Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 799

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 799 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 799); Gesetzblatt Teil I Nr. 87 Ausgabetag: 29. September 1956 799 ten eingesetzt und zu Verrichtungen und Tätigkeiten herangezogen werden, bei denen die Benutzung von Gasschutzgeräten noch nicht oder nicht mehr erforderlich ist. (2) Zum Zwecke der Sicherung derartiger Einsätze sind in einer vom Oberführer der Grubenwehr im Verhinderungsfälle vom Stellvertreter zu bestimmenden Anzahl frei tragbare Gasschutzgeräte oder Druckschlauchgeräte einsatzfähig und griffbereit unter Aufsicht und Wartung eines Gerätewartes in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes bereitzuhalten. (3) Erfahrene Belegschaftsmitglieder, insbesondere Aufsichtspersonen, Grubenhandwerker und Spezialisten, können zu diesen Einsätzen unter der Voraussetzung herangezogen werden, daß sie nach ärztlichem Urteil bergbautauglich sind. (4) Für gasgefährdete Betriebe über Tage kann entsprechend verfahren werden. § 11 Entlohnung der besonderen Einsätze (1) Für die Zeit des Einsatzes von Grubenwehrmitgliedern ohne Benutzung von Gasschutzgeräten und der nach § 10 Abs. 3 eingesetzten Belegschaftsmitglieder wird a) für Lohnempfänger der Leistungsgrundlohn der Lohngruppe 8 ihres Wirtschaftszweiges, b) für Gehaltsempfänger der Höchstsatz ihrer Gehaltsgruppe berechnet. In beiden Fällen ist ein Zuschlag von 25 °/o zu zahlen. Damit sind alle anderen Erschwerniszuschläge abgegolten. (2) Grubenwehrmitglieder, die in Ausübung ihrer Funktion als Gerätewarte unter oder über Tage eingesetzt sind, erhalten für die Zeit des Einsatzes der Grubenwehr ohne Benutzung von Gasschutzgeräten den Leistungsgrundlohn der Lohngruppe 8. (3) Der Oberführer des Bergbaubetriebes ist verpflichtet, bei derartigen Einsätzen ohne die Benutzung von Gasschutzgeräten einen besonderen Nachweis zu führen, aus dem hervorgehen müssen a) Name und Vorname, b) Belegschaftsnummer, c) Datum und Zeit des Einsatzes. Dieser Nachweis ist auch für die nach § 10 Absätze 3 und 4 eingesetzten Belegschaftsmitglieder zu führen. § 12 Bereitschaft bei der Hauptstelle und den Bezirksstellen für das Grubenrettungswesen und das Gasschutzwesen Mitgliedern der Bereitschaften bei der Hauptstelle und den Bezirksstellen für das Grubenrettungswesen und das Gasschutzwesen wird während ihres siebentägigen Bereitschaftsdienstes außer ihrer normalen Entlohnung eine Bereitschaftspauschale von 6 DM und steuerfreies Verpflegungsgeld von 4 DM je Tag gezahlt. § 13 Bereitschaftsgeld für hauptamtliche Gerätewarte (1) Der Bereitschaftsdienst der hauptamtlichen Gerätewarte beginnt in den Diensträumen der Hauptstelle für das Grubenrettungswesen und das Gasschutzwesen oder in den Räumen der ihr untergeordneten Bezirksstellen. Der Bereitschaftsdienst ist nach einem vom Leiter der Hauptstelle oder den Leitern der Bezirksstellen für das Grubenrettungswesen und das Gasschutzwesen festzulegenden Plan durchzuführen. (2) Für die Zeit des Bereitschaftsdienstes in der Regel 24 Stunden an Sonn- und Feiertagen in den Räumen der Hauptstelle oder der Bezirksstellen ist den hauptamtlichen Gerätewarten eine Pauschale von 10 DM je Bereitschaftsdienst zu zahlen. (3) Für den Bereitschaftsdienst an Werktagen ist den hauptamtlichen Gerätewarten eine Pauschale von 4 DM zu zahlen. (4) Bei betrieblichen Grubenwehren ist entsprechend zu verfahren. In den Betriebskollektivverträgen sind die Besonderheiten der jeweiligen Betriebe zu regeln. Schlußbestimmungen § 14 (1) Die Entlohnung für die in dieser Durchführungsbestimmung aufgeführten Übungen und Einsätze hat für die Mitglieder der Gruben- und Gasschutzwehren von ihren Betrieben zu erfolgen. Bei Einsätzen in anderen Betrieben sind dem hilfeleistenden Betrieb die anfallenden Lohn- und Gehaltskosten zu erstatten. (2) Die Entlohnung der Mitglieder der Grubenwehren hat nach den Lohngruppen unter Tage des jeweiligen Wirtschaftszweiges zu erfolgen. (3) Die Werkleiter haben mit den Betriebsgewerkschaftsleitungen Vereinbarungen zu treffen, daß die Mitglieder der Gruben- und Gasschutzwehren bei der Verteilung von Ferienplätzen nach Möglichkeit bevorzugt berücksichtigt werden. (4) Die Werkleiter haben im Einvernehmen mit den Räten der Sozialversicherung der Betriebe dafür zu sorgen, daß den Mitgliedern der Gruben- und Gasschutzwehren in erforderlichem Umfange Vorbeugungskuren zur Verfügung stehen. (5) Für die Entlohnung hauptamtlich eingesetzter Wehrmitglieder in den Betrieben (Oberführer, Gerätewarte, Gruppenführer, Gasspürer) wird eine besondere Regelung getroffen. § 15 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. September 1956 Ministerium für Kohle und Energie Goschütz Minister 1 Anordnung über Frühlieferprämien bei der Ablieferung von Zuckerrüben aus der Ernte 1956. Vom 22. September 1956 Auf Grund des § 65 Abs. 2 der Verordnung vom 10. November 1955 über die Pflichtablieferung und den Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. I S. 801) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Lebensmittelindustrie folgendes angeordnet: § 1 (1) Erzeuger, die Zuckerrüben aus der Ernte 1956 zu den nachstehenden Terminen an die Zuckerfabriken;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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