Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 793

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 793 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 793); Gesetzblatt Teil I Nr. 86 Ausgabetag: 28. September 1956 793 Straf- und Schlußbestimmungen § 66 (1) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden mit einer Ordnungsstrafe bis zu 300 DM bestraft. (2) Zuständig für die Ermittlungen in Ordnungsstrafverfahren ist der Rat des Kreises, Abteilung Gesundheitswesen. (3) Für den Erlaß des Ordnungsstrafbescheides und die Durchführung des OrdnungsstrafeVerfahrens gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Festsetzung von Ordnungsstrafen- und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S. 128). § 67 In sdiweren Fällen, in denen eine Schädigung der menschlichen Gesundheit oder andere schwere Folgen eingetreten sind oder eintreten konnten, erfolgt die Bestrafung nach den §§11, 13 bis 15 des Lebensmittelgesetzes, soweit nicht nach anderen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirke ist. § 68 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1956 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die von der Deutschen Zentralverwaltung für das Gesundheitswesen erlassene Verordnung über den Verkehr mit Lebensmitteln vom 17. Juli 1946, in Form der Bekanntmachung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Oktober 1946 (Amtsblatt der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern S. 136), der Bekanntmachung der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg vom 17. Juli 1946 (Verordnungsblatt der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg S. 384) und der Bekanntmachung der Provinz Sachsen/Anhalt vom 5. Juni 1947 (GBl. der Provinz Sachsen-Anhalt I S. 102) außer Kraft. Berlin, den 25. August 1956 Ministerium für Gesundheitswesen S t e i d 1 e Minister Anordnung Nr. 1 über die hygienische Überwachung der bei der Behandlung von Lebensmitteln im Lebensmittelverkehr beschäftigten Personen. Vom 25. August 1956 Auf Grund des § 5 Nr. 1 und 5 des Lebensmittelgesetzes vom 17. Januar 1936 (RGBl. I S. 17) in der Fassung der Verordnung vom 14. August 1943 zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (RGBl. I *S. 488) wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Alle Personen, die bei der Behandlung von Lebensmitteln im Lebensmittelverkehr (Gewinnung, Herstellung, Zubereitung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verkauf oder sonstiges Inverkehrbringen) tätig sind, unterliegen hygienischen Überwachungsuntersuchungen, um Ansteckungen mit übertragbaren Krankheiten vorzubeugen. Zu diesen Personen rechnen auch aushilfsweise oder befristet Beschäftigte, ganz oder teilweise niitarbeitende Familienangehörige. In Molkereien und Käsereien unterliegt auch das Verwaltungspersonal den Überwachungsuntersuchungen. Das Ministerium für Gesundheitswesen bestimmt, welche bei der Behandlung von Lebensmitteln im Lebensmittelverkehr tätigen Personen nicht unter diese hygienische Überwachung fallen. (2) Bei der Behandlung von Lebensmitteln im Lebensmittelverkehr dürfen nicht tätig sein: a) Personen, die an übertragbaren Krankheiten wie Typhus, Paratyphus oder anderen Salmonellosen oder ansteckender Tuberkulose usw. erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf eine solche Krankheit besteht; b) Personen, die, ohne krank zu sein, Krankheitserreger der Ruhr oder Salmonellagruppe dauernd oder zeitweilig ausscheiden (Keimausscheider); c) Personen, die an Syphilis im ansteckenden Stadium, weichem Schanker, Gonorrhoe, eitrigen offenen Wunden und Fisteln, Nasensklerom, eitrigem Schnupfen, eitriger Bronchitis, ansteckenden entzündlichen Prozessen an den Augen, Nichthalten des Urins oder des Kotes, Aktinomy-kose, Favus, Krätze und anderen ansteckenden Erkrankungen der Haut leiden. (3) Ferner dürfen bei der Behandlung von Lebensmitteln im Lebensmittelverkehr nicht tätig sein: a) Personen, die mit Personen zusammenwohnen, welche übertragbare oder ekelerregende Krankheiten haben oder welche, ohne krank zu sein, Krankheitserreger der Ruhr oder Salmonellagruppe dauernd oder zeitweilig ausscheiden; b) Personen, die als Lumpen-, Knochen-, Häute-, Althändler, Hundehändler, Hundescherer, in Tierkörperbeseitigungsanstalten, im Leichen bestattungsdienst oder in einem ähnlichen Beruf tätig sind. (4) Je nach Lage des Falles kann von dem Verbot durch den Rat des Kreises, Abteilung Gesundheitswesen, eine Ausnahmegenehmigung unter Beachtung der Ansteckungsgefahr erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigung kann von besonderen seuchenhygienischen Maßnahmen abhängig gemacht werden. Für Personen, die in fleisch be- und -verarbeitenden Betrieben, milchbe- und -verarbeitenden Betrieben und Käsereien sowie im Fleisch- und Milcheinzelhandel tätig sind, kommen Ausnahmen nicht in Betracht. V § 2 (1) Hygienische Überwachungsuntersuchungen gemäß § 1 Abs. 1 werden durchgeführt bei Aufnahme einer Tätigkeit in der Behandlung von Lebensmitteln sowie während einer solchen Tätigkeit zu den festgesetzten periodischen Untersuchungsterminen. Die Untersuchungen erstrecken sich auf die Feststellung, ob eine Erkrankung oder der Verdacht auf eine Erkrankung gemäß § 1 Abs. 2 vorliegt. (2) Als Nachweis, daß eine Erkrankung oder der Verdacht auf eine Erkrankung nicht vorliegt und eine Tätigkeit ausgeübt werden darf, gilt der vom Ministerium für Gesundheitswesen vorgeschriebene Gesundheitsausweis, in welchem die Untersuchungsergebnisse einzutragen sind. (3) Eine Tätigkeit in der Behandlung von Lebensmitteln im Lebensmittelverkehr darf auch nicht aufgenommen werden oder darf nicht weiter ausgeübt werden, wenn im Gesundheitsausweis keine Eintragungen über die erforderliche Untersuchung für die Aufnahme einer solchen Tätigkeit oder die periodischen Überwachungsuntersuchungen eingetragen sind. § 3 (1) Für die Vornahme der hygienischen Untersuchungen zur Aufnahme einer Tätigkeit und zur periodischen Überprüfung sind vom Rat des Kreises, Abteilung Ge-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 793 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 793) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 793 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 793)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X