Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 681

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 681 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 681); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1956 Berlin, den 6. September 1956 Nr. 77 Tag Inhalt Seite 23.8.56 Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten 681 23.8.56 Verordnung über die Erstattung von Leistungen ehemaliger Wohnsiedler, die von einer volkseigenen Siedlerstelle verzogen sind 683 23.8.56 Verordnung über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 683 23. 8. 56 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Auseinandersetzung bei Besitzwechsel von Bauernwirtschaften aus der Bodenreform 685 9. 8. 56 Preisanordnung Nr. 613. Anordnung über die Preise für Mahlkörper aus Grauguß und Temperguß 686 23.8.56 Preisanordnung Nr. 615. Anordnung über die Preise für gußeiserne Economiser- Kippenrohre und gußeiserne Luftvorwärmerrohre 686 15. 8.56 Anordnung zur Änderung der Arbeitsschutzanordnung 894. Zentrifugen 688 Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten. Vom 23. August 1956 In der Deutschen Demokratischen Republik wurde für die Werktätigen und ihre Familienangehörigen eine umfassende soziale Sicherheit geschaffen. Die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten in der Deutschen Demokratischen Republik sorgt als ein wichtiger Bestandteil dieser sozialen Sicherheit für die Werktätigen und ihre Familienangehörigen. Um die Werktätigen noch enger mit ihrer Sozialversicherung zu verbinden und ihre Betreuung, insbesondere auf dem Gebiete des Gesundheitsschutzes, zu verbessern, wird in Verwirklichung des Vorschlages des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) zur vollständigen Übernahme der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten durch die Gewerkschaften folgendes verordnet: § 1 (1) Dem FDGB wird die gesamte politische, organisatorische und finanzielle Leitung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten übertragen. (2) Die Leitung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten erfolgt durch die gewählten Organe des FDGB sowie der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung des FDGB und der Beschlüsse des Bundesvorstandes des FDGB. (3) Der Bundesvorstand des FDGB hat das Recht, den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften die volle Verantwortung für die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten für ihren Bereich zu übertragen. § 2 (1) Der Haushalt der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist Bestandteil des Staatshaushaltes. Er wird vom Bundesvorstand des FDGB aufgestellt und nach Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium für Arbeit und Berufs- ' i ausbildung dem Ministerrat zur Aufnahme in den Staatshaushaltsplan der Deutschen Demokratischen Republik zugeleitet. (2) Der Bundesvorstand des FDGB verfügt im Rahmen des bestätigten Haushaltsplanes eigenverantwortlich über die Mittel der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten. Die Einnahmen der Sozialversicherung Ider Arbeiter und Angestellten sind zweckgebunden für die Aufgaben der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten zu verwenden. (3) Die Zentralvorstände der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften arbeiten nach den Richtlinien und -Kennziffern des Bundesvorstandes des FDGB jährlich Haushaltspläne für die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten für ihren Bereich aus, die vom Bundesvorstand des FDGB zu bestätigen sind. (4) Die Betriebsgewerkschaftsleitungen arbeiten in Zusammenarbeit mit den Leitungen der Betriebe, Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen (im folgenden „Betriebe“ genannt) nach den Richtlinien und Kennziffern der Zentralvorstände der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften jährlich Haushaltspläne für die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten aus. Die Planziffern des Planteiles Kranken-, Hausund Taschengeld sind mit dem Betriebsplan, Teil Arbeitsproduktivität, Arbeitskräfte und Lohn, abzustimmen. Die Haushaltspläne sind von den zuständigen Zentralvorständen zu bestätigen. 7?';
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Straßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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