Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 878

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 878 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 878); 878 Gesetzblatt Teil I Nr. 91 Ausgabetag: 24. Oktober 1956 Bestimmungen der Anordnung vom 22. Februar 1955 über das Preisantragsverfahren der privaten Industriebetriebe (GBl. II S. 90) zur Bestätigung der Kostenelemente für die Kalkulation der zuständigen Preisbehörde einzureichen. (7) Die Kosten für Ausschuß und Nacharbeit sind in nachweisbarer Höhe anzusetzen. Die Ausschußquote ist je Erzeugnisgruppe zu differenzieren. Der Durchschnitt für alle Erzeugnisgruppen darf 3.2 °/o der Produktionskosten bei volkseigenen Betrieben bzw. 3,2 °/o der Herstellungskosten einschließlich Verwaltungsgemeinkosten bei allen übrigen Betrieben nicht übersteigen. (8) Als Gewinnspanne sind 3 °/o einzusetzen. § 5 (1) Bei erstmaliger Erteilung eines Auftrages auf Anfertigung eines Gesenkschmiedestückes ist dem Abnehmer das volle Gesenk (Kosten der ersten Gravur + Kosten des Gesamtmaterialblockes) zu berechnen. Die Ermittlung des Preises hat nach den Kalkulationsschemata gemäß § 3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 zu erfolgen. Hierbei ist mit den Materialpreisen nach dem Stand vom 1. Januar 1957 zu kalkulieren. (2) Bei handelsüblichen Gesenkschmiedestücken erfolgt keine Berechnung des Erstgesenkes. (3) In Ziff. 7 4ßs Kalkulationsschemas ist von volkseigenen Betrieben eine Werkzeugerneuerungsrate einzusetzen. Alle übrigen Betriebe setzen die Werkzeugerneuerungsrate unter Position G ihres Kalkulationsschemas ein. Die Werkzeugerneuerungsrate errechnet sich wie folgt: a) Materialkosten für ein Gesenk : Ausbringungsleistung des gesamten Gesenkes, b) Lohnkosten für die Herstellung einer Gravur : Ausbringungsleistung einer Gravur, c) Kosten für sonstige Werkzeuge : Ausbringungsleistung der Werkzeuge. Material- und Lohnkosten sowie die Kosten für sonstige Werkzeuge sind von den volkseigenen Betrieben zu Produktionskosten, von den übrigen Betrieben zu Herstellungskosten einschließlich Verwaltungsgemeinkosten anzusetzen. (4) Für die Ausbringungsleistungen sind betriebliche Normen zu entwickeln und durch die zuständige Preisbehörde zu bestätigen. Ab 1. Januar 1957 ist je Erzeugnis ein Nachweis über die vorkalkulierte und tatsächlich erreichte Gesenkleistung gemäß Anlage 7 zu führen / und bei Bestätigung der Ausbringungsleistungen vorzulegen. (5) Die Ein- und Ausbaukosten für Werkzeuge sind wie folgt in die Kalkulation einzusetzen: a) Schmiedestücke bis 50 kg Stückgewicht Ein- und Ausbaukosten : Ausbringungsleistu'ng für ein Werkzeug (eine Gesenkgravur), b) Schmiedestücke über 50 kg Stückgewicht Ein- und Ausbaukosten : Stückzahl je Auslieferungstermin, höchstens jedoch Ausbringungsleistung für ein Werkzeug (eine Gesenkgravur). (6) Stellt der Kunde das Gesenk in produktionsfähigem Zustand zur Verfügung, wird nur die Werkzeugerneuerungsrate nach Abs. 3 berechnet. Die Kosten für die Erneuerung und Unterhaltung des Gesenkes trägt der Schmiedebetrieb. (7) Die Abgabe von Gesenken an andere Betriebe auf Weisung des Kunden bzw. die Rückgabe des Gesenkes an den Kunden erfolgt ohne Berechnung, wenn gemäß Abs. 1 bzw. 6 ein einmaliger Werkzeugkostenanteil berechnet worden ist. (8) In Abweichung von den Bestimmungen der Absätze 3 und 6 können Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, daß die Berechnung der Erneuerungsrate entfällt. In diesem Falle gehen die Kosten für die Wiederbeschaffung, Werterhaltung und das Risiko zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt nur bei Gesenken, deren Ausbringungsleistung niedriger als 200 Stück ist. (9) Die Kosten für die Herstellung von Werkzeugen (Werkzeugringen) bei Freiformschmiedestücken sind dem Schmiedeauftrag zuzurechnen. Die Kalkulation der Kosten für die Werkzeuge erfolgt bei volkseigenen Betrieben nach dem Kalkulationsschema gemäß § 3 Abs. 1 bis zu den Produktionskosten, bei allen übrigen Betrieben bis zu den Herstellungskosten einschließlich Verwaltungsgemeinkosten. § 6 Sämtliche Preise dieser Preisanordnung gelten „frei Versandstation, verladen“ bei Selbstabholung „frei Fahrzeug, verladen“ bei Importen „ab Grenze DDR, verladen“. Außenverpackung gilt als Leihverpackung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. § 7 Die abnehmenden Betriebe dürfen die Preise für ihre Erzeugnisse auf Grund dieser Preisanordnung 'nicht erhöhen. § 8 Die Durchführung dieser Preisanordnung regelt der Minister für Schwermaschinenbau. § 9 (1) Diese Preisanordnung tritt am 1. Januar 1957 in Kraft. Sie gilt für alle Lieferungen, die ab 1. Januar 1957 erfolgen, sowie für Verträge, soweit diese hinsichtlich Lieferung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt sind. (2) Am 1. Januar 1957 treten für den Geltungsbereich dieser Preisanordnung außer Kraft: die Preisanordnung Nr. 410 vom 26. März 1955 Anordnung über die Weiterberechnung der auf Grund der Preisanordnung Nr. 406 Anordnung über die Preise für Eisen und Stahl eingetretenen Stahlpreiserhöhungen durch die Schmieden (GBl. I S. 238); die Anlage 7 der Preisanordnung Nr. 551 vom 6. Dezember 1955 Anordnung über die Preise für geschmiedeten Stabstahl und geschmiedete Scheiben (GBl. I S. 956) und alle entgegenstehenden Preisbewilligungen. Berlin, den 4. Oktober 1956 Der Minister für Schwermaschinenbau I. V.: Grosse Stellvertreter des Ministers;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung gestellten Aufgaben mit hoher insa zbe cha fpolitischem Augenmaß termin- und qualitätsgerecht-, zu erfüllen. Besondere Anstrengungen sind zu untePnehmen - zur Verwirklichuna der der Partei bei der Realisierung der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit beachten. Die bisherigen Darlegungen verdeutlichen, daß weitere sichtbare Erfolge und Ergebnisse bei der zielgerichteten Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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