Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 745

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 745 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 745); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1 feil 1 1956 Berlin, den 25. September 1956 Nr. 83 Tag Inhalt Seite 6.9.56 Verordnung über die Verleihung akademischer Grade 745 8.9.56 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Verleihung akademischer Grade 747 Verordnung über die Verleihung akademischer Grade. Vom 6. September 1956 Die Fakultäten der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen, die wissenschaftlichen Hochschulen ohne Fakultäten sowie sonstige wissenschaftliche Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik verleihen bei Nachweis besonderer wissenschaftlicher Leistungen akademische Grade, wobei sie sich von dem Bestreben leiten lassen, das Ansehen der wissenschaftlichen Arbeit durch Förderung des wissenschaftlichen Fortschritts und ständige Erhöhung der wissenschaftlichen Qualifikation zu gewährleisten. ■ L Allgemeines § i Die Fakultäten der Universitäten und wissenschaftlichen . Hochschulen, die wissenschaftlichen Hochschulen ohne Fakultäten sowie sonstige wissenschaftliche Einrichtungen verleihen folgende akademische Grade: a) den Grad eines Doktors, b) den Grad eines habilitierten Doktors. § 2 Die Fakultäten der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen sowie die wissenschaftlichen Hochschulen ohne Fakultäten können das Diplom einer Fachrichtung als akademischen Grad nach ordnungsgemäß abgelegtem Abschlußexamen eines Uni-versitäts- oder Hochschulstudiums bzw. eines Examens für Werktätige ohne abgeschlossenes Hochschulstudium verleihen. Entsprechende Bestimmungen sind in den Prüfungsordnungen festzulegen. II. Verleihung akademischer Grade Der Grad eines Doktors § 3 Der Grad eines Doktors wird nach ordnungsgemäßem Abschluß eines Promotionsverfahrens durch die Fakultät einer Universität oder wissenschaftlichen Hochschule, durch eine wissenschaftliche Hochschule ohne Fakultäten sowie durch sonstige wissenschaftliche Einrichtungen verliehen. Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Univer-sitäts- oder Hochschulstudiums bzw. eines erfolgreich abgelegten Examens für Werktätige ohne abgeschlossenes Hochschulstudium. § 5 Auf den Nachweis gemäß § 4 kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (bei bereits vorliegenden wissenschaftlichen Leistungen) mit Zustimmung des für die wissenschaftliche Institution zuständigen Ministeriums bzw. Staatssekretariats verzichtet werden. § 6 Die Verleihung des Doktorgrades setzt die Erfüllung folgender Bedingungen voraus: a) Annahme der eingereichten Dissertation, b) Bestehen der mündlichen Prüfung, c) erfolgreiche öffentliche Verteidigung der Dissertation. § 7 Als Ausdruck der hohen Ehrung für besondere Verdienste um den wissenschaftlichen Fortschritt können die Fakultäten der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen nach Anhören des Senats, die wissenschaftlichen Hochschulen ohne Fakultäten sowie sonstige wissenschaftliche Einrichtungen hervorragenden deutschen oder ausländischen Persönlichkeiten den akademischen Grad eines Doktors ehrenhalber verleihen. Die Verleihung bedarf der Zustimmung des Staatssekretariats für Hochschulwesen im Einvernehmen mit dem für die wissenschaftliche Institution zuständigen Ministerium.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit vor und nach jeder Belegung gründlich zu kontrollieren. Das umfaßt vor allen Dingen die Überprüfung auf zurückgelassene Gegenstände, Kassiber, Sauberkeit.

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