Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 7

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 7 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 7); Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 4. Januar 1956 7 f) Fünfte Ausführungsverordnung vom 6. Juli 1948 zum Kontrollratsgesetz Nr. 18 (WG) (Regierungsblatt S. 79); 7. a) Anordnung vom 15. August 1949 über die Zuzugsgenehmigungen (Zentralverordnungsblatt S. 636), b) Bekanntmachungen vom 29. September und 24. Oktober 1949 der Landesregierung Mecklenburg zur Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission vom 15. August 1949 über die Zuzugsgenehmigungen (Regierungsblatt S. 156 und 173), c) Bekanntmachung vom 8. Mai 1950 der Landesregierung Sachsen über die Zuzugsgenehmigungen sowie der erste Nachtrag dazu vom 28. Oktober 1950 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 431 und 758), d) Erste Durchführungsverordnung vom 1. Oktober 1949 der Landesregierung Sachsen-Anhalt zur Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission über Zuzugsgenehmigungen (Gesetzblatt S. 361). § 23 Die Bestimmungen dieser Verordnung finden sinngemäß Anwendung auf die Lenkung und Verteilung des Gewerberaumes. § 24 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister für Arbeit und Berufsausbildung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern. § 25 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Dezember 1955 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Arbeit S t o p h unc! Berufsausbildung Stellvertreter des Vorsitzenden c b e r des Ministerrates Minister Verordnung über die Regelung der vertraglichen Verpflichtungen der privaten Industriebetriebe als Lieferer. Vom 22. Dezember 1955 Die Vertragsbeziehungen zwischen der sozialistischen und der privaten Wirtschaft tragen dazu bei, entsprechend der volkswirtschaftlichen Notwendigkeit die einzelnen Zweige der privaten Wirtschaft in die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne einzubeziehen und die private Industrie zu entsprechender wirtschaftlicher Tätigkeit anzuregen. Die konsequente Anwendung des Vertragssystems und die zweckentsprechende Materialzuweisung an die Betriebe sind die Voraussetzungen dafür. Daher wird folgendes verordnet: § 1 Allgemeine Grundsätze (1) Die privaten Industriebetriebe sind verpflichtet, über den Absatz ihrer Erzeugnisse und über ihre Leistungen unter Einhaltung der bestehenden Anordnungen über die Verteilung, den Bezug und die Lieferung von Materialien und Erzeugnissen Verträge mit Betrieben der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft sowie mit Betrieben der privaten Wirtschaft zu schließen. (2) Die privaten Industriebetriebe dürfen Verträge nur über die Produktion schließen, die sie im eigenen Betrieb durchführen können. (§ 4 Abs. 3.) § 2 Inhalt und Form der Verträge (1) In die Verträge sind die vereinbarten Bedingungen, insbesondere über Mengen, Sortimente, Versandart, Liefertermine, Preise sowie Vereinbarungen über die Qualität und sonstigen zugesicherten Eigenschaften der Erzeugnisse aufzunehmen. (2) Die Verträge bedürfen der Schriftform. (3) Die Verträge sind für einen dem Produktionsablauf entsprechenden Zeitraum zu schließen. Verträge, die sich auf eine größere Zeitspanne erstrecken, sind nach Quartalen zu unterteilen. (4) Den Verträgen zwischen privaten Industriebetrieben als Lieferer und Betrieben der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft als Besteller sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des allgemeinen Vertragssystems zugrunde zu legen. (5) Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung der Verträge werden durch die Zahlung von Vertragsstrafen nicht ausgeschlossen. Die gezahlten Vertragsstrafen sind auf den Schadenersatz anzurechnen. (6) Für die Berechnung der Vertragsstrafen, den Einspruch hiergegen, die Art und Weise und die Fristen der Geltendmachung, das Aufrechnungsverbot gelten die Vorschriften der Vertragsverordnung und die Durchführungsbestimmungen hierzu. § 3 Bestätigung der Verträge (1) Die Betriebe der privaten Industrie haben die Verträge unverzüglich, spätestens 45 Tage vor Quartalsbeginn, unter gleichzeitiger Einreichung der Materialbedarfsanforderung den Bezirksdirektionen der Industrie-und-Handels-Kammer zur Bestätigung vorzulegen. Dies gilt auch für Verträge, zu deren Durchführung keine Materialkontingente bei den Bezirksdirektionen der Industrie-und-Handels-Kammer an-gefordert werden. (2) Die Form der Bedarfsanforderung legt das Staatssekretariat für örtliche Wirtschaft in Übereinstimmung mit der Staatlichen Plankommission fest. (3) Die Verträge sind je Planposition auf einem Deckblatt zusammenzufassen und unter Beifügung eines Durchschlages der Verträge einzureichen. (4) Verträge dürfen, soweit diese über den für die private Industrie vorgesehenen Anteil am Volkswirtschaftsplan hinausgehen, von den Bezirksdirektionen der Industrie-und-Handels-Kammer nur dann bestätigt werden, wenn die Plankommission des Rates des Bezirkes die Genehmigung hierzu erteilt hat. Voraussetzungen hierfür sind, daß Materialien aus dem Staatsfonds nicht benötigt werden, Absatzverträge vorliegen und ein besonderes volkswirtschaftliches Interesse an der Produktion besteht. (5) Die privaten Industriebetriebe dürfen mit der Produktion erst beginnen, wenn die Bezirksdirektionen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung zur Durcliführung der Untersuchungshaft - und der Gemeinsamen Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister gerichtete, wissenschaftlich begründete Orientierung für eine den hohen Anforderungen der er Oahre gerecht werdende Untersuchungsarbeit gegeben.

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