Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 754

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 754 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 754); 754 Gesetzblatt Teil I Nr. 84 Ausgabetag: 26. September 1956 II. Überschreiten die Lohn- bzw. Gehaltssätze, welche einzelne Beschäftigte bisher erhalten haben, die sich aus der Aufhebung der Ortsklassen gemäß Ziffer I ergebenden neuen Lohn- und Gehaltssätze, so sind die bisher gewährten Arbeitsentgelte personengebunden weiterzuzahlen. III. Auf Grund der Durchführung dieser Vereinbarung ist eine Erhöhung der Warenpreise in der Produktion und im Handel nicht statthaft. Die Aufhebung der Ortsklassen C und D wird zu einer Verbesserung der Lebenslage vieler Werktätigen führen. Die Gewerkschaften und die Ministerien werden in kürzester Zeit den Arbeitern und Angestellten die Bedeutung und den Inhalt dieser Vereinbarung gründlich erläutern. Das wird helfen, die Durchführung der Vereinbarung zu kontrollieren, und dazu beitragen, daß durch neue Produktionserfolge die Voraussetzungen für weitere Verbesserungen der Lebenslage der Werktätigen geschaffen werden. Berlin, den 13. September 1956 Bundesvorstand des FDGB Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung H. Warnke I. V.: W. Heinicke Vorsitzender Stellvertreter des Ministers Anordnung eur Änderung der Anordnung über die Gültigkeit von Ausweisen im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 13. September 1956 § 1 Die im § 1 Abs. 1 Buchst, e der Anordnung vom 20. April 1956 über die Gültigkeit von Ausweisen im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 382) genannten Personalausweise gelten nicht mehr als Personalausweise im Sinne der Verordnung vom 29. Oktober 1953 über die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 1090). § 2 Diese Anordnung tritt am 1. November 1956 in Kraft. Berlin, den 13. September 1956 Ministerium des Innern M a r o n Minister Anordnung über die Versorgung der Betriebsberufsschulen und der Berufsschulen mit Schulbüchern. Vom 17. September 1956 Zur Versorgung der Betriebsberufsschulen und Berufsschulen mit Schulbüchern wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Kultur folgendes angeordnet: § 1 (1) Um die einheitliche Bildungs- und Erziehungsarbeit im fachtheoretischen Unterricht zu erleichtern, sind nur die vom Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung zugelassenen Lehr- und Fachbücher zu verwenden. Diese sind in den Bestellisten für Schulbücher der Betriebsberufsschulen und der Berufsschulen aufgeführt. (2) Alle Berufsschüler sind verpflichtet, sich die für ihren Beruf notwendigen Lehrbücher für den Unterricht in den fachkundlichen und allgemeinbildenden Fächern sowie für die Erledigung der Hausaufgaben zu beschaffen. (3) Die Leiter der Betriebsberufsschulen und der Berufsschulen sind verpflichtet, die Jugendlichen bei der Anmeldung darauf hinzuweisen, in die in den Schulen ausliegenden Listen der Schulbücher ihres Berufes einzusehen und sich die Bücher für die ersten Ausbildungsabschnitte rechtzeitig vor Schulbeginn zu beschaffen. § 2 (1) Schulbücher, die im Rahmen der Lernmittelfreiheit an die Schüler der Betriebsberufsschulen und der Berufsschulen unentgeltlich ausgegeben werden, werden vom Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel oder vom Versandbuchhandel der Deutschen Demokratischen Republik an die Schulen geliefert. (2) Alle Schulbücher, die nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit ausgegeben werden, werden über den Leipziger Kommissions- und Großbuchhändel in den Buchhandlungen verkauft. § 3 (1) Im Rahmen der Lernmittelfreiheit kann Berufsschülern die Pflichtliteratur für die Dauer bestimmter Zeitabschnitte oder für die gesamte Zeit der Berufsausbildung leihweise überlassen werden. Ein oder zwei Schulbücher können den Berufsschülern endgültig überlassen werden, wenn sie die übrige Pflichtliteratur für den Unterricht selbst gekauft und vorgelegt haben. In besonderen Fällen kann bedürftigen Berufsschülern eine hundertprozentige Lernmittelfreiheit gewährt werden. Hierfür dürfen bis zu 15 °/o des zui* Verfügung stehenden Betrages verwendet werden. Der Schulleiter entscheidet auf Vorschlag des Klassenlehrers, welchen Berufsschülern völlige oder teilweise Lernmittelfreiheit gewährt wird. (2) Der Schulleiter der Betriebsberufsschule oder Berufsschule gibt jährlich für den Bereich seiner Schule die Titel der Bücher bekannt, die auf Vorschlag des Klassenlehrers endgültig in das Eigentum der Schüler übergehen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik. Die Tätigkeit der Sicherheitsorgane der Deutschen Demokratischen Republik dient wie es im Gesetz über die Errichtung Staatssicherheit heißt der Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet.

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