Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 114

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 114 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 114); 114 Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 14. Februar 1957 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Abwasserreinigungsanlagen. Vom 1. Februar 1957 Auf Grund des § 7 der Verordnung vom 15. März 1956 über die Errichtung und den Betrieb von Abwasserreinigungsanlagen (GBl. I S. 285) im folgenden Verordnung genannt und der §§12 und 13 der Verordnung vom 28. August 1952 über die Organisation der Wasserwirtschaft (GBl. S. 792) wird im Einvernehmen mit den zuständigen Ministern folgendes bestimmt: Zu § 1 Abs. 1 der Verordnung: § 1 Abwasserlast (1) Das Amt für Wasserwirtschaft beauftragt den zuständigen VEB (Z) Wasserwirtschaft, die zulässige Abwasserlast unter Berücksichtigung der Gesamtentwicklung des betreffenden Einzugsgebietes nach Abstimmung mit dem Institut für Wasserwirtschaft festzusetzen. Die zulässige Abwasserlast kann entsprechend den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft auf Anweisung des Amtes für Wasserwirtschaft abgeändert und neu festgesetzt werden. (2) Der Bau von Abwasserreinigungsanlagen muß in Übereinstimmung mit der festgesetzten Abwasserlast erfolgen. Die Räte der Kreise, Referat Wasserwirtschaft, haben danach die Ausarbeitung der Perspektivpläne über die Errichtung von Abwasserreinigungsanlagen für die Städte und Gemeinden zu veranlassen. Die Perspektivpläne sind bei den Räten der Bezirke, Referat Wasserwirtschaft, unter Hinzuziehung des VEB (Z) Wasserwirtschaft abzustimmen. Zu § 2 Abs. 1 der Verordnung: § 2 Wasserwirtschaftliches Gutachten (1) Das wasserwirtschaftliche Gutachten ist durch den Wassernutzer im Stadium der Vorplanung bei dem für die Vorflutunterhaltung zuständigen VEB Wasserwirtschaft zu beantragen. Dem Antrag sind folgende Angaben beizufügen: a) vorgesehener Standort, .b) Art der Wassernutzung im Betrieb, c) voraussichtlicher Wasserbedarf (Menge und Güte), d) voraussichtliche Menge und Beschaffenheit des ungeklärten Abwassers, e) vorgesehene Wertstoffgewinnung, f) vorhandene und vorgesehene Aufbereitungs- oder Kläranlagen. (2) Für die Aufstellung des wasserwirtschaftlichen Gutachtens hat der zuständige VEB Wasserwirtschaft mit den örtlichen Organen der Planung, der Wasserwirtschaft, der Hygiene, der Fischerei, der Landwirtschaft, der Staatlichen Bauaufsicht und der Wasserstraßenverwaltung eine Abstimmung vorzunehmen. Der Antragsteller ist zu den Abstimmungsverhandlungen erforderlichenfalls hinzuzuziehen. Ist zu erwarten, daß durch die beabsichtigte Wassernutzung und Abwassereinleitung andere wesentlich beeinträchtigt werden, so ist ihnen durch die Staatliche Bauaufsicht der Wasserwirtschaft (Sitz beim zuständigen VEB [Z] Wasserwirtschaft) soweit erforderlich, durch Veröffentlichung in der örtlichen Tagespresse Gelegenheit zu geben, in angemessener Frist ihre Einwände geltend zu machen. In der Bekanntmachung kann die Berücksichtigung verspätet eingehender Ein wände ausgeschlossen werden. Zu § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 3 der Verordnung: § 3 Prüfbescheide für Projekte (Grundprojektc und Ausführungsprojekte) (1) Die wasserwirtschaftlich-technologische Prüfung von Grundprojekten der in den §§ 1 und 2 der Verordnung genannten Anlagen zur Wassernutzung und Abwassereinleitung erfolgt durch die Staatliche Bauaufsicht der Wasserwirtschaft (Sitz beim zuständigen VEB [Z] Wasserwirtschaft) vor der Erteilung der Baugenehmigung durch die dafür zuständige Dienststelle. Bei wasserwirtschaftlichen Anlagen von ausschließlich örtlicher Auswirkung ist die Prüfung von Grundprojekten im Einvernehmen mit der Staatlichen Bauaufsicht der Wasserwirtschaft vom Rat des Kreises, Referat Wasserwirtschaft, unter Mitwirkung des kommunalen Wasserwirtschaftsbetriebes durchzuführen. (2) Ausführungprojekte sind zu prüfen, wenn nach den geltenden Bestimmungen die Ausarbeitung von Grundprojekten entfällt oder das Ausführungsprojekt in seinem wasserwirtschaftlich-technologischen Teil vom Grundprojekt wesentlich abweicht. (3) Antragspflichtig für die Prüfung der Projekte ist der Bauauftraggeber (Investitionsträger). Er kann das Entwurfsbüro mit der Antragstellung beauftragen. (4) Der Prüfbescheid enthält die dem Wassernutzer erteilten Auflagen, insbesondere über Ort, Zeit u-nd Menge der Wasserentnahme, über die Nutzung des Wassers, die Abwassereinleitung und den Betrieb der Abwasserreinigungsanlagen. (5) Nach der Prüfung erhält der Wassernutzer eine Ausfertigung des Prüfbescheides. (6) Der zuständige Rat des Kreises, Referat Wasserwirtschaft, bzw. die Staatliche Bauaufsicht der Wasserwirtschaft erhalten eine Ausfertigung des Prüfbescheides nach erfolgter Abnahme der Anlagen (§ 4). Die Prüfbescheide sind nach den Einzugsgebieten der Wasserläufe zu ordnen. Zu §§ 1 und 2 der Verordnung: § 4 Abnahme und Inbetriebnahme (1) Anlagen zur Wassernutzung und Abwassereinleitung nach den §§ 1 und 2 der Verordnung unterliegen vor der Inbetriebnahme der Abnahme durch die zuständige Staatliche Bauaufsicht der Wasserwirtschaft. Bei wasserwirtschaftlichen Anlagen von ausschließlich örtlicher Auswirkung ist die Abnahme im Einvernehmen mit der Staatlichen Bauaufsicht der Wasserwirtschaft vom Rat des Kreises, Referat Wasserwirtschaft, unter Mitwirkung des kommunalen Wasserwirtschaftsbetriebes durchzuführen. (2) Nach der Abnahme erteilt die Staatliche Bauaufsicht der Wasserwirtschaft bzw. der Rat des Kreises, Referat Wasserwirtschaft, den Abnahmevermerk im Prüfbescheid, der zum Betrieb der Anlage berechtigt. Der Abnahmevermerk wird nur erteilt, wenn die im wasserwirtschaftlichen Gutachten und im Prüfbescheid erteilten Auflagen eingehalten sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung eine besondere Rolle, weil die Notwendigkeit der konspirativen Zusammenarbeit durch nichts besser begründet erden kann, als durch die Heranführung an die Erfüllung unmittelbarer inoffizieller Aufgaben.

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