Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 747

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 747 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 747); Gesetzblatt Teil I Nr. 83 Ausgabetag: 25. September 1956 747 (2) Der Staatssekretär für Hochschulwesen wird ermächtigt, das Promotionsverfahren in den medizinischen und veterinärmedizinischen Wissenschaften neu zu regeln. § 18 Durchführungsbestimmungen erläßt der Staatssekretär für Hochschulwesen* § 19 (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1956 in Kraft. (2) Das Gesetz vom 7. Juni 1939 über die Führung akademischer Grade (RGBl. I S. 985) und alle bisher geltenden Bestimmungen über die Verleihung akademischer Grade treten gleichzeitig außer Kraft. Berlin, den 6. September 1956 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik \ Staatssekretariat Der Ministerpräsident für Hochschulwesen Grotewohl Prof. Dr. Harig Staatssekretär * 1 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Verleihung akademischer Grade. Vom 8. September 1956 Auf Grund des § 18 der Verordnung vom 6. September 1956 über die Verleihung akademischer Grade (GBl. I S. 745) wird folgendes bestimmt: Zu § 2 der Verordnung: 1 § 1 Das in der Sowjetunion oder in den volksdemokratischen Ländern an einer Universität oder Hochschule abgelegte Abschlußexamen bzw. die Diplomprüfung gibt dem Betreffenden die gleichen Rechte, wie das deutsche Abschlußexamen bzw. das Diplom einer Fachrichtung. Zu § 3 der Verordnung: § 2 (1) Für das Promotionsverfahren an den Fakultäten der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen, den wissenschaftlichen Hochschulen ohne Fakultäten sowie an sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen gilt die Promotionsordnung (Anlage 1). (2) Bis zum 31. August 1957 können Promotionsverfahren an dert Fakultäten der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen, an wissenschaftlichen Hochschulen ohne Fakultäten und an sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen nach den bisher geltenden Bestimmungen durchgeführt werden. § 3 Der in der Sowjetunion oder in den volksdemokratischen Ländern erworbene akademische Grad Kandidat der Wissenschaften“ gibt dem Inhaber die gleichen Rechte wie der deutsche Doktorgrad. § 4 Der Doktorgrad wird an den Universitäten oder wissenschaftlichen Hochschulen in der Regel nach der Fakultät bezeichnet, die ihn verleiht. Die Fakultäten der Technischen Hochschulen verleihen für technische Wissenschaften einheitlich den Grad eines Doktoringenieurs (Dr.-Ing.). Zu § 8 der Verordnung: § 5 (1) Für das Habilitationsverfahren an den Fakultäten der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen, a ft den wissenschaftlichen Hochschulen ohne Fakultäten sowie an sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen gilt die Habilitationsordnung (Anlage 2)* (2) Bis zum 31. Dezember 1956 können Habilitationsverfahren an den Fakultäten der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen, an den wissenschaftlichen Hochschulen ohne Fakultäten und an sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen nach den bisher geltenden Bestimmungen durchgeführt werden. § 6 Personen, die sich nach dem 8. Mai 1945 an den Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik habilitiert haben, sind berechtigt, dem bisher geführten Doktorgrad den Zusatz „habilitatus“ (habil.) anzufügen. § 7 Der in der Sowjetunion oder in den volksdemokratischen Ländern erworbene akademische Grad „Doktor der Wissenschaften“ gibt dem In- haber die gleichen Rechte wie der deutsche Grad eines habilitierten Doktors. Zu § 9 Abs. 2 der Verordnung: § 8 Für die Anerkennung des in der Sowjetunion oder in den volksdemokratischen Ländern erworbenen akademischen Grades „Kandidat der Wis- senschaften“ gilt § 3. § 9 Schlußbestimmung Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. September 1956 in Kraft. Berlin, den 8. September 1956 Staatssekretariat für Hochschulwesen Prof. Dr. Harig Staatssekretär Anlage 1 zu vorstehender Erster Durchführungsbestimmung Promotionsordnung § 1 Der Grad eines Doktors wird nach ordnungsgemäßem Abschluß eines Promotionsverfahrens durch die Fakultät einer Universität oder wissenschaftlichen Hochschule, durch eine wissenschaftliche Hochschule ohne Fakultäten sowie durch sonstige wissenschaftliche Einrichtungen verliehen. § 2 Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Univer-sitäts-- oder Hochschulstudiums bzw. eines erfolgreich abgelegten Examens für Werktätige ohne abgeschlossenes Hochschulstudium. § 3 Auf den Nachweis gemäß § 2 kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (bei bereits vorliegenden wissenschaftlichen Leistungen) mit Zustimmung des für die wissenschaftliche Institution zuständigen Ministeriums bzw. Staatssekretariats verzichtet werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen ständig geprüft wird, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht. Der Grundsatz, daß die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

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