zu § 4 Abs. 1 der Verordnung: § 6 Aufgaben des Wasserbeauftragten (1) Der Wasserbeauftragte hat insbesondere: a) den zuständigen VEB Wasserwirtschaft zu unterrichten, wenn dem Betrieb bisher keine Erlaubnis bzw. Genehmigung zur Wasserentnahme oder Abwassereinleitung erteilt wurde; b) auf Grund der erteilten Auflagen Bedienungsvorschriften für die vorhandenen wasserwirtschaftlichen Anlagen im Betrieb auszuarbeiten und die ordnungsgemäße Instandhaltung und Bedienung der Anlagen auch auf sparsame Wasserverwendung hin zu kontrollieren; c) im Bereich der Entnahme- und Einleitungsstellen die Durchführung der nach den Auflagen der Wasserwirtschaft erforderlichen Wassermengenmessungen und Wassergütekontrollen zu überwachen; d) bei Bau und Instandsetzung von Abwasserreinigungsanlagen die Verwendung der Mittel und Einhaltung der Termine zu überwachen; e) gegen Unregelmäßigkeiten bei der Wassernutzung, durch die andere Wassernutzer geschädigt werden können, einzuschreiten und den zuständigen VEB Wasserwirtschaft und den gefährdeten Wassernutzer unverzüglich von den Unregelmäßigkeiten und den eingeleiteten Maßnahmen zu unterrichten. (2) Durch die Benennung eines Wasserbeauftragten wird die Verantwortung des Betriebsleiters nicht berührt. Zu § 4 Abs. 2 der Verordnung: § 7 Beauftragter des Amtes für Wasserwirtschaft Die Beauftragten weisen sich durch einen vom Amt für Wasserwirtschaft ausgestellten Ausweis aus. Sie sind berechtigt, die betrieblichen Anlagen für die Wasserentnahme, Abwasserreinigung und Abwassereinleitung zu überprüfen, die zu diesen Anlagen vorhandenen Unterlagen und Zeichnungen einzusehen und nach Abstimmung mit dem zuständigen Planträger die Anlagen für die Wassernutzung und die Abwasseranfallstellen zu kontrollieren. Die Kontrollen auf dem Betriebsgelände sind in Begleitung des Wasserbeauftragten oder eines anderen Betriebsangehörigen vorzunehmen. Zu § 4 Abs. 3 der Verordnung: § 8 Vereinbarungen über Entnahme, Nutzung und Reinigung des Wassers (1) In den Vereinbarungen sind festzulegen: a) die höchstzulässige Wasserentnahme in einem bestimmten Zeitabschnitt unter Berücksichtigung der Wasserführung, b) Auflagen für die innerbetriebliche Wassernutzung und deren Kontrolle durch den Wassernutzer, c) die höchstzulässige Abwassereinleitung in einem bestimmten Zeitabschnitt unter Berücksichtigung der Wasserführung, Abwasserinhaltsstoffe und -temperatur. (2) Auf Grund der Vereinbarung stellt der VEB Wasserwirtschaft einen Prüfbescheid entsprechend § 3 Absätze 4 bis 6 aus, der befristet zur Wassernutzung und Abwassereinleitung berechtigt. (3) Kommt eine Vereinbarung nach § 4 Abs. 3 der Verordnung nicht zustande, so sind für das einzuleitende Verfahren die §§ 2 bis 4 dieser Durchführungsbestimmung anzuwenden. § 9 Verhältnis zu den Wassergesetzen (1) Die nach der Verordnung und dieser Durchführungsbestimmung zugelassenen Wassernutzungen werden nicht in das Wasserbuch eingetragen. (2) Die Verfahrensbestimmungen (Verleihung, Genehmigung, Erlaubnis) der Wassergesetze finden keine Anwendung. § 10 Gebührenpflicht (1) Die Bestimmungen des Tarifs vom 9. Dezember 1948 über die Erhebung von Wassernutzungsentgelten (ZVOB1. S. 585) bleiben unberührt. (2) Für die Prüfung der Projekte nach § 3 werden Verwaltungsgebühren nach der Verordnung vom 28. Oktober 1955 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. I S. 787) und der Anordnung Nr. 1 vom 9. Dezember 1955 über die Verwaltungsgebührentarife Q. I. 1 (Sonderdruck Nr. 144 des Gesetzblattes) erhoben. (3) Wasserwirtschaftliche Gutachten werden nach den vom Amt für Wasserwirtschaft erteilten Preisbewilligungen in Rechnung gestellt. § 11 Zuständigkeitsabgrenzung Die Verordnung und die zu ihrer Durchführung erlassenen Bestimmungen gelten nicht im Zuständigkeitsbereich des Wasserstraßenhauptamtes Berlin einschließlich der außerhalb von Berlin gelegenen Abschnitte der Dahme-Wasserstraße und der Rüdersdorfer Gewässer. § 12 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. Februar 1957 Der Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft Prof. Dr. Musterle;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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