Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 831

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 831 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 831); 831 Gesetzblatt Teil I Nr. 89 Ausgabetag: 13. Oktober 1956 50 DM/Stck. Lichte Weite in mm 70 100 DM/Stck. DM/Stck. 125 DM/StCk. M. Geruchverschlüsse (Syphon) Grad 45 5,05 5.75 5.75 5.75 6,25 ,40 14.80 14.80 14.80 16,30 ,75 70 505 90 5 05 . 180 505 N Muffendeckel 30 1,10 13,25 O. Reinigungsrohre mit rechteckiger Öffnung (ohne Schrauben) 3,65 4,75 7,75 Preisanordnung Nr. 637. Abschlag von den Preisen gemäß Abs. 1 zu berechnen. Anordnung über die Preise für Tempergußfittings und Stahlfittings (Rohrstücke und Rohrbogen) Der Abschlag hat der vom DAMW festgestellten Wertminderung zu entsprechen, beträgt jedoch mindestens 20 °/o. § 5 Vom 20. September 1956 § 1 Für die Erzeugnisse der Warennummer 31 47 31 00 Tempergußfittings und Stahlfittings (Rohrstücke und Rohrbogen) gelten die in dieser Preisanordnung festgesetzten Preise und Handelsspannen sowohl für die Inlandsproduktion als auch für Importe. § 2 (1) Für volkseigene Betriebe gelten die sich aus dieser Preisanordnung ergebenden Betriebspreise und Industrieabgabepreise als Festpreise. Die Industrieabgabepreise sind in der Preisliste 1 Tempergußfittings, Preisliste 2 Stahlfittings (Rohrstücke und Rohrbogen) als Anlagen zu dieser Preisanordnung aufgeführt. Für verzinkte Tempergußfittings und für verzinkte Stahlfittings (Rohrstücke und Rohrbogen) verstehen sich die Preise mit einem Aufschlag von 30 °/o. Die Betriebspreise werden in einer Liste vom Ministerium für Berg- und Hüttenwesen herausgegeben. Die Produktionsabgabe wird vom Ministerium der Finanzen bekanntgegeben. (2) Für alle übrigen Betriebe sind die Industrieabgabepreise gemäß Abs. 1 Herstellerabgabepreise und gelten als Höchstpreise. Die in den Herstellerabgabepreisen enthaltene Verbrauchsabgabe wird den übrigen Betrieben durch das Ministerium der Finanzen bekanntgegeben. § 3 Die Preise gemäß § 1 gelten „frei Versandstation, verladen, einschließlich brancheüblicher Innenverpackung“ bei Selbstabholung „frei Fahrzeug, verladen, einschließlich brancheüblicher Innenverpak-kung“ bei Importen „ab Grenze DDR, verladen, einschließlich brancheüblicher Innenverpackung“. Versandverpackung gilt als Leihverpackung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. § 4 (1) Die Preise dieser Preisanordnung gelten für die Güteklassen* „1“ und „S“. (2) Für Erzeugnisse der Güteklasse „2“ muß ein Abschlag von 5 % vorgenommen werden. (3) Wird seitens des Deütschen Amtes für Material-und Warenprüfung (DAMW) die Erteilung eines Prüfzeichens verweigert, da die Qualität des Erzeugnisses unterhalb der Mindestgütegrenze liegt, ist ein (1) Bei Direktgeschäften, die von der Absatzabteilung des Ministeriums für Berg- und Hüttenwesen festgelegt werden, gelten auf die Industrieabgabepreise für Tempergußfittings gemäß § 1 folgende Zuschläge: Bei Posten aus einer geschlossenen Bestellung zur ungeteilten Lieferung an einen Empfänger von 15 t und mehr 0 % 10 t bis unter 15 t 5% 5 t bis unter 10 t 10 %) unter 5 t 30 % (2) Für alle Lieferungen in Tempergußfittings vom Handelslager der DHZ Metallurgie beträgt der Handelszuschlag 30 %, bezogen auf die Industrieabgabepreise gemäß § 1. Der Großhandelsabgabepreis gilt bei I Bahnversand frei Versandbahnhof des liefernden Han-I öelslagers der DHZ Metallurgie, bei Selbstabholung frei Fahrzeug, verladen. (3) Für alle Lieferungen in Stahlfittings (Rohrstücke und Rohrbogen) vom Handelslager der DHZ Metallurgie beträgt der Handelszuschlag l5°/o, bezogen auf die Industrieabgabepreise gemäß § 1. Dieser Zuschlag wird auch dann berechnet, wenn in Ausnahmefällen auf Veranlassung der DHZ Metallurgie direkt vom Herstellerwerk an Verbraucher geliefert wird. Der Großhandelsabgabepreis gilt bei Bahnversand frei Versandbahnhof der liefernden Stelle, bei Selbstabholung frei Fahrzeug, verladen. (4) Die Berechnung zwischen Herstellerwerk und DHZ Metallurgie wird für Tempergußfittings vom Ministerium für Berg- und Hüttenwesen im Einvernehmen mit der Regierungskommission für Preise geregelt. § 6 Die Durchführung dieser Preisanordnung regelt der Minister für Berg- und Hüttenwesen. § 7 (1) Diese Preisanordnung tritt am 1. Januar 1957 in Kraft. Sie gilt für alle Lieferungen, die von diesem Zeitpunkt an erfolgen, sowie für Verträge, soweit diese hinsichtlich Lieferung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt sind. (2) Am 1. Januar 1957 treten alle Preisbewilligungen für den Geltungsbereich dieser Preisanordnung außer Kraft. Berlin, den 20. September 1956 Der Minister für Berg- und Hüttenwesen Stein wand;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen verwirklichen, Störungen verursachen und der gesellschaftlichen Entwicklung in der Schaden zufügen kann. Es geht vor allem auch darum, rechtzeitig solche feindlich-negativen Kräfte im Innern der bewußt die Konfrontation mit den-Sicherheitsorganen anstreben, haben sich die Leiter, die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit im allgemeinen, im Beweisführungsprozeß im besonderen und bei der Realisierung jeder Untersuchungshandlung im einzelnen.

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