Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 732

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 732 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 732); 732 Gesetzblatt Teil I Nr. 80 Ausgabetag: 17. September 1956 (3) Auf den Transport der anderen im § 1 Abs. 2 genannten pyrotechnischen Erzeugnisse finden die Bestimmungen der Sprengmittel transport Verordnung keine Anwendung. Diese Erzeugnisse sind in geschlossenen Fahrzeugen zu transportieren, (4) Auf der Deutschen Reichsbahn dürfen die pyrotechnischen Erzeugnisse befördert werden, die nach § 7 Abs. 1 überprüft, genehmigt und in die amtliche Vertriebsliste nach § 7 Abs. 3 aufgenommen wurden sowie in der Anlage C zur Eisen bahn-Verkehrsordnung (EVO) aufgeführt sind. § 12 Aufbewahrung und Lagerung (1) Pyrotechnische Erzeugnisse dürfen in Verkaufsräumen nur in verschlossenen Regalen oder unter Glas in Mengen bis zu 7,5 kg in der vom Herstellerbetrieb gelieferten Verpackung aufbewahrt werden. (2) In sonstigen Lagerräumen der Handelsgeschäfte dürfen pyrotechnische Erzeugnisse in Mengen bis zu 45 kg in der vom Herstellerbetrieb gelieferten Verpackung gelagert werden. Die Lagerräume müssen gegen Brandgefahr und Einbruch besonders gesichert sein und dürfen nicht neben oder unter Räumen liegen, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen. (3) Die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen, mit Ausnahme von Scherzartikeln, zu Dekorationszwecken in Handelsgeschäften (Auslage in Schaufenstern u, ä.) ist verboten. (4) Uber die Lagerbestände von pyrotechnischen Erzeugnissen ist ein Bestandsnachweisbuch oder eine Kartei entsprechend § 6 zu führen. In Einzelhandelsr-geschäften genügt es, für jede Art der pyrotechnischen Erzeugnisse nur eine besondere Seite im Bestandsnachweisbuch einzurichten. IV. Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen § 13 Abbrennen von Feuerwerken (1) Feuerwerke unter Verwendung der im § 1 Abs. 2 bezeichneten Feuerwerkskörper der Gruppe 1 dürfen nur von dazu beauftragten Pyrotechnikern der Herstellungsbetriebe oder des staatlich beauftragten Sprengmittelverteilers, die im Besitz eines zum Abbrennen von Feuerwerken berechtigenden Sprengmittelerlaubnisscheines sind, abgebrannt werden. (2) Feuerwerke unter Verwendung der im § 1 Abs. 2 bezeichneten Feuerwerkskörper der Gruppe 2 dürfen auch von Personen abgebrannt werden, die eine von der zuständigen Arbeitsschutzinspektion ausgestellte Bescheinigung über die Befähigung zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern (Gartenfeuerwerke) besitzen. § 14 Verwendung von Kleinstfeuerwerkskörpern (1) Die im § 1 Abs. 2 bezeichneten Kleinstfeuerwerks-körper und ähnliche pyrotechnische Erzeugnisse der Gruppe 3 dürfen ohne besondere Erlaubnis von Personen über 16 Jahren sowie von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn diese hierbei unter der Aufsicht von Erziehungsberechtigten stehen, Ln umfriedeten Grundstücken verwendet werden. (2) Der Gebrauch von Kleinstfeuerwerkskörpern und ähnlichen pyrotechnischen Erzeugnissen, einschließlich der pyrotechnischen Scherzartikel, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 16.00 Uhr bis 1. Januar 08.00 Uhr gestattet. (3) In Ausnahmefällen kann bei örtlichen Veranstaltungen, wie Heimatfesten, Fasching usw., die Verwendung von Kleinstfeuerwerkskörpern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom Leiter des zuständigen Volkspolizeikreisamtes erlaubt werden. § 15 Verbot des Gebrauchs von Feuerwerkskörpern Der Gebrauch sämtlicher pyrotechnischer Erzeugnisse in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln ist verboten. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen § 16 Übergangsbestimmungen Die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellten Genehmigungen zur Herstellung oder zum Vertrieb von pyrotechnischen Erzeugnissen verlieren mit Ablauf des 31. März 1957 ihre Gültigkeit. Die nach § 4 Absätzen 1 oder 2 erforderlichen Erlaubnisse sind von den betreffenden Betrieben entsprechend den Anweisungen der zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei neu zu beantragen. § 17 Ausnahmen Der Minister des Innern kann in besonderen Fällen Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung zulassen. Sofern diese Ausnahmen den Aufgabenbereich anderer zentraler Organe der staatlichen Verwaltung berühren, sind die Ausnahmeregelungen im Einvernehmen mit diesen Organen der staatlichen Verwaltung zu treffen. § 18 Strafen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden nach § 11 Abs. 1 des Sprengmittelgesetzes bestraft. § 19 Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen erlassen der Minister des Innern sowie der Minister für Arbeit und Berufsausbildung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern. § 20 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1956 in Kraft Berlin, den 30. August 1956 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium des Innern Grotewohl Maron Minister Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Verla0: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin O 17, Michaelkirchstraße 17. Anruf 67 64 11 Verkauf. Berlin C 2, Roßstraße 6 Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis* Vierteljährlich Teil I 3. DM, Teil II 2,10 DM Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar (nur vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen) Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Berlin Ag 134/56/DDÄ;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aufgeklärt; gegenseitig teilweise mit sehr hohem Arbeitsaufwand erar-beitete Materialien als Grundlage für weitere offensive, operative und rechtliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

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