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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 733

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 733 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 733); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1956 Berlin, den 19. September 1956 Nr. 81 Tag Inhalt Seite 30.8. 56 Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik 733 5.9.56 Anordnung über die Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 1 bis 5 zum Gesetz über Devisenverkehr mid Devisenkontrolle 733 5.9.56 Anordnung über die Bekanntmachung einer Genehmigung nach dem Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs 735 Gesetz ' zur Änderung des Paßgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 30. August 1956 Zur Änderung des Paßgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. September 1954 (GDI. S. 786) wird folgendes Gesetz beschlossen: § l § 1 Abs. 2 des Paßgesetzes erhält folgende Fassung: „(2) Für jeden Grenzübertritt ist ein im Paß eingetrag enes Visum erforderlich, soweit nicht in Durchführungsbestimmungen Befreiung davon erteilt wird.“ § 2 § 2 Abs. 2 des Paßgesetzes erhält folgende Fassung: „(2) Für jedes Betreten oder Verlassen des Gebietes der Deutschen Demokratischen Republik ist ein im Paß eingetragenes Visum erforderlich, soweit nicht in Durch führungsbestimmungen oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen Befreiung davon erteilt wird,“ § 3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende, vom Amtierenden Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem einunddreißigsten August neunzehnhundertsechsundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den sechsten September neunzehnhundertsechsundfünfzig # Der -Präsident der Deutschen Demokratischen Republik W. Pieck Anordnung über die Bekanntmachung . der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 1 bis 5 zum Gesetz über Devisenverkehr und Devisenkontrolle. Vom 5. September 1956 § 1 Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 1 bis 5 (Anlage) werden auf Grund der §§ 14 und 15 des Gesetzes vom 8. Februar 1956 über Devisenverkehr und Devisenkontrolle (Devisengesetz) (GBl. I S. 321) sowie auf Grund des § 6 Abs. 3 der hierzu erlassenen Ersten Durchführungsbestimmung vom 22. März 1956 (GBl. I S. 324) im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Deutschen Notenbank hiermit bekanntgemacht. § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. September 1956 Ministerium der Finanzen L V.t M. Schmidt Erster Stellvertreter des Ministers;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

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