Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 745

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 745 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 745); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1 feil 1 1956 Berlin, den 25. September 1956 Nr. 83 Tag Inhalt Seite 6.9.56 Verordnung über die Verleihung akademischer Grade 745 8.9.56 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Verleihung akademischer Grade 747 Verordnung über die Verleihung akademischer Grade. Vom 6. September 1956 Die Fakultäten der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen, die wissenschaftlichen Hochschulen ohne Fakultäten sowie sonstige wissenschaftliche Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik verleihen bei Nachweis besonderer wissenschaftlicher Leistungen akademische Grade, wobei sie sich von dem Bestreben leiten lassen, das Ansehen der wissenschaftlichen Arbeit durch Förderung des wissenschaftlichen Fortschritts und ständige Erhöhung der wissenschaftlichen Qualifikation zu gewährleisten. ■ L Allgemeines § i Die Fakultäten der Universitäten und wissenschaftlichen . Hochschulen, die wissenschaftlichen Hochschulen ohne Fakultäten sowie sonstige wissenschaftliche Einrichtungen verleihen folgende akademische Grade: a) den Grad eines Doktors, b) den Grad eines habilitierten Doktors. § 2 Die Fakultäten der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen sowie die wissenschaftlichen Hochschulen ohne Fakultäten können das Diplom einer Fachrichtung als akademischen Grad nach ordnungsgemäß abgelegtem Abschlußexamen eines Uni-versitäts- oder Hochschulstudiums bzw. eines Examens für Werktätige ohne abgeschlossenes Hochschulstudium verleihen. Entsprechende Bestimmungen sind in den Prüfungsordnungen festzulegen. II. Verleihung akademischer Grade Der Grad eines Doktors § 3 Der Grad eines Doktors wird nach ordnungsgemäßem Abschluß eines Promotionsverfahrens durch die Fakultät einer Universität oder wissenschaftlichen Hochschule, durch eine wissenschaftliche Hochschule ohne Fakultäten sowie durch sonstige wissenschaftliche Einrichtungen verliehen. Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Univer-sitäts- oder Hochschulstudiums bzw. eines erfolgreich abgelegten Examens für Werktätige ohne abgeschlossenes Hochschulstudium. § 5 Auf den Nachweis gemäß § 4 kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (bei bereits vorliegenden wissenschaftlichen Leistungen) mit Zustimmung des für die wissenschaftliche Institution zuständigen Ministeriums bzw. Staatssekretariats verzichtet werden. § 6 Die Verleihung des Doktorgrades setzt die Erfüllung folgender Bedingungen voraus: a) Annahme der eingereichten Dissertation, b) Bestehen der mündlichen Prüfung, c) erfolgreiche öffentliche Verteidigung der Dissertation. § 7 Als Ausdruck der hohen Ehrung für besondere Verdienste um den wissenschaftlichen Fortschritt können die Fakultäten der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen nach Anhören des Senats, die wissenschaftlichen Hochschulen ohne Fakultäten sowie sonstige wissenschaftliche Einrichtungen hervorragenden deutschen oder ausländischen Persönlichkeiten den akademischen Grad eines Doktors ehrenhalber verleihen. Die Verleihung bedarf der Zustimmung des Staatssekretariats für Hochschulwesen im Einvernehmen mit dem für die wissenschaftliche Institution zuständigen Ministerium.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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