Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 734

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 734 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 734); 734 Gesetzblatt Teil I Nr. 81 Ausgabetag: 19. September 1956 Anlage zu vorstehender Anordnung Allgemeine Genehmigung Nr. 1 (Unterhaltungskosten für Devisenwerte im Ausland) 1. Verfügungen über im Ausland befindliche Devisenwerte (z. B. Gebäude, Grundstücke, Betriebseinrichtungen usw.), soweit sie zur Bezahlung von Leistungen, die im Zusammenhang mit im Ausland befindlichem Vermögen von Deviseninländern zu erfüllen sind (Unterhaltungskosten), notwendig werden, werden allgemein genehmigt. 2. Unter den Begriff „Unterhaltungskosten“ fallen alle Aufwendungen, die zur Erhaltung und ordnungsmäßigen Bewirtschaftung notwendig sind. Dazu gehören: die Bezahlung laufender Kosten (Steuern, Gebühren, Gehälter, Löhne, Mieten, Wasserverbrauch, Beleuchtung usw.) und die Kosten für die Instandsetzung und unbedingt erforderliche Ausbesserungsarbeiten. 3. Verfügungen über Devisenwerte, die zu Wertsteigerungen am vorgenannten Vermögen führen, fallen nicht unter diese allgemeine Genehmigung. Derartige Verfügungen bedürfen der Einzelgenehmigung. 4. Über die unter diese Genehmigung fallenden Verfügungen ist der Deutschen Notenbank in Abweichung von § 8 der Sechsten Durchführungsbestimmung vom 22. März 1956 zum Devisengesetz (GBl. I S. 330) halbjährlich Mitteilung zu machen; erstmalig per 31. Dezember 1956 bis zum 1. März 1957 und per 30. Juni 1957 bis zum 1. September 1957 usw. Dabei sind auch Wertminderungen anzugeben. Allgemeine Genehmigung Nr. 2 (Behandlung von ausländischen kursfähigen Geldzeichen bei Münzsammlungen) Der Besitz von ausländischen kursfähigen Münzen und Geldzeichen durch Münzsammler wird unter folgenden Bedingungen allgemein genehmigt: 1. Die vorgenannten Geldzeichen sind der Deutschen Notenbank Berlin, Hauptabteilung Ausland, Abteilung Devisen und Sorten, Berlin W 8, Behrenstraße 21/22, nach folgendem Schema zu melden: Name und Anschrift des Besitzers B e t r. : Meldung von Münzsammlungen ausländische kursfähige Münzen und Papiergeldzeichen (Beispiel) Lfd. Nr. Anzahl genaue Bezeichnung L 1 Schweizer Franken, geprägt 2. 1 Schweizer Franken, Note 3. 2 Öre, schwedisch, geprägt usw. 2. Die Deutsche Notenbank bestätigt die Anmeldung. Diese Anmeldebestätigung berechtigt zum weiteren Besitz und gilt als Besitzbescheinigung im Sinne des § 4 der Fünften Durchführungsbestimmung vom 22. März 1956 zum Devisengesetz (GBl. I S. 329). 3. Die Deutsche Notenbank kann die Berechtigung zum Besitz kursfähiger ausländischer Münzen und Geldzeichen vom Verkauf einzelner Stücke, insbesondere wenn gleiche Stücke mehrfach in einer Sammlung vorhanden sind, abhängig machen. Der Verkauf richtet sich dann nach den Angebotsbestimmungen der Fünften Durchführungsbestimmung zum Devisengesetz. - 4. Die Anmeldungen von Münzsammlungen unterliegen den gleichen Fristen wie die Anbietung sonstiger Devisenwerte nach § 3 der Fünften Durchführungsbestimmung zum Devisengesetz. Allgemeine Genehmigung Nr. 3 (Behandlung von Zahlungen aus Arbeitsrechtsverhältnissen an Devisenausländer in Deutscher Mark der Deutschen Notenbank innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik) 1. Die direkte Zahlung von Deutscher Mark der Deutschen Notenbank an Devisenausländer aus Arbeitsrechtsverhältnissen, soweit sich der Devisenausländer in Erfüllung des Arbeitsrechtsverhältnisses im Inlande aufhalten muß, wird allgemein genehmigt. Zum Begriff Arbeitsrechtsverhältnis im Sinne des Devisengesetzes ist auszugehen von der Definition im § 7 Abs. 2 Buchst, a der Dritten Durchführungsbestimmung vom 22. März 1956 zum Devisengesetz (GBl. I S. 326). Danach fallen z. B. unter diesen Begriff auch alle Zahlungen auf Grund einer freiberuflichen Vereinbarung, die der Besteuerung mit 14 °/o unterliegen. 2. Nach dieser Genehmigung darf nur für die Dauer .des Aufenthaltes des Devisenausländers im Inlande verfahren werden. 3. Nicht verausgabte Beträge sind vor Ausreise spätestens bei der Grenzwechselstelle auf ein Devisenausländerkonto A entsprechend § 7 Abs. 2 der Dritten Durchführungsbestimmung zum Devisengesetz einzuzahlen. 4. Nach dieser Genehmigung kann auch die direkte Zahlung eines Taschen- oder Tagegeldes an Devisenausländer in Deutscher Mark der Deutschen Notenbank für die Dauer des Aufenthaltes im Inlande erfolgen. 5. Auf das Verbot der Ausfuhr von Deutscher Mark der Deutschen Notenbank wird ausdrücklich verwiesen (§ 9 des Devisengesetzes). Allgemeine Genehmigung Nr. 4 (Erbauseinandersetzungen) 1; Erbauseinandersetzungen über im Inland befindliches Auslandsvermögen Erbauseinandersetzungen zwischen Deviseninländern und Devisenausländern über in der Deutschen Demokratischen Republik befindliches Vermögen (Nachlässe) werden, soweit der Anteil des oder der Devisenausländer bei der Auseinandersetzung wertmäßig nicht vergrößert wird, allgemein genehmigt; dabei ist es im Rahmen dieser Genehmigung und auch bei der wertmäßigen Bemessung gleichgültig, ob Eigentumsanteile in Pfandrechte;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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