Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 683

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 683 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 683); Gesetzblatt Teil I Nr. 77 Ausgabetag: 6. September 1956 683 § 12 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 26. April 1951 über die Sozialversicherung (GBl. S. 325) außer Kraft. Berlin, den 23. August 1956 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung Ulbricht Macher Erster Stellvertreter Minister des Vorsitzenden des Ministerrates Verordnung über die Erstattung von Leistungen ehemaliger Wohnsiedler, die von einer volkseigenen Siedlerstelle verzogen sind. Vom 23. August 1956 § 1 (1) Ehemaligen Siedlern, die von einer aus dem Vermögen enteigneter Wohnsiedlungsgesellschaften in das Volkseigentum übergegangenen Siedlerstelle verzogen sind, ist auf Antrag der bis zum Tage der Aufgabe der Siedlerstelle zugefügte Wertzuwachs abzüglich der natürlichen Abschreibungen für die Gebäude zu erstatten. (2) Die Erstattung erstreckt sich auch auf Leistungen, die vor dem 8. Mai 1945 erbracht worden sind. Bei den natürlichen Abschreibungen ist von dem bei der Errichtung der Siedlerstelle errechneten Kaufpreis auszugehen. (3) Die Erstattungen sind nur zulässig, wenn den in Abs. 1 genannten Personen auf Grund der mit den ent-eigneten Wohnsiedlungsgesellschaften abgeschlossenen Trägersiedlerverträge ein Anspruch auf Übertragung des Eigentums oder auf Bestellung eines Erbbaurechtes an einer Siedlerstelle zustand, ihr Vermögen nicht Enteignungsmaßnahmen unterlag und die Leistungen von ihnen selbst erbracht wurden und nachgewiesen werden. § 2 Die Grundsätze des § 1 finden auch auf solche Personen Anwendung, die nach dem 8. Mai 1945 eine volkseigene Siedlerstelle übernommen hatten. § 3 (1) Die zu erstattenden Beträge sind ab 1. Januar 1957 in jährlichen Raten bis zu 3000, DM zu zahlen. Ab diesem Zeitpunkt sind die Beträge mit jährlich 4% zu verzinsen. (2) Der jeweils zu erstattende Betrag darf die Höhe des Kaufpreises, der beim Verkauf des vom ehemaligen Siedler aufgegebenen volkseigenen Siedlungshauses gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. September 1954 über den Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser (GBl. S. 784) festgelegt wird, nicht übersteigen. § 4 (1) Über die Anträge entscheiden die Räte der Kreise, Abteilung Finanzen. (2) Den Antragstellern ist über die Entscheidung ein Feststellungsbescheid zu erteilen. (3) Gegen den Feststellungsbescheid hat der Antragsteller innerhalb von vier Wochen nach Zustellung das Recht der Beschwerde. Diese ist beim Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, einzulegen. Hilft dieser der Beschwerde nicht ab, so ist sie unverzüglich an den Rat des Bezirkes, Abteilung Finanzen, weiterzuleiten. Dieser entscheidet endgültig. § 5 Diese Verordnung gilt auch für Siedlerstellen, die a) von den ehemaligen Gebietskörperschaften oder ihren Einrichtungen, b) von den örtlichen Räten oder ihren Einrichtungen, c) von den in das Eigentum des Volkes übergegangenen Betrieben errichtet worden sind, § 6 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister der Finanzen. § 7 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. August 1956 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium der Finanzen Ulbricht Rumpf Erster Stellvertreter Minister des Vorsitzenden des Ministerrates * 1 Verordnung über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945. Vom 23. August 1956 Abs chn itt I Entschädigungen für Beteiligungen ehemaliger Gesellschafter an enteigneten Unternehmen § 1 Entschädigungen für Beteiligungen, die bis zum Übergang des Unternehmens in das Eigentum des Volkes bestanden haben, sind nach den Bestimmungen dieser Verordnung an die ehemaligen Gesellschafter des enteigneten Unternehmens zu leisten, wenn ihre Beteiligungen auf Vorschlag der Sequesterkommission durch Beschluß der ehemaligen Landesregierungen frei-gestellt wurden. § 2 (1) Anträge auf Leistung von Entschädigungen sind bis 31. Dezember 1956 schriftlich an die Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes zu richten, in dem das enteignete Unternehmen seinen Sitz hatte. (2) In den Anträgen sind das enteignete Unternehmen und der volkseigene Betrieb-anzugeben, der das enteignete Vermögen übernommen hat. Den Anträgen sind Unterlagen beizufügen, durch die das Bestehen des Anspruchs nachgewiesen wird. § 3 (1) Die Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes stellt dem Grunde und der Höhe nach fest, ob einem Antragsteller ein Anspruch auf Entschädigung zusteht, (2) Uber die erfolgte Feststellung ist dem Antragsteller ein Feststellungsbescheid zu erteilen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage eines soliden marxistisch-leninistischen Grundwissens zu widerlegen. Besonders bedeutsam sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Arbeit mit den übergebenen GMS.

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