Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 104

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 104 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 104); 104 Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 6. Februar 1957 b) Übernahme des von der Volkseigenen Handelszentrale Schrott aus dem Schrottaufkommen gewonnenen bzw. erfaßten Nutzmaterials (ausgenommen Nutzeisen) innerhalb von zwei Wochen nach Anfall dieses Materials; kann die Übernahme nicht erfolgen, so ist innerhalb der gleichen Frist im Einvernehmen mit der Volkseigenen Handelszentrale Schrott eine anderweitige zweckentsprechende Regelung zu treffen; c) Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen aller Art sowie mit gebrauchten Kraftfahrzeugersatzteilen und gebrauchten Kraftfahrzeugbereifungen. (2) Das Vermittlungskontor hat die im Abs. 1 aufgeführten Materialien und Gegenstände durch Verkauf oder Vermittlung der volkseigenen Wirtschaft, den Genossenschaften, privaten Produktionsbetrieben, Handwerksbetrieben oder dem Einzelhandel kontingentfrei zur weiteren Verwendung zuzuführen. (3) Ferner hat das Vermittlungskontor die nicht genutzten Maschinen und Ausrüstungen des volkseigenen beweglichen Anlagegutes (Grundmittelfonds) zu erfassen und neuen Bedarfsträgern zuzuführen. Die Zuführung hat bevorzugt durch Umsetzung innerhalb der volkseigenen Wirtschaft zu geschehen. Verkäufe sind nur nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen des Ministeriums der Finanzen zulässig. § 4 (1) Neben seiner Handelstätigkeit hat das Vermittlungskontor in seinen Werkstätten Maschinen zu überholen, Materialien aufzubereiten und Ersatzteile zu gewinnen. Zu diesem Zweck kann es auch geeignete andere Werkstätten oder Reparaturbetriebe heranziehen. (2) Um die höchstmögliche Gebrauchsfähigkeit solcher überholten Maschinen und Materialien zu erzielen, ist den mit der Aufbereitung und Werterhöhung Beschäftigten sowie dem Verkaufspersonal ein entsprechender materieller Anreiz im Rahmen der hierfür geltenden Bestimmungen zu bieten. § 5 (1) Die Betriebe der volkseigenen Wirtschaft sowie die Organe und Einrichtungen der staatlichen Verwaltung haben die nicht als neuwertig geltenden Warenbestände und die von den fachlichen Handelsorganen nicht übernommenen Materialien, die in nächster Zeit nicht zu verwenden und nach den Richtlinien des zuständigen Ministeriums abzuwerten sind, dem Vermittlungskontor anzubieten. (2) Die örtlich zuständigen Außenstellen des Vermittlungskontors (Zweigkontore) haben die ihnen nach Abs. 1 angebotenen Bestände auf eigene Handelslager oder in die Vermittlung zu einem zu vereinbarenden Preis zu übernehmen, der die Wiederverwendung zuläßt, sofern diese Bestände nicht Schrott darstellen. 3 (3) Waren, die einem Bedarfsträger durch Vermittlung zugeführt werden sollen, jedoch innerhalb einer Frist von drei Monaten nicht abgesetzt werden können, hat das Vermittlungskontor auf Handelslager zu übernehmen. Das Vermittlungskontor kann hierbei Lager von Betrieben mit deren Zustimmung zur zeitweiligen Einlagerung von Beständen gegen Vergütung in Anspruch nehmen. (4) Die Beauftragten des Vermittlungskontors sind befugt, die Betriebe der volkseigenen Wirtschaft daraufhin zu kontrollieren, ob sie ihrer Verpflichtung nach Abs. 1 nachkommen. § 6 (1) Das Vermittlungskontor hat den Verkaufspreis nach dem Zustand der betreffenden Materialien zu bilden. Dieser darf im Höchstfälle 75 °/o des für fabrikneue gleiche oder vergleichbare Waren zulässigen Preises betragen. Ausgenommen sind gebrauchte Kraftfahrzeuge, deren Preisgrundlage die amtlichen Schätzungsurkunden darstellen. (2) Das Vermittlungskontor ist berechtigt, für Vermittlungen ein Entgelt zu berechnen. § 7 (1) Der Direktor des Vermittlungskontors hat den Betriebsplan auf die Außenstellen (Zweigkontore) des Vermittlungskontors entsprechend ihren Aufgaben aufzuteilen. Die Leiter der Außenstellen (Zweigkontore) sind für die Erfüllung der ihnen auf Grund der Aufteilung des Betriebsplanes gestellten Aufgaben dem Direktor des Vermittlungskontors gegenüber verantwortlich. (2) Der Strukturplan des Vermittlungskontors bedarf der Bestätigung des Ministers für Allgemeinen Maschinenbau. (3) Der Stellenplan des Vermittlungskontors ist nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufzustellen. § 8 Der Minister für Allgemeinen Maschinenbau hat die Ein- und Verkaufs- sowie Vermittlungsbedingungen für das Vermittlungskontor festzulegen und bekanntzumachen. § 9 Die Einhaltung der Bestimmung des § 5 Abs. 1 enthebt die Betriebe nicht ihrer Verpflichtung, auch auf andere geeignete und zulässige Weise das Auftreten von Überplanbeständen zu verhindern. § 10 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1957 in Kraft, Berlin, den 24. Januar 1957 Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Selbmann Anordnung über die Ein- und Verkaufs- sowie Vermittlungsbedingungen des Staatlichen Vermittlungskontors für Maschinen- und Materialreserven. Vom 24. Januar 1957 § 1 Auf Grund des § 8 der Anordnung vom 24. Januar 1957 über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Vermittlungskontors für Maschinen- und Materialreserven (GBl. I S. 103) werden die Ein- und Verkaufs-sowie Vermittlungsbedingungen des Staatlichen Vermittlungskontors für Maschinen- und Materialreserven (s. Anlage) für verbindlich erklärt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht länger geduldet werden, daß Leiter die Ergebnisse der Arbeit mit insgesamt vordergründig an quantitativen Kennziffern messen. Obwohl es in den letzten beiden Jahren besser gelang, die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Aktivitäten und des Zeitpunktes ihrer Durchführung erfolgte Veröffentlichungen durch westliche Massenmedien oder die inspirierende Rolle ehemaliger Bürger maßgeblich waren.

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