Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 83

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 83 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 83); Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 24. Januar 1956 83 e) Major / Korvettenkapitän f) Oberstleutnant / Fregattenkapitän g) Oberst / Kapitän zur See 3. Generale / Admirale: Waffenfarbe: Schulterstücke, bestehend aus zwei nebeneinanderliegenden geflochtenen Schnüren. Unterlage entsprechend der Waffenfarbe. Auf den Schulterstücken ein vierzackiger Stern Schulterstücke, Ausführung wie unter Buchst, e, auf den Schulterstücken zwei vierzackige Sterne Schulterstücke, Ausführung wie unter Buchst, e, auf den Schulterstücken drei vierzackige Sterne hochrot hellblau dunkelblau Landstreitkräfte Luftstreitkräfte Seestreitkräfte a) Generalmajor / Konteradmiral b) Generalleutnant / Vizeadmiral Schulterstücke, bestehend aus drei nebeneinanderliegenden geflochtenen Schnüren. Unterlage entsprechend der Waffenfarbe. Auf den Schulterstücken ein fünfzackiger Stern Schulterstücke, Ausführung wie unter Buchst, a, auf den Schulterstücken zwei fünfzackige Sterne (3) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission wird ermächtigt, alle Fragen in bezug auf die Durchführung dieser Verordnung in eigener Zuständigkeit zu entscheiden; (4) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, die Finanzierung der planmäßigen Investitionen und Generalreparaturen sowie der Lizenzen durch Anordnung* zu regeln. § 2 (1) Mit einer Ordnungsstrafe gemäß der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S. 128) wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen der Anordnung des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und der Anordnung des Ministers der Finanzen dadurch verletzt, daß er 1. ohne die zwingend vorgeschriebenen Plandokumente und Unterlagen Investitionen und Generalreparaturen durchführt oder sich durch unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben In-vestitions-, Generalreparatur- oder Kreditmittel verschafft; 2. Investitions- und Generalreparaturmittel für andere als die in den Anordnungen vorgesehenen Zwecke verwendet; 3. die auf Grund ordnungsgemäß ausgefertigter Plandokumente bereitgestellten Mittel entgegen ihrer Zweckbestimmung verwendet; c) Generaloberst / Admiral Schulterstücke, Ausführung wie unter Buchst, a, auf den Schulterstücken drei fünfzackige Sterne 4. ohne rechtzeitige Planänderung Investitions- und Generalreparaturmaßnahmen über den in den Plandokumenten und gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Umfang hinaus durchführt; d) Armeegeneral Schulterstücke, Ausführung wie unter Buchst, a, auf den Schulterstücken vier fünfzackige Sterne Anmerkung: 1. Die Dienstlaufbahnen werden durch Dienstlaufbahnabzeichen gekennzeichnet (z. B. Nachrichten Blitz, Ärzte Äskulapstab, Musiker Lyra). 2. Die Offiziere tragen Dolche, die Offiziere von Ehrenkompanien führen Säbel. Verordnung zur Vorbereitung und Durchführung des Investitionspianes und des Generalreparaturplanes sowie der Lizenzen. Vom 22. Dezember 1955 § 1 (1) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission hat die Vorbereitung und Durchführung des Investitionsplanes und des Generalreparaturplanes sowie der Lizenzen durch eine Anordnung* zu regeln. (2) Die Vorbereitung und Durchführung des Investitionspianes und des Generalreparaturplanes sowie der Lizenzen ist nur im Rahmen der Bestimmungen der vom Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission erlassenen Anordnung statthaft, * Erscheint als Sonderdruck Nr. 150 des Gesetzblattes und ist rab 10. Februar 1956 über das Buchhaüs Leipzig, Leipzig C 1, Querstr. 4, oder über den örtlichen Buchhandel zu beziehen. M\* 5. andere als die nach dieser Verordnung vorgesehenen Finanzierungsquellen für Investitionen und Generalreparaturen in Anspruch nimmt; 6. die von einer berechtigten Dienststelle im Rahmen ihrer Ermächtigung geforderten Auskünfte, Meldungen und Berichte nicht oder nicht in der bestimmten Frist, unrichtig, unvollständig oder irreführend erteilt; 7. den zuständigen Kontrollorganen die Kontrolle verweigert, diese vereitelt oder erschwert oder die erforderlichen Unterlagen nicht oder unvollständig vorlegt; 8. die von den zuständigen Organen erteilten Auflagen und Anweisungen nicht, nicht rechtzeitig, unvollständig oder nicht in der vorgesehenen Weise erfüllt; 9. entgegen den Anordnungen Verträge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgesehenen Weise abschließt; 10. bei der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Bauvorhaben die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Bautechnik und der festgelegten Prinzipien für die Bauwirtschaft außer acht läßt; 11, einen anderen zu einer der in Ziffern 1 bis 10 bezeichneten Handlungen veranlaßt oder einem anderen unter Mißachtung seiner Aufsichtspflicht;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sein und zu deren Beseitigung Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher besteht in der Durch-. führung gezielter Maßnahmen zur Zersetzung feindlicher oder krimineller Personenzusammenschlüse. Ausgehend von der Funktion staatliches Untersuchungsorgan können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Verursachers getroffen werden. Das Gesetz gibt somit die Möglichkeit, im Rahmen seiner Befugnisse zur Gefahrenabwehr gleichzeitig einen Beitrag zur Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten zu leisten.

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