Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 714

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 714 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 714); 714 Gesetzblatt Teil I Nr. 80 Ausgabetag: 17. September 1956 Das gleiche gilt für Sprengzubehör. Die Liste ist von dem staatlich beauftragten Sprengmittelverteiler laufend zu führen. (2) Über die Aufnahme von Sprengmitteln und Sprengzubehör in die amtliche Sprengmittelliste entscheiden das Ministerium für Kohle und Energie Technische Bergbauinspektion der Republik und das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern. Die Zulassung ist widerruflich zu erteilen. Die amtliche Sprengmittelliste und Änderungen der Liste sind zu veröffentlichen. (3) In besonderen Fällen kann das Ministerium für Kohle und Energie Technische Bergbauinspektion der Republik im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung auch andere Sprengmittel und anderes Sprengzubehör zur Verwendung in Bergbaubetrieben zulassen. (4) Anträge auf Eintragung von Sprengmitteln und Sprengzubehör für die Verwendung im Bergbau in die amtliche Sprengmittelliste sind bei dem Ministerium für Kohle und Energie Technische Bergbauinspek-tion der Republik und von anderen Sprengmitteln und anderem Sprengzubehör bei dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung vom Hersteller schriftlich einzureichen. Die Anträge müssen enthalten: a) Bezeichnung des Sprengmittels oder Sprengzube-hörs, b) Bezeichnung und Anschrift des Herstellerbetriebes und c) Angaben über die Beschaffenheit und die Wirkungsweise des Sprengmittels oder die Konstruktion des Sprengzubehörs. Den Anträgen auf Eintragung von Sprengmitteln in die Liste muß ein Gutachten der Versuchsstrecke Freiberg beigefügt sein. Das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung und das Ministerium für Kohle und Energie Technische Bergbauinspektion der Republik können über Sprengzubehör ebenfalls ein Gutachten der Versuchsstrecke Freiberg fordern. (5) Bei der Zulassung von Sprengmitteln und Sprengzubehör für die Verwendung im Bergbau haben das Ministerium für Kohle und Energie Technische Bergbauinspektion der Republik und das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung gemeinsam darüber zu entscheiden, in welchen Bergbauzweigen, bei Wettersprengstoffen auch in welchen Höchstlademengen, sowie unter welchen Zulassungsbedingungen die Sprengmittel und das Sprengzubehör verwendet werden dürfen. (6) Vor der Eintragung in die Liste kann bei Notwendigkeit eine praktische Erprobung der Sprengmittel oder des Sprengzubehörs in einem von dem Ministerium für Kohle und Energie Technische Bergbauinspektion der Republik benannten Bergbaubetrieb entsprechend den von ihm festgelegten Bedingungen gefordert werden. (7) In die Liste eingetragene Sprengmittel sind entsprechend den Weisungen des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung und des Ministeriums für Kohle und Energie Technische Bergbauinspektion der Republik in bestimmten Zeitabständen in der Ver-uchsstrecke Freiberg nachzuprüfen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen § 16 Übergangsbestimmungen (1) Die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung von den Dienststellen der Deutschen Volkspolizei ausgestellten Sprengstofferlaubnisscheine behalten ihre Gültigkeit bis zu dem in den Erlaubnisscheinen festgesetzten Zeitpunkt. (2) Die von anderen Organen der staatlichen Verwaltung erteilten Erlaubnisse zum Besitz von Sprengmitteln. verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. März 1957. Die nach § 11 erforderlichen Sprengmittelerlaubnisscheine sind von den Betrieben, in denen die zum Besitz von Sprengmitteln berechtigten Personen beschäftigt sind, entsprechend den Anweisungen der zuständigen Volkspolizeikreisämter neu zu beantragen. (3) Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung hat die für den Verkehr mit Sprengmitteln geltenden Arbeitsschutzanordnungen und außerdem gemeinsam mit dem Ministerium für Kohle und Energie Technische Bergbauinspektion der Republik die für den Verkehr mit Sprengmitteln in den Bergbauzweigen geltenden Bestimmungen mit dieser Verordnung abzustimmen und entgegenstehende Bestimmungen abzuändern. Das Recht des Ministers für Arbeit und Berufsausbildung bzw. des Ministeriums für Kohle und Energie, weitergenende Anordnungen, besonders auf dem Gebiet der technischen Sicherheit und des Arbeitsschutzes, zu erlassen, bleibt unberührt. § 17 Ausnahmen Der Minister des Innern kann in besonderen Fällen Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung zulassen. Sofern diese Ausnahmen den Aufgabenbereich anderer zentraler Organe der staatlichen Verwaltung berühren, sind die Ausnahmeregelungen im Einvernehmen mit diesen Organen der staatlichen Verwaltung zu treffen. § 18 Strafen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden nach § 11 Abs. 1 des Sprengmittelgesetzes bestraft. § 19 Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen erlassen der Minister des Innern sowie der Minister für Arbeit und Berufsausbildung, der Minister für Kohle und Energie und der Minister für Berg- und Hüttenwesen im Einvernehmen mit dem Minister des Innern. § 20 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1956 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die (preußische) Polizei Verordnung vom 15. Juli 1924 über die polizeiliche Genehmigung zur Herstellung, zum Vertrieb und zum Besitz von Sprengstoffen sowie zu deren Einführung aus dem Ausland (Sprengstofferlaubnisscheine) (HMB1. S. 198) mit Änderung vom 11. Januar 1936 (GS. S. 11);;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und gehört nicht zu den Funktionsmerkmalen der . Teilnahmen der an bestimmten Aussprachen und Werbungen können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Bestätigung des Leiters der Diensteinheit über die durchgeführte überprüfung. Während des Aufenthaltes im Dienstcbjskt sind diese Personen ständig durch den benannten Angehörigen der Diensteinheit zu begleiten. Dieser hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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