Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 742

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 742 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 742); 742 Gesetzblatt Teil I Nr. 82 Ausgabetag: 22. September 1956 bei Kartoffeln: R , Frühe Mittelfrühe Späte eZir in °/o des Pflanzgutbedarfes Rostock 8 6 6 Schwerin - 10 7 6 Neubrandenburg 8 7 6 Potsdam 37 30 20 Frankfurt/Oder 58 35 35 Cottbus 60 38 32 Magdeburg 55 30 25 Halle 70 55 36 Erfurt 48 35 30 Gera 40 30 29 Suhl 40 30 28 Dresden 48 35 32 Leipzig 88 60 45 Karl-Marx-Stadt 40 30 24 Berlin 100 56 55 (2) Die Räte der Bezirke und Kreise, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, haben die Richtzahlen des planmäßigen Wechsels bei Kartoffeln für die Kreise bzw. Gemeinden differenziert festzulegen, jedoch mit der Maßgabe, daß die dem Bezirk bzw. Kreis bereitgestellten Pflanzgutmengen für den planmäßigen Wechsel nicht überschritten werden. (3) Das zur Ausgabe bestimmte Saat- und Pflanzgut ist von den Räten der Bezirke und Kreise, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, unter Berücksichtigung der von den Bezirks- und Kreiskommissionen für Sortenwesen und der Kommission für Saatgutgemeinschaften festgestellten Ergebnisse hinsichtlich der Anbauwürdigkeit, der Standortverteilung der Sorten und der Wünsche der VEG, LPG, Saatgutgemeinschaften, ständigen Arbeitsgemeinschaften und übrigen landwirtschaftlichen Betriebe auf die Kreise und Gemeinden aufzuteilen. (4) Der Rat des Kreises, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, ist dafür verantwortlich, daß die Erzeugung von Absaaten so durchgeführt wird, daß die Betriebe der Einzelbauern ab 1957 in jedem zweiten Jahr entsprechend ihrer Konsumfläche mit Absaaten von Getreide voll beliefert werden. (5) Die VEG und LPG haben die Erzeugung von Absaaten entsprechend ihrem Bedarf im Benehmen mit den Räten der Bezirke bzw. Kreise, Abteilung Land-und Forstwirtschaft, und den LPG-Beiräten zu regeln. § 2 (1) Zwischen den DSG-Handelsbetrieben einerseits und den VEG, LPG sowie den VdgB (BHG) e. G. andererseits sind Verträge über die Lieferung von Saat- und Pflanzgut für den planmäßigen Wechsel bei a) Winterraps und Winterrübsen, b) Wintergetreide, c) Sommergetreide, Speisehülsen- früchte, Sommerölfrüchte und Faserpflanzen bis 31. Dezember, d) Kartoffeln bis 30. September, e) Gemüse bis 31. Dezember abzuschließen. (2) Die Räte der Kreise (Land-und Stadtkreise), Abteilung Land- und Forstwirtschaft, haben in Zusammenarbeit mit den Kreisvorständen der VdgB (BHG) e. G. die termingemäße Bestellung und rechtzeitige Auslieferung des Saatgutes zu sichern. § 3 (1) Die Verteilung des Saatgutes von Zuckerrüben für den Anbau von Fabrikrüben an die ablieferungspflichtigen Betriebe erfolgt ab Anbau 1957 durch die Zuckerfabriken, die die Verteilung den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften übertragen können, soweit das nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich ist. (2) Die Bedarfsermittlung für den Zuckerrübensamen wird nach Menge und Sorte durch die Zuckerfabriken durchgeführt. Das Ministerium für Lebensmittelindustrie stimmt die Verteilungspläne nach Sorte und Menge mit dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ab. (3) Die Zuckerfabriken beziehen das Saatgut auf Grund' von Lieferverträgen, die bis zum 15. Dezember 1956 mit dem DSG-Handelsbetrieb in Kleinwanzleben abzuschließen sind. Zur Sicherung der Versorgung mit Zuckerrübensaatgut haben die Zuckerfabriken eine Saatgutreserve in Höhe von 3 °/o des Gesamtbedarfes zu halten* § 4 (1) Die Ausgabe des Saatgutes von Getreide, Speisehülsenfrüchten, Ölfrüchten und Faserpflanzen für die Vermehrung an die Bezugsberechtigten erfolgt ohne Gegenlieferung von Konsumware unter Berechnung des Saatgqt-Verbraucherfestpreises* (2) Die Ausgabe von Saatgut für den planmäßigen Wechsel bei den Fruchtarten Speisehülsenfrüchte, Ölfrüchte und Faserpflanzen an die Bezugsberechtigten erfolgt ohne Gegenlieferung von Konsumware unter Berechnung des Saatgut-Verbraucherfestpreises. Die Ausgabe von Saatgetreide für den planmäßigen Wechsel hat bei sofortiger Gegenlieferung gleichartiger Konsumware im Verhältnis 1 :0,5 und nur in Ausnahmefällen bei sofortiger Gegenlieferung von anderen Getreidearten, von Speisehülsenfrüchten oder Ölfrüchten entsprechend den vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse festgelegten Sätzen unter Berechnung des Saatgut-Verbraucherfestpreises zu erfolgen* (3) Das über den planmäßigen Wechsel hinaus freigegebene Saatgut darf an die Anbauer grundsätzlich nur gegen sofortige Gegenlieferung gleichartiger Konsumware im Verhältnis 1 :1 oder gegen die vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse festgesetzten Austauscherzeugnisse in Getreide, Speisehülsenfrüchten und Ölsaaten ausgegeben werden. (4) Die Ausgabe von Saatgetreide, für das eine Gegenlieferung vorzunehmen ist, hat zu erfolgen, wenn der Bezugsberechtigte eine vom VEAB ausgestellte Austauschquittung vorlegt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß - eine Verbindung an zwei verschiedene Straßenzüge erfolgt, die Führung dos Besucherverkehrs im Sichtfeld der Wache erfolgt; die Anlieferungszonen für Fremd-lieferung außerhalb des unmittelbaren Sicherheitsbereiches liegen.

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