Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 684

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 684 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 684); 684 Gesetzblatt Teil I Nr. 77 Ausgabetag: 6. September 1956 (3) Gegen den Feststellungsbescheid hat der Antragsteller innerhalb von vier Wochen nach Zustellung das Recht der Beschwerde. Diese ist beim Rat des Bezirkes, Abteilung Finanzen, einzulegen. Hilft dieser der Beschwerde nicht ab, so ist sie vom Rat des Bezirkes unverzüglich an das Ministerium der Finanzen weiterzuleiten. Dieses entscheidet endgültig. § 4 (1) Die Höhe, in der ein Entschädigungsanspruch zu befriedigen ist, richtet sich nach dem buchmäßigen Wert der Beteiligung im Zeitpunkt des Übergangs des Unternehmens in das Eigentum des Volkes. (2) Für die Berechnung des buchmäßigen Wertes der Beteiligung gelten die Bewertungsvorschriften für die private Wirtschaft mit der Maßgabe, daß wertlose Aktiva nicht berücksichtigt werden. Bilanzen aus der Zeit vor dem Übergang des Unternehmens in das Eigentum des Volkes sowie andere geeignete Unterlagen sind bei Berechnung des buchmäßigen Wertes der Beteiligung heranzuziehen. (3) Verbindlichkeiten des in das Eigentum des Volkes übergegangenen Unternehmens aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945 sind bei der Berechnung des buchmäßigen Wertes der Beteiligung zu berücksichtigen. (4) Die Organe der staatlichen Verwaltung und die Betriebe der volkseigenen Wirtschaft sind verpflichtet, den Räten der Bezirke und Kreise Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen, soweit diese zur Durchführung der Feststellungen erforderlich sind. § 5 Ehemalige Gesellschafter gemäß § 1 haften nicht für Verbindlichkeiten, die zu Lasten des enteigneten Unternehmens begründet wurden, unabhängig in welcher Rechtsform dieses Unternehmen betrieben wurde. 6 (1) Bei der Feststellung der Entschädigungsansprüche sind nach dem Übergang des Unternehmens in das Eigentum des Volkes bereits geleistete Zahlungen in Anrechnung auf den Anspruch abzusetzen. (2) Die festgestellten Entschädigungsansprüche sind unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen mit 3 °/o jährlich zu verzinsen. (3) Die Verzinsung beginnt mit dem Zeitpunkt des Übergangs des Unternehmens in das Eigentum des Volkes und endet mit der Befriedigung der Ansprüche gemäß § 7. (4) Die errechneten Zinsen sind den festgestellten Beträgen der Entschädigungsansprüche hinzuzuschlagen. Zinseszinsen werden nicht berechnet. (5) Die Berechnung gemäß den Absätzen 1 bis 4 sowie eine Rechtsmittelbelehrung sind in den Feststellungsbescheid gemäß § 3 Abs. 2 aufzunehmen. § 7 (1) Die festgestellten Entschädigungsansprüche werden gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung vom 2. August 1951 über die Schuldbuchordnung für die Deutsche Demokratische Republik (GBl. S. 723) als selbständiges Forderungsrech t in das Einzelschuld buch der Deutschen Demokratischen Republik eingetragen, nachdem gegebenenfalls eine Aufrechnung gemäß § 8 erfolgt ist. (2) Die begründeten Schuldbuchforderungen werden mit 4 °/o verzinst. Die Zinsbeträge sind frei verfügbar. Zinseszinsen werden nicht berechnet. (3) Die Rückzahlung der gemäß Abs. 1 begründeten Schuld buch f orderungen erfolgt am 1. April eines jeden Jahres mit 3000, DM, erstmalig am 1. April 1957. § 8 (1) Die Begründung der Schuld buch f orderungen erfolgt erst nach Abgabe einer Erklärung des Entschädigungsberechtigten darüber, ob bzw. welche fälligen Forderungen der in Abs. 2 genannten Art gegen ihn bestehen. Diese Erklärung ist gegenüber dem zuständigen Rat des Bezirkes abzugeben. (2) Als Forderungen im Sinne des Abs. 1 gelten folgende: 1. Abgabenforderungen, 2. Forderungen auf Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen, 3. Forderungen der haushaltsplangebundenen Einrichtungen, 4. Forderungen der volkseigenen Kreditinstitute sowie der übrigen Rechtsträger aus dem Bereich der volkseigenen Wirtschaft. (3) Fällige Forderungen der in Abs. 2 genannten Art sind durch den Rat des Bezirkes gegen den nach dieser Verordnung bestehenden Entschädigungsanspruch aufzurechnen. Die Aufrechnung erfolgt zu Lasten der nach § 7 Abs. 1 zu begründenden Schuldbuchforderung. Die auf gerechneten Forderungen sind an die Gläubiger abzuführen. (4) Die Aufrechnung ist nicht zulässig, soweit der Entschädigungsanspruch gepfändet oder anderweitig über ihn rechtswirksam verfügt worden ist, bevor die volkseigene Forderung, mit der auf gerechnet werden soll, fällig war. Abschnitt II Die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 § 9 Langfristige Verbindlichkeiten nach den §§10 bis 13 sind Verbindlichkeiten, die nach der Richtlinie Nr. 1 der Deutschen Wirtschaftskommission vom 28. April 1948 (ZVOB1. S. 141) und der Richtlinie Nr. 3 der'Deutschen Wirtschaftskommission vom 21. September 1948 (ZVOB1. S. 449) vom Rechtsträger zu übernehmen waren. § 10 (1) Anträge auf Befriedigung der Verbindlichkeiten sind bis 31. Dezember 1956 schriftlich an den Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, zu richten. Zuständig ist der Rat des Kreises, in dessen Gebiet die in das Eigentum des Volkes übergegangenen Vermögenswerte belegen sind. (2) In den Anträgen sind der Zeitpunkt, in dem die Verbindlichkeiten entstanden sind, die ehemaligen Schuldner sowie die Rechtsträger von Volkseigentum anzugeben, die die Verbindlichkeiten übernommen haben. § 11 (1) Grund und Höhe des Anspruches auf Befriedigung der Verbindlichkeiten werden durch den Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, festgestellt, der dem Antragsteller einen Feststellungsbescheid zu erteilen hat. (2) Gegen den Feststellungsbescheid hat der Antragsteller innerhalb von vier Wochen nach Zustellung das Recht der Beschwerde. Diese ist beim Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, einzulegen. Hilft dieser der Beschwerde nicht ab, so ist sie vom Rat des Kreises unverzüglich an den Rat des Bezirkes weiterzuleiten. Dieser entscheidet endgültig.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister gebildeten Referate war neben der Vorkommnisuntersuchung die Durchsetzung der vom Leiter der Hauptabteilung auf der ienstkonferenz gestellten Aufgaben zur Vertiefung des Zusammenwirkens mit den Rechtspf rga nen Entwicklung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den an-deren Sicherheitsorganen. Die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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