Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 622

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 622 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 622); 622 Gesetzblatt Teil I Nr. 70 . Ausgabetag: 20. August 1956 b) Zur Antragstellung sind die bei den Dienststellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik erhältlichen Antragsvordrucke zu verwenden. c) Erstreckt sich die beantragte Berichterstattung auf die Verantwortungsbereiche anderer Organe, so ist die schriftliche Zustimmung der beteiligten Organe zusammen mit dem Antrag vorzulegen. d) Jedem Antrag sind die Entwürfe der Fragebogen, Melde- und Abrechnungsvordrucke sowie der Erläuterungen zur Durchführung der Berichterstattung beizufügen. e) Die Anträge hat der Veranstalter der Berichterstattung so rechtzeitig zu stellen, daß eine beratende Einflußnahme auf die Methodik und Organisation der Berichterstattung vor der Drucklegung bzw. Vervielfältigung ihre Durchführung nicht verzögert. f) Änderungen bereits genehmigter und registrierter Berichterstattungen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Stelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik. (3) Ordnungsgemäß eingereichte Anträge werden von den Dienststellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik innerhalb von zehn Tagen bearbeitet. § 2 (1) Die Leiter der zentralen Organe der staatlichen Verwaltung und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise (§ 3 Abs. 1 der Verordnung) regeln in ihrem Aufgabenbereich in eigener Verantwortlichkeit die Form der Antragstellung und die Bearbeitung der eingereichten Anträge durch besondere Arbeitsanweisung. (2) Die getroffene Regelung ist bei Anfordem der Veranstalter-Nummer (§ 4 Abs. 3) der zuständigen Dienststelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik mitzuteilen. § 3 Vorlage der Erhebungsunterlagen (1) Die gemäß § 4 der Verordnung nach der Genehmigung einzureichenden Erhebungsunterlagen sind von den zentralen Organen der staatlichen Verwaltung an die Kontrollstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik, von den örtlichen Organen der staatlichen Verwaltung an die zuständige Bezirks- bzw. Kreisstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik zu senden. (2) Aus den Erhebungsunterlagen muß ersichtlich sein: a) der Veranstalter der Berichterstattung, b) die Bezeichnung der Berichterstattung, c) der Kreis der Befragten, d) die Periodizität, e) der Genehmigungsvermerk mit Reg.-Nr., Datum und Befristung. § 4 Genehmigungsvermerk (1) Der gemäß § 5 der Verordnung vorgeschriebene Genehmigungsvermerk hat folgenden Wortlaut: Genehmigungsvermerk Genehmigt vom und registriert am unter Nr. Befristet bis zum (2) Die Registriernummer des Genehmigungsvermerkes setzt sich aus der für das jeweilige staatliche Organ gültigen Veranstalter-Nummer und einer laufenden Nummer der Berichterstattung zusammen. (3) Die Veranstalter-Nummer ist anzufordem: a) von den zentralen Organen der staatlichen Verwaltung bei der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik, Berlin C 2, Kontrollstelle für das Berichtswesen, b) von den örtlichen Organen der staatlichen Verwaltung bei der zuständigen Bezirks- bzw. Kreisstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik. § 5 Übergangsbestimmungen Für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik genehmigten Berichterstattungen ist der erteilte Genehmigungsvermerk entsprechend der Befristung weiterhin gültig. § 6 Ausnahmeregelung (1) Unter genehmigungsfreien Berichterstattungen der politischen Parteien und Massenorganisationen gemäß § 2 Buchst, b der Verordnung sind alle diejenigen Berichterstattungen zu verstehen, deren Inhalt sich auf Angaben .über die politische und organisatorische Arbeit, wie z. B. Mitgliederbewegung, Beitragsabrechnungen, Wahlergebnisse, Tätigkeitsberichte der gewählten Leitungen und gebildeten Kommissionen beschränken. (2) Dagegen sind Berichterstattungen, die diese Organe im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit durchführen, genehmigungspflichtig. § 7 Schlußbestimmung Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 9. August 1956 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik I. V.: Georgi Stellvertreter des Leiters Vierte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung zur Verbesserung der Entwicklung, Anwendung und Kontrolle der Materialverbrauchsnormen. Elektroenergie und Gas Vom 2. August 1956 Auf Grund des § 12 Abs. 2 der Verordnung vom 14. Juli 1955 zur Verbesserung der Entwicklung, Anwendung und Kontrolle der Materialverbrauchsnormen (GBl. I S. 543) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister des Innern folgendes bestimmt: Ausarbeitung der Verbrauchsnormen für Elektroenergie und Gas (Energieverbrauchsnormer.) § 1 Alle Verbraucher von Energie in der volkseigenen und ihr gleichgestellten Industrie (Betriebe), die einen Bedarf von mehr als 50 000 kWh elektrischer Arbeit oder einen Bedarf von mehr als 25 000 Nm* Gas (nur Starkgas über 3000 kcal/Nm3) im Planjahr haben oder im folgenden Planjahr voraussichtlich haben werden, 3. DB (GBl. I 1935 S. 550);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität begangen haben, sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter Operative Personenkontrolle zu stellen. RückfluBinformation Form der Informierung auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen fprozessuale Verdachtshinweisp rüfungen im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat Ausgewählte Probleme der Offizialisierung inoffizieller Beweismittel im Zusammenhang mit der Festnähme Verhaftung. Die Notwendigkeit der Planung eigentumssichernder Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der in dieser Arbeit dargelegten Verantwortung des Untersuchungsorgans zur Sicherung des persönlichen Eigentums der Beschuldigten. Gemäß ist es Aufgabe des Untersuchungsorgans, bei der Durchsuchung und BeschlagnahmeB. bei Wohnraumen zur ahrung der Rechte der von der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erhöhen. Der Staatsanwalt unterstützt im Rahmen seiner Verantwortung als Leiter des Ermittlungsverfahrens die Linie bei der Feststellung der Wahrheit über die Straftat ued bei der Einhaltung und Durchsetzung der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß der eingesetzte sich an die objektiv vorhandenen Normen-halten muß und daß er unter ständiger Kontrolle dieser Gruppe steht. Dieser Aspekt muß bei der Durchsetzung operativer Zersetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit vor und nach jeder Belegung gründlich zu kontrollieren. Das umfaßt vor allen Dingen die Überprüfung auf zurückgelassene Gegenstände, Kassiber, Sauberkeit.

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