Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 772

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 772 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 772); 772 Gesetzblatt Teil I Nr. 85 Ausgabetag: 27. September 1956 Preisanordnung Nr. 624. Anordnung über die Preise für Sohlenpiatten aus Porocrepe Vom 6. September 1956 § 1 Für die Erzeugnisse der Warennummer 49 27 41 00 Sohlenplatten aus Porocrepe gelten der in dieser Preisanordnung festgesetzte Preis und die Handelsspannen sowohl für die Inlandsproduktion als auch für Importe. § 2 (1) Für volkseigene Betriebe einschließlich des volkseigenen Handels gilt der sich aus dieser Preisanordnung ergebende Betriebspreis, Industrieabgabepreis und Verbraucherpreis als Festpreis. Der Industrieabgabepreis beträgt 4,50 DM je Kilogramm. (2) Der Betriebspreis wird vom Ministerium für Chemische Industrie, die Produktionsabgabe vom JVTiniste-rium der Finanzen bekanntgegeben. (3) Für alle übrigen Betriebe ist der Industrieabgabepreis gemäß Abs. 1 Herstellerabgabepreis und gilt als Höchstpreis, desgleichen ist der Verbraucherpreis Höchstpreis. Die in dem Herstellerabgabepreis enthaltene Verbrauchsabgabe wird den übrigen Betrieben durch das Ministerium der Finanzen bekanntgegeben. § 3 Der Preis gemäß § 2 Abs. 1 gilt „frei Versandstation, verladen, einschließlich brancheüblicher Innenverpackung“ bei Selbstabholung „frei Fahrzeug, verladen, einschließlich brancheüblicher Innenverpak-kung“ bei Importen „ab Grenze Deutsche Demokratische Republik, verladen, einschließlich brancheüblicher Innenverpackung“. Außenverpackung gilt als Leihverpackung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. § 4 (1) Der Preis dieser Preisanordnung gilt für die I. Wahl. (2) Für Erzeugnisse der II. Wahl wird ein Abschlag von 10 °/o, für Erzeugnisse der III. Wahl ein Abschlag von 25 °/o vorgenommen. (3) Für Partieware wird ein Abschlag von 50 °/o vorgenommen. (4) Die Erzeugnisse müssen den als Anlage 1 bei-/ gefügten Mindestgütevorschriften entsprechen. Die Eingruppierung der Erzeugnisse in die I., II. und III. Wahl sowie Partieware hat nach den als Anlage 2 beigefüg-ten Sortierungsvorschriften zu erfolgen. § 5 (1) Der Großhandel berechnet auf den Industrieabgabepreis gemäß § 2 Abs. 1 folgende Handelsspannen: für Streckengeschäfte 3 %, für Lagergeschäfte 10 °/o. Der Großhandelsabgabepreis im Lagergeschäft gilt ab Großhandelslager, verladen, einschließlich brancheüblicher Innenverpackung, ausschließlich Außenverpackung. (2) Die Handelsspanne für den Einzelhandel beträgt 32 °/o, bezogen auf den Industrieabgabepreis gemäß § 2 Abs. 1. § 6 (1) Für Erzeugnisse, welche gemäß § 1 in den Geltungsbereich dieser Preisanordnung fallen und in der Preisanordnung nicht erfaßt sind, werden die Preise von dem für dl*' P■ eisbildung zuständigen Organ der staatlichen Verwaltung im Einvernehmen mit dem Minister für Chemische Industrie festgesetzt. Die Herstellerbetriebe sind verpflichtet, Preisanträge einzureichen. (2) Der Minister für Chemische Industrie ergänzt die Preislisten entsprechend den erteilten Preisbewilligungen. Die Ergänzungen werden im Einvernehmen mit der Regierungskommission für Preise jährlich im Gesetzblatt als Preisanordnung veröffentlicht. § 7 Die Durchführung dieser Preisanordnung regelt der Minister für Chemische Industrie. § 8 (1) Diese Preisanordnung tritt bezüglich § 6 Abs. 1 mit ihrer Verkündung, bezüglich aller anderen Bestimmungen am 1. Januar 1957 in Kraft. Sie gilt für alle Lieferungen, die ab 1. Januar 1957 erfolgen, sowie für Verträge soweit diese hinsichtlich Lieferung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt sind. (2) Ab 1. Januar 1957 treten alle dieser Preisanordnung entgegenstehenden Preisbewilligungen außer Kraft. Berlin, den 6. September 1956 Ministerium für Chemische Industrie I. V.: Dr. Köttig Stellvertreter des Ministers Anlage 1 zu § 4 vorstehender Preisanordnung Nr. 624 Gütevorschriften für Sohlenplatten aus Porocrepe Mindestvorschriften Raumgewicht: Zugfestigkeit kg/cm2: Stichausreißfestigkeit kg/cm: Kerbzähigkeit kg/cm: bleibende / normal: Verformung (%) \ gealtert: Weichheitszahl: Abrieb (mma) unter 0,6 Raumgewicht Schrumpfungen in beiden Richtungen Haftfestigkeit entsprechend der Kerbzähigkeit, also höchstens 0,75 mindestens 25 mindestens 10 mindestens 3,5 höchstens 10 höchstens 10 90 160 höchstens 275 höchstens 300 nicht über 1,5 °/o mindestens 3,5 Anlage 2 zu § 4 vorstehender Preisanordnung Nr. 624 Sortierungsvorschriften für Sohlenplatten aus Porocrepe I. Wahl 1. Die Gütevorschriften gemäß Anlage 1 müssen eingehalten werden. 2. Die Porung muß einwandfrei sein. 3. Folgende Stärkeunterschiede sind zulässig: von 4 9 mm ± 10 °/o von 10 12 mm ± 0,8 mm von 13 18 mm ± 1,0 mm 4. Die Lauffläche darf keine Farbschattierungen auf- weisen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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